29. Dezember 2024

Dokumentiert: Das Kürzungspaket der griechischen Regierung

Wir dokumentieren nachstehend in deutscher Übersetzung die in der Nacht zum Freitag übermittelten Sparvorschläge der griechischen Regierung.

1. Zusatzbudget für 2015 und die 2016-19 MFTS (1)

Einführung eines, am 01.07.2015 in Kraft getretenen, Zusatzbudget für 2015 und eine 2016-19 mittlelfristige Finanzstrategie, die unterstützt wird durch ein beträchtliches und glaubwürdiges Paket an Maßnahmen. Die neue finanzielle Richtung setzt einen Primärüberschuss von (1, 2, 3), und 3,5% des BIP in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018, vor raus. Das Paket enthält eine Mehrwertsteuerreform (Paragraph 2), andere Steuermaßnahmen (Paragraph 3), Rentenrefomren (Paragraph 4), Verwaltungsreformen (Paragraph 5), Reformen der Steuereinzugsfehlbeträge (Paragraph 6), und andere parametrische Maßnahmen, wie unten näher beschrieben sind.

(1) Der finanzielle Weg um ein mittelfristiges Primärüberschuss-Ziel von 3,5% zu erreichen wird mit den Institutionen im Lichte der spätesten Entwicklungen der Wirtschaft diskutiert.

2. Mehrwertsteuerreform

Einführung einer Gesetzgebung zur Reform des Mehrwertsteuersystems, die am 01.Juli 2015 in Kraft treten wird. Die Reform soll einen Nettoumsatzgewinn von 1% des BIP erzielen auf der jährlichen Basis von parametrischen Änderungen. Das neue Mehrwertsteuersystem wird:

  • die Raten zu einem Standard von 23% vereinen, einschließlich Restaurants und Gastronomie, und eine verringerte Rate von 13% für Grundnahrungsmittel, Energie, Hotels und Wasser (ausgeschlossen Abwasser), und einer weiterverringerten Rate von 6% für Pharmazeutika, Bücher und Theater;
  • die Ausnahmen glätten um die Grundlage auszuweiten und die Steuer auf Versicherungen zu erhöhen;
  • die Ermäßigungen auf Inseln eliminieren, anfangend bei den Inseln mit dem höchsten Einkommen und die, die größten Touristenorte haben, ausgenommen die sehr abgelegenen.
  • Dies wird bis zum Ende 2016 vollendet werden, als eine angemessene und gezielte finanziell-neutrale Maßnahme um die Bewohner zu kompensieren, die am meisten in Not geraten werden. Die neue Mehrwertsteuerrate auf Hotels und Inseln wird vom Oktober 2015 an eingeführt.

Die höhere Mehrwertsteuerrate, die oben beschrieben ist, soll Ende 2016 überprüft werden, wenn gegeben ist, dass äquivalente zusätzliche Einkommen eingenommen wurden durch die eingeführten Maßnahmen gegen Steuerhinterzug und zur verbesserten Einbringlichkeit der Mehrwertsteuer. Jede Entscheidung zur Überprüfung und Überarbeitung passiert in Zusammenarbeit mit den Institutionen.

3. Finanzstrukturmaßnahmen

Einführung einer Gesetzgebung zur:

  • Schließung der Möglichkeiten der Einkommensteuerhinterziehung (z.B.: Verengung der Definition Bauer), Einführung von Maßnahmen zur Steigerung der Körperschaftssteuer in 2015 und Benötigung der Vorrauszahlung von 100% der Körperschaftssteuer und graduell der Einzelgeschäftseinkommensteuer bis 2017; Beendigung der Steuervergünstigungen für Bauern im Einkommensteuergesetz bis 2017; Steigerung des Solidaritätszuschlags;
  • Abschaffung der Subventionen auf die Zollgebühren von Dieselöl für Bauern und besseren Erzielungsmöglichkeit zur Halbierung der Heizölsubventionsausgaben im Budget für 2016;
  • Anpassung der Vermögenssteuer, im Hinblick der Überprüfung der Zoneneigentumswerte, um die Vermögenssteuereinkommen von 2015 und 2016 von 2,65 Milliarden Euro zu sichern und zur Anpassung der alternativen minimalen Einkommensbesteuerung.
  • Eliminierung der grenzüberschreitenden Kapitalertragssteuer, die eingeführt wurde durch das Einführungsgesetz (Gesetz XXXX/2015) und Wiederrufung der letzten Änderungen des ITC (Internationaler Tax Compact) im Gesetz der öffentlichen Verwaltung (Gesetz XXXX/2015), einschließlich der Sonderbehandlungen von Agrareinkommen.
  • Einführung außerordentlicher Reformen der Gesetze zur Einkommenssteuer, und Steuerverfahren:
  • Einführung eines neuen Strafgesetzes zur Steuerhinterziehung und Steuerbetrug in einer Änderung des Sonderstrafgesetzes 2523/1997 und anderer relevanter Gesetzgebung, und zur Ersetzung von Artikel 55, Paragraphen 1 und 2, des TPC, um u.a. die Definition von Steuerbetrug und -hinterziehung zu modernisieren und zu weiten;
  • zur Abschaffung aller Gesetze von Geschäftsbuch- und Dokumentenstrafen, einschließlich denen erhoben nach dem Gesetz 2523/1997 und Entwicklung steuerlicher Rahmenbedingungen für gemeinsame Anlageninstrumente und ihrer Teilhaber im Einklang mit dem ITC und in Einklang mit den bewährten Praktiken in der EU.
  • Einführung einer Gesetzgebung zur Erweiterung des grundsätzlichen Budgetgesetz zur:
  • Einführung von Rahmenbedingungen für unabhängige Agenturen;
  • Beendigung von ex-ante Anhörungen des griechischen Rechnungshofes und Rechnungsbeamten;
  • Bereitstellung exklusiver finanzieller Kapazitäten für GDFSs (Generaldirektionen für Finanzdienstleistungen) und GAO-Befugnisse [Anm. der Red.: GAO ist der oberste Rechnungshof der USA und hat ähnliche Rechte, wie das Bundeskartellamt und der Bundesrechnungshof] um die Finanzen des öffentlichen Sektors zu überprüfen;
  • Schließung der Geschäftsprüfungsämter bis Januar 2017
  • Steigerung der Rate der Tonnage-Steuer und Beendigung der Steuervergünstigungen für die Schiffindustrie

Bis September 2015:

  • Vereinfachung des Zeitplans zur Einkommenssteuergutschrift;
  • Neuentwerfung und Integration des Solidaritätszuschlags in den ITC für Einkommen von 2016 um eine effektivere Progressivität im Einkommenssteuersystem zu erreichen;
  • Verbreitung eines Rundschreibens über Geldbußen um die umfassende und konsequente Durchführung der TPC zu sichern
  • und die anderen restlichen Reformen, die in Paragraph 9 des IWF – Länderreport No. 14/151beschrieben sind

Im Gesundheitssystem, am 01.07.2015 in Kraft tretend:

  • Wiederherstellung der INN-Vorschrift ohne jegliche Ausnahme,
  • als erster Schritt die Reduzierung der Preise aller nichtpatentierten Medikamente auf 50% und aller Generika auf 32,5% des Patentpreises durch die Aufhebung des Bestandschutzes für Medizin, die schon 2012 auf dem Markt war,
  • Überprüfung und Begrenzung der Preise von Diagnostiktests um die Strukturausgaben auf eine Linie mit den Rückzahlungsforderungen zu bringen;
  • Einsammlung aller Rückzahlungsforderungen von 2014 für private Kliniken, Diagnostika und Pharmazeutika und Erweiterung der Rückzahlungsforderungen von 2015 hin zu 2016.

Starten einer Sozialfürsorgeüberprüfung nach den vereinbarten Bedingungen mit der technischen Unterstützung der Weltbank um Einsparungen von 0,5% des BIPs zu erzielen, die eine finanziell-neutrale und graduelle Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens im Januar 2016 zu finanzieren.

Einführung einer Gesetzgebung zur:

  • Reduzierung Ausgabenobergrenze für Militärausgaben von 100 Millionen Euro 2015 und 200 Millionen Euro 2016 mit einer gezielten Auswahl an Aktionen, einschließlich einer Reduzierung der Mitarbeiterzahl und der Beschaffungen;
  • Einführung einer Reform des Einkommenssteuergesetz (u.a. zur Abdeckung von Kapitalbesteuerung), von Anlageninstrumenten, Bauern, und Selbstständigen, etc.;
  • Einführung einer Steuer auf TV-Werbung;
  • Verkündigung einer internationalen öffentlichen Ausschreibung für den Erwerb von TV-Lizenzen und nutzungsverbundenden Gebühren bei relevanten Frequenzen;
  • Erweiterung der Einführung einer Luxussteuer auf Freizeitschiffe von mehr als 5 Metern Länge und eine Steigerung der Rate von 10% auf 13%, in Kraft tretend mit der Einziehung der Einkommenssteuer ab 2014 und darüber hinaus;
  • Erweiterung der Besteuerung des Bruttospielertrags auf 30% bei Glücksspielautomaten, die in der zweiten Hälfte 2015 und in 2016 aufgestellt werden;
  • Generierung von Einkommen durch die Ausgabe von 4G- und 5G-Lizenzen.

Wir werden ein paar kompensierende Maßnahmen erwägen, falls es finanziellen Defiziten kommt:

  • Steigerung der Steuerrate für Mieteinkommen, für jährliche Einnahmen unter 12.000 Euro auf 15% (von 11%) mit einem zusätzlichen Einkommen von 160 Millionen Euro und für jährliche Einkommen über 12.000 Euro auf 35% (von 33%) mit einem zusätzlichen Einkommen von 40 Millionen Euro;
  • die Körperschaftssteuer wird zusätzlich um einen Prozentpunkt erhöht(zum Beispiel auf 29% von 28%), dass Ergebnis wird ein zusätzliches Einkommen von 130 Millionen Euro sein.

4. Rentenreform

Die Behörden erkennen an, dass das Rentensystem unnachhaltig ist und fundamentale Reformen braucht. Deshalb werden sie das Gesetz zur Rentenreform 2010 (Gesetz 3863/2010) vollkommen umsetzen und die Nachhaltigkeitsfaktoren für Zusatz- und Pauschalrenten der 2012er Reform als Teil der neuen Rentenreform im Oktober 2015, vollkommen einführen, ersetzen oder anpassen, um äquivalente Einsparungen zu erreichen und weitere Schritte zur Verbesserung des Rentensystems machen.

Mit in Kraft treten am 01.07.2015 werden die Behörden Reformen einführen, die ungefähre Einsparungen von 0,25-0,5% des BIP in 2015 und 1% des BIP auf der Basis eines ganzen Jahres in 2016 einbringen werden und führen dazu die Gesetzgebung ein:

  • zur Schaffung starker negativer Anreize der Frühverrentnung, einschließlich den Anpassungen der Strafen eines frühen Renteneintritts und durch die graduelle Eliminierung des Bestandschutzes des gesetzlichen Renteneintrittalters und Vorruhestandswege zur schrittweisen Anpassung die Grenze des gesetzlichen Renteneintrittalters bei 67 Jahren, oder 62 Jahren und 40 Beitragsjahren bis 2022, anwendbar für alle in die Rente eintretenden (ausgeschlossen beschwerliche Berufe und Mütter mit Kindern mit Behinderung) mit sofortiger Anwendung;
  • zur Einführung einer Gesetzgebung, dass bei Abhebungen vom Sozialversicherungsfond eine jährliche Strafe anfällt für die, die von der Erweiterung des Renteneintrittalters betroffen sind, entsprechend von 10% auf die 6% der aktuellen Strafe obendrauf;
  • zur Integration aller Zusatzrentenfonds in den ETEA [Anm. der Red.: der vereinigte Zusatzversicherungsfond] und zur Sicherung, dass, startend vom 01.01.2015, alle Zusatzrentenfonds nur durch die Beitragenden finanziert werden;
  • zur besseren Ausrichtung von Sozialrenten durch die Erhöhung der unversicherten OGA-Renten [Anm. der Red.: OGA = Organismos Georgikon Asfaliseon = gesetzlicher Versicherungsträger];
  • zur graduellen Beendigung des Solidaritätszuschlags (EKAS) für alle Rentner bis Ende Dezember 2019. Dieser soll unverzüglich beschlossen werden und muss mit den oberen 20% der Begünstigten im März 2016 mit der Vereinbarung der Bedingungen mit den Institutionen;
  • zur Einfrierung der monatlich garantierten beitragsbezogenen Renten in nominellen Werten bis 2022;
  • zur Anbietung grundsätzlicher, durch Beitrag garantierter, und bedarfsorientierter Rente für Menschen, die nach dem 30.06.2015 in Rente gegangen sind und beim Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittalters von aktuell 67 Jahren;
  • zur Erhöhung der Gesundheitsbeiträge für Rentner von im Durchschnitt 4% auf 6% und zur Erweiterung auf Zusatzrenten;
  • zur Beendigung aller staatsfinanzierten Ausnahmen und zur Harmonisierung der Beitragsregeln aller Rentenfonds mit der Strukur der Beiträge der IKA [Anm. der Red.: gesetzlicher Versicherungsträger] vom 01.07.2015.

Darüber hinaus, um die Nachhaltigkeit des Rentensystems wiederherzustellen, werden die Behörden bis zum 31.10.2015 weitere Reformen erlassen, die am 01.01.2016 in Kraft treten:

  • spezifische gestalterische und parametrische Verbesserungen um eine engere Verbindung zwischen Beitrag und Leistung zu erzeugen;
  • zur Erweiterung und Modernisierung der Beitrags- und Rentenbasis für alle Selbstständige, einschließlich des Wechsel vom rechnerischem und zum aktuellem Einkommen, das Grundlage für die Mindestbeitragsregel ist;
  • Zur Überarbeitung und Rationalisierung der verschiedenen Systeme des grundsätzlichen, durch Beitrag garantierten, und bedarfsorientierten Rententeils unter Berücksichtigung der Arbeits- und Beitragsanreize;
  • Zur Überarbeitung und Rationalisierung der Hauptelemente einer umfassenden SSF-Zusammenführung, einschließlich einer verbliebenden Harmonisierung von Beitrags – und Leistungszahlungsregeln und -verfahren in allen Fonds;
  • Zur Abschaffung aller Mahngebühren zur Finanzierung von Renten und zum Ausgleich sollen Vorteile reduziert oder Beiträge erhöht werden in den betreffenden Fonds ab dem 31.10.2015;
  • zur Harmonisierung der Rentenleistungsregeln des Agrarfonds (OGA) mit dem Rest des Rentensystems auf eine anteilige Art und Weise, wenn der OGA nicht mit anderen Fonds zusammengelegt wird.

Die Konsolidierung der Sozialversicherungsfonds soll bis Ende 2017 stattfinden. 2015 wird der Prozess durch die Gesetze zur Konsolidierung der der Sozialversicherungsfonds unter einer einzigen Einheit gestartet und die operationale Konsolidierung wird bis zum 31.12.2016 abgeschlossen sein. Weitere Ermäßigungen der Betriebskosten und eine effektivere Verwaltung der Fondressourcen, einschließlich verbessertem Ausgleich der Bedürfnisse der besser und ärmer gestellten werden damit aktiv gefördert.

Die Behörden werden eine Gesetzgebung einführen um die finanziellen Auswirkungen der Gerichtsurteile der 2012 Rentenreform voll auszugleichen.

Parallel zur Rentenrefom wird es eine Sozialfürsorgereform geben um Gerechtigkeit der verschiedenen Reformen zu gewährleisten.

Die Institutionen sind Bereit andere weitere parametrische Maßnahmen mit äquivalenten Effekt innerhalb des Rentensystems vorzunehmen um andere, der oben erwähnten, Maßnahmen zu ersetzen, unter Berücksichtigung ihres Einflusses auf das Wachstum, und unter der Voraussetzung, dass diese Maßnahmen währen der Planungsphase den Institutionen präsentiert werden und hinreichend konkret und messbar sind und in der Abwesenheit von diesen Voraussetzungen gilt, was oben beschrieben ist.

5. Öffentliche Verwaltung, Justiz und Anti-Korruption

Einführung einer Gesetzgebung zur:

  • Reform der einheitlichen Tarifstruktur, in Kraft tretend am 01.01.2016, die die Schlüsselparameter finanziell-neutral und im Einklang mit den vereinbarten Lohnsummenziel und mit einer umfassenden Anwendung im öffentlichen Sektor, einschließlich des Dekomprimieren der Lohnverteilung über das Lohnspektrum in Verbindung mit den Fähigkeiten, Leistungen und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter, einstellt. (Die Behörden werden auch eine Gesetzgebung bis Ende November 2015einführen zur Rationalisierung der spezialisierten Lohngitter);
  • Anpassung der Lohnnebenkosten, wie Urlaubsregelungen, Tagegelder, Reisekosten und Vergünstigungen an die bewährten Praktiken der EU, wirksam zum 01.01.2016;
  • Etablierung von Lohnkostenobergrenzen und der Höhe der öffentlichen Beschäftigung, innerhalb der MTFS [zur Erinnerung: medium-term-fiscal-strategy=Mittelfristige Finanzstrategie], im Einklang mit der Erreichung der finanziellen Ziele und zur Sicherung eines Abwärtspfad des Verhältnis Lohnsumme zum BIP bis 2019;
  • Neueinstellung von Führungskräften und Beurteilung der Fähigkeit aller Mitarbeiter (mit dem Ziel die Einstellung von neuen Führungskräften bis zum 31.12.2015 mit Anschluss an den Überprüfungsprozess fertigzustellen);
  • Einführung eines neuen permanenten Mobilitätsprogramm, das bis zum 4. Quartal 2015 eingeführt wird. Das Programm wird die Verwendung von Jobbeschreibungen fördern und mit einer Onlinedatenbank verbunden sein, die alle Stellenangebote enthält. Die endgültige Entscheidung über die Mobilität des Mitarbeiter wird von dem jeweiligen Betrieb übernommen. Dadurch wird die Verteilung von Ressourcen rationalisieren, sowie die gesamtstaatliche Personalausstattung.
  • Reform des Zivilprozessrecht im Einklang mit früheren Vereinbarungen;
  • Einführung von Maßnahmen zur Reduzierung des Rückstands bei Verwaltungsgerichtsfällen;
  • Engeren Zusammenarbeit mit europäischen Institutionen und technischem Beistand bei der E-Justiz, Mediation und Gerichtsstatistiken;
  • Stärkung der Governance des ELSTAT [Anm. der Red.: das Griechische Statistische Amt]. Es soll sich erstrecken auf:
  • dem Einstellungsverfahren für den Präsidenten des ELSTAT um zu sichern, dass der Präsident nach den höchsten fachlichen Qualifikationen, transparentem Verfahren und Auswahlkriterien rekrutiert wird;
  • die Beteiligung des ELSTAT gegebenenfalls in jedem gesetzgebenden oder sonstigen rechtlichen Vorschlag im Bezug auf statistische Angelegenheiten;
  • die Rolle und Struktur der beratenden Organe des Hellenischen Statistiksystem, einschließlich der Neufassung des ELSS – Rates [Anm. der Red.: Rat des Griechischen Statistiksystems] als Beratungsausschuss des ELSS und die Rolle des GPAC [Anm. der Red.: GPAC = Good Practice Advisory Committee = Beratungsausschuss zur bewährten Verfahrensweise];
  • andere Themen, die auf die Unabhängigkeit des ELSTAT Einfluss haben, einschließlich der Finanzautonomie, die Ermächtigung des ELSTAT vorhandene Daueranstellungen neuzuverteilen und Personal einzustellen, wo es gebraucht wird und spezialisiertes wissenschaftliches Personal einzustellen, und die Klassifikation der Institution als finanzpolitischer Körper nach dem jüngstem Gesetz 4270/2014; Aufgaben und Befugnisse der Bank von Griechenland in der Statistik im Einklang mit der europäischen Gesetzgebung;
  • Veröffentlichung eines überarbeiteten Strategiepapiers gegen Korruption bis zum 31.07.2015. Zur Änderung und Einführung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Deklarierung von Vermögenswerten und Finanzierung politischer Parteien und zur Erlassung von Bestimmungen zur Isolierung von Finanzverbrechen und Anti-Korruptionsuntersuchungen von politischen Vermittlungen in Einzelfällen.

Darüber hinaus, in Zusammenarbeit mit dem OECD, werden die Behörden:

  • die Kontrolle öffentlicher Einrichtungen und vor allem staatlichen Einrichtungen verstärken. Befähigung der Fachministerien zu robusten Prüf- und Kontrollprüfungen überwachter Unternehmen, einschließlich Staatsunternehmen.
  • die Kontrolle und internen Revisionsverfahren in kommunalen Institutionen mit hohen Ausgaben und der sie beaufsichtigende Rechtsperson, verstärken.
  • die Kontrolle von öffentlichen oder privaten Investitionsfällen, die entweder staatlich finanziert werden oder co-finanziert werden von anderen Quellen, öffentlichen Arbeiten und das öffentliche Beschaffungswesen (zum Beispiel im Gesundheitssektor), verstärken.
  • Transparenz und Kontrollprozesse und Fähigkeiten der Steuer- und Zollbehörden verstärken.
  • große Risiken im öffentlichen Beschäftigungszyklus, unter der Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen, und die Notwendigkeit eines klaren Governance-Rahmen, beurteilen und eine Strategie nach den Einschätzungen entwickeln. (Bis zum 4. Quartal 2015)
  • eine Strategie einführen zur Verminderung der Risiken bei der öffentlichen Auftragsvergabe (Bis zum 1. Quartal 2016)
  • 2 bestimmte Sektoren beurteilen, Gesundheit und die öffentliche Arbeit, um die bestehenden Zwänge zum Riskieren von Korruption und Verschwendung zu verstehen und Maßnahmen ergreifen um diese zu verändern. Entwicklung und Umsetzung der Strategie geschehen bis zum 4. Quartal 2015.

6. Steuerverwaltung

Folgende Schritte werden ergriffen

Verabschiedung einer Gesetzgebung zur Etablierung einer autonomen Einkommensagentur, die folgendes festlegt:

  • die rechtliche Form, Organisation, Status und Umfang der Organisation;
  • die Befugnisse und Aufgaben des CEO und des unabhängigen Direktoriums;
  • die Beziehung mit dem Finanzminister und anderen staatlichen Stellen;
  • die Bereitstellung menschlicher Ressourcen und die Verbindung mit dem öffentlichem Dienst;
  • die Haushaltsautonomie mit eigenen GDFS und einer neuen Finanzierungsformel, die Anreize an die Steuererhebungen bindet und Budgetvoraussagen und -flexibilität gewährleistet
  • die Berichterstattung an das Parlament und die Regierung
  • die unmittelbare Übertragung aller steuer- und zollrelevanten Kapazitäten und Pflichten und alle steuer- und zollrelevanten Personalstellen im SDOE [Anm. der Red.: Institut für die Verfolgung von Wirtschaftsverbrechen] und anderer Stellen an die Agentur.

Auf Pfändungen wird eine Gesetzgebung erlassen um die 25% Obergrenze auf Löhne und Renten zu beseitigen und um alle Schwellen auf 1.500€ zu senken und gleichzeitig werden in alle Fällen angemessene Lebensbedingungen gesichert; Beschleunigung der Beschaffung der IT-Infrastruktur um E-Pfädungen zu automatisieren; Verbesserung der Regeln zur Steuerschuldabschreibungen; Entfernung der persönlichen Verbindlichkeiten der Steuerbeamten für nicht verfolte alte Schulden; Entfernung der Beschränkungen zur Durchführung von Steuererklärungsrevisionen ab 2012 des externen Steuererklärungsprogramm; und die Durchsetzungen von Vorauszahlungen, wenn rechtlich möglich, bei Steuerstreitigkeiten.

Änderungen:

  • Ausgeschlossen von den 2014-15 Steuer- und SSC-Schuldratenrückzahlungsprogrammen werden diejenigen, die laufende Verpflichtungen nicht erfüllen können und es wird eine Voraussetzung für Steuer- und Sozialversicherungsbehörden eingeführt um die Dauer für die mit der Kapazität früher zu zahlen zu kürzen und zur Einführung marktorientierter Zinssätze; die LDU [Anm. der Red.: LDU = large-debtor-unit = große Kreditnehmereinheit] und das KEAO [Anm. der Red.: KEAO = Center for the Collection of Social Security Arrears = Zentrum für die Sammlung der sozialen Sicherheit von Gebieten] werden bis September 2015 die großen Steuerschuldner und SSC-Schulden von mehr als 1 Millionen Euro überprüfen (zum Beispiel: ihre Zahlungskapazität verifizieren und korrektive Handlungen vornehmen).
  • das grundlegende Ratenschema/TPC wird an die marktorientierten Zinssätze angepasst und bis 2017 werden Verifizierungen durch Dritte und Bankgarantieanforderungen abgelehnt.
  • Es werden Bestimmungen erlassen um Exmatrikulationsverfahren zu beschleunigen und um Mehrwertsteuerumschreibungen zu begrenzen, damit die Mehrwertsteuereinnahmen geschützt sind und um die Beschaffung von Netzwerkanalysesoftware zu beschleunigen; und zur Bereitstellung eines Präsidialdekrets, der für eine deutliche Stärkung der Umstrukturierung der Mehrwertsteuervollstreckungssektion um die Mehrwertssteuervollstreckung zu stärken und um den Mehrwertsteuerkarusselbetrug zu bekämpfen. Die Behörden werden einen Antrag beim EU-Mehrwertsteuerausschuss stellen und bereiten eine Beurteilung der Auswirkungen der Erhöhung der Mehrwertsteuer der Mehrwertsteuerschwelle auf 25.000€ vor.
  • Der Benzinschmuggel wird durch gesetzgeberische Maßnahmenzur Lokalisierung von Lagertanks (festen oder mobilen) bekämpft.
  • Es wird ein umfassender Plan erstellt für technische Hilfe zum Kampf gegen Steuerhinterziehung, der folgendes beinhaltet:
  • Identifizierung der nicht angemeldeten Einlagen durch die Überprüfung von Bankgeschäften im In- und Ausland,
  • Einführung eines freiwilligen Offenlegungsprogramm mit angemessenen Strafen, Anreizen und Überprüfungsverfahren im Einklang mit international-bewährten Verfahren und ohne Amnestiebestimmungen,
  • die Bereitstellung von Vermögensbesitztumsdaten und -übernahmen, nach Anfrage an EU-Mitgliedsstaaten,
  • Erneuerung der Anfrage um technische Hilfe in der Steuerverwaltung und dem vollen Ausnutzen dieser Resource beim Aufbau von Kapazitäten,
  • Etablierung eines Vermögensregister um Überwachung zu verbessern.
  • Es wird ein kalkulierter Plan entwickelt zur Förderung der Nutzung elektronischem Zahlverkehrs durch die Nutzung des EU-Struktur-und-Investment-Fond;
  • Es wird eine Zeitreihendatenbank erstellt um die Bilanzen der Mutter-Tocher-Firmen besser überwachen zu können und die Risikoanalysekriterien der Leistungsverrechnungen zu bewerten.

7. Finanzsektor

Einführung von:

  • Änderungen des Unternehmens- und Haushaltsinsolvenzrecht, einschließlich der Abdeckung aller Schuldner und dem in Einklang bringen des Unternehmensinsolvenzrecht mit dem OCW-Gesetz:
  • Änderungen des Haushaltsinsolvenzrechts um einen Mechanismus einzuführen um strategisch-insolvente Schuldner von gutmeinenden Schuldnern zu trennen, sowie zur Vereinfachung und Verstärkung der Verfahren und zur Einführung von Maßnahmen zur Befassung mit dem großen Rückstand von Fällen;
  • Änderungen zur sofortigen Verbesserung des justiziellen Rahmen für Unternehmens- und Haushaltsinsolvenzangelegenheiten;
  • Vorschriften zur Etablierung eines regulierten Berufs von Insolvenzverwaltern, die nicht auf einen bestimmten Beruf beschränkt sind und eine gute Erfahrung im ganzen Land haben;
  • einer umfassenden Strategie für das Finanzsystem: Diese Strategie wird auf dem Strategiedokument von 2013 aufbauen unter der Berücksichtigung der neuen Umgebung und Bedingungen des Finanzsystems und im Hinblick auf die Rückkehr der Banken in Privatbesitz durch die Gewinnung von internationalen, strategischen Investoren und zur Erreichung eines nachhaltigen Finanzierungsmodell auf mittlerer Sicht;
  • einem ganzheitliche Lösungstrategie für NPLs [Anm. der Red.: NPL = non-performing loans = notleidende Kredite], mit der Hilfe eines strategischen Beraters vorbereitet

8. Arbeitsmarkt

Es wird ein Konsultationsprozess gestartet um die ganze Breite der existierenden Arbeitsmarktesregelungen, unter der Berücksichtigung der bewährten Verfahren anderswo in Europa, zu überblicken. Weitere Eingaben erhält der Konsultationsprozess, wie oben beschrieben, durch internationale Organisationen, einschließlich der ILO [Anm. der Red.: ILO = International Labour Organisation = Internationale Arbeiterorganisation]. Die Organisation und der Zeitplan sollen in Beratungen mit den Institutionen entstehen. In diesem Kontext sollte die neue Gesetzgebung über das System der Tarifverhandlungen im 4. Quartal 2015 fertig sein. Die Behörden werden Maßnahmen ergreifen um Schwarzarbeit zu bekämpfen um die Wettbewerbsfähigkeit der legalen Unternehmen zu stärken und die Arbeiter, wie Steuern und Sozialversicherungseinnahmen zu schützen.

9. Produktmarkt

Verabschiedung von folgender Gesetzgebung:

  • Umsetzung aller ausstehenden Empfehlungen des OECD-Wettbewerbs-Toolkit I, mit der Ausnahme von OTC-Pharmazeutika, beginnend mit: Touristenbusse, LKW-Lizenzen, Verhaltenskodex für traditionelle Lebensmittel, Eurocodes auf Baustoffe und alle OECD-Toolkit-II-Empfehlungen für Getränke und Mineralölerzeugnisse;
  • Zur Föderung des Wettbewerbs und zur Erhöhung des Wohlergehen der Verbraucher wird sofort eine neue Wettbewerbsbewertung gestartet, in Zusammenarbeit und mit der technischen Hilfe der OECD zu wholesale Handel, Bau, E-Kommerz und Medien. Die Bewertung wird bis zum 1. Quartal 2016 erfolgen. Die Empfehlungen bis zum 2. Quartal 2016 umgesetzt.
  • Öffnung der eingeschränkten Berufe: Ingenieur, Notare, Versicherungsmathematiker und Gerichtsvollzieher, sowie die Liberalisierung des Marktes für Reiseunterkünfte;
  • Besetigung nicht-reziproker Mahngebühren und Ausrichtung der reziproker Mahngebühren an den erbrachten Leistungen;
  • Entbürokratisierung, einschließlich auf horizontale Lizenzanfoderungen von Investitionen und niedrig risikovollen Aktivitäten, wie sie von der Weltbank empfohlen wurde, und Verringerung der Verwaltungshürden von Unternehmen, basierend auf den Empfehlungen der OECD, und (II) Etablierung eines Ausschuss für die zwischenministeriale Vorbereitung der Gesetzgebung. Technische Hilfe der Weltbank wird angestrebt um die Lockerung einzuführen.
  • Planung elektronischer One-Stop-Shops für Unternehmen durch die Analyse von Informationsverpflichtungen die Unternehmen zu erfüllen haben, sie entsprechend zu strukturieren und zu helfen ein Projekt zu planen zur Entwicklung der benötigten ICT-Werkzeuge und -Infrastruktur (bis zum 3. Quartal 2015). Einrichtung der institutionellen und kooperativen Struktur, Identifizierung der Unternehmenslebensereignisse die einbezogen werden sollen, Identifzierung und Kartierung von Informationspflichten und Verwaltungsverfahren und Ausbildung von Beamten (bis zum 4. Quartal 2015). Start im 1. Quartal 2016.
  • Einführung der Reform des Gasmarktes und seines spezifischen Fahrplans;
  • Ergreifen irreversibler Schritte (mit der Ansage eines verbindlichen Datums für die Einreichung der verbindlichen Angebote) zur Privatisierung des Stromübertragunsunternehmen ADMIE oder die Bereitstellung eines alternativen Schemas bis Oktober 2015 mit äquivalenten Ergebnissen im Hinblick auf den Wettbewerb, im Einklang mit den bewährten europäischen Verfahren zur vollen eigentumsrechtlichen Entflechtung von PPC, während die Unabhängigkeit gewahrt bleibt.

An den Energiemärkten werden die Behörden das Kapazitätenzahlungssystem reformieren und andere Energiemarktregelen um zu verhindern, dass einige Kraftwerke unterhalb ihrer Kosten arbeiten müssen, und zur Verhinderung der Verrechnung von Zahlungsrückständen zwischen PPC und Marktbetreibern; Einstellung der PPC-Tarife auf Kosten, einschließlich der Ersetzung des 20% Rabatt für HV-Nutzer mit kostenabhängigen Tarifen; und der Benachrichtigung von NOME-Produkten an die Europäische Kommission. Die Behörden werden auch die Einführung des Zeitplans, zur EU-Zielsetzung neue Rahmenbedingungen für die Unterstützung erneuerbarer Energien und für die Energieeffizienz fortsetzen und die Energiebesteuerung überpüfen; die Behörden wird die finanzielle und operative Unabhängigkeit der Energieregulatoren verstärken;

10. Privatisierung

  • Der Verwaltungsrat des griechischen Vermögensentwicklungsfond wird den Anlageentwicklungsplan, der Privatisierungen aller Anlagen nach HRADF des 31/12/2014 beinhaltet, fortsetzen und das Kabinett den Plan unterstützen.
  • Um den Abschluss der Angebote zu erleichtern werden die Behörden alle ausstehenden Aktionen der Regierung vervollständigen, einschließlich der für die Regionalflughäfen, TRAINOSE, Egnatia, die Häfen von Piräus, Thessaloniki und Hellinikon (präzisere Liste befindet sich im technischen Memorandum). Die Liste von Maßnahmen wird regelmäßig aktualisiert und die Regierung versichert, dass alle ausstehende Maßnahmen durchgeführt werden.
  • Die Regierung und HRADF werden verbindliche Biettermine für die Häfen von Piräus und Thessaloniki ankündigen, die nicht später als Ende Oktober 2015 liegen und für TRAINOSE ROSCO; ohne Änderungen in den Bedingungen der Angebote.
  • Die Regierung wird die Staatsaktien von OTE in den HRADF transferieren.
  • Irreversible Schritte werden ergriffen für den Verkauf der Regionalflughäfen zu den aktuellen Bedingungen an die bereits gewählten Höchstbietenden.

Quelle: ANA-MPA / Übersetzung: Presstranslations / RedGlobe

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