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Flüchtlinge müssen 10 Euro zahlen, um Familie im Nachbarkreis zu besuchen |
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Schleswig-Holstein
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Freitag, den 18. Juni 2010 um 07:25 Uhr |
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Mindestens die Stadt Flensburg erhebt von Flüchtlingen eine Gebühr in Höhe von 10 Euro, wenn diese aus rein persönlichen Gründen den Kreis verlassen wollen. Die Flüchtlinge sind verpflichtet, vor der Reise eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Das geht aus der Antwort der schleswig-holsteinischen Landesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.
Die Linke fordert nun die Gebührenfreiheit von Verlassensgenehmigungen für Flüchtlinge und kündigt eine entsprechende parlamentarische Initiative an. »Asylbewerbern wird eine Gebühr für Familienbesuche abgeknüpft. Das ist nun wirklich der Gipfel der Geschmacklosigkeit. Alle Flüchtlinge haben einen triftigen Grund, ihre Heimatländer zu verlassen. Sie sind oft stark traumatisiert und suchen Schutz und Geborgenheit. Wenn sie hier Familien und Freunde haben, sind sie für die Flüchtlinge ein notwendiger Halt in einer persönlichen Krisensituation. Ihnen diese sozialen Beziehungen zu erschweren ist eine völlig unnötige zusätzliche Strafe«, erklärt Antje Jansen, integrationspolitische Sprecherin der Linken. »Wir sprechen hier über Menschen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz noch viel weniger Geld haben als zum Beispiel Harz IV-Empfänger. Mittelfristig muss die Residenzpflicht in Schleswig-Holstein ganz abgeschafft werden. Aber in einem ersten Schritt muss diese Gebühr fallen.«
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