26. Dezember 2024

Amazon scheitert mit einstweiliger Verfügung gegen ver.di

ver.diAmazon Pforzheim ist heute Vormittag vor dem Arbeitsgericht Pforzheim mit dem Versuch gescheitert, ver.di per einstweiliger Verfügung die Verteilung von Flugblättern vor dem Personaleingang untersagen zu lassen. 

Nachdem das Gericht deutlich gemacht hatte, dass es keinen Rechtsgrund für eine einstweilige Verfügung erkennen könne, hat Amazon den entsprechenden Antrag zurückgenommen. Eine für den Nachmittag geplante, gewerkschaftliche Verteilaktion von Flugblättern konnte deshalb wie geplant vor dem Pforzheimer Verteilzentrum des Online-Versandhändlers stattfinden.

Der für den Handel zuständige ver.di-Landesfachbereichsleiter, Bernhard Franke, erklärte zu dem Ausgang der juristischen Auseinandersetzung: „Es ist erfreulich, dass auch dieser amerikanische Konzern lernen muss, dass die Gewerkschaftsrechte in unserem Land durch das Grundgesetz geschützt sind. Es ist höchste Zeit, dass Amazon begreift, dass zur Aushandlung und Regelung von Arbeits- und Entlohnungsbedingungen Tarifverträge mit der Gewerkschaft vorgesehen sind – nicht Willkürakte nach Gutsherrenart.“

Hintergrund des Rechtsstreites ist der schwelende Tarifkonflikt bei Amazon. Auch die Pforzheimer Niederlassung verweigert – wie der Gesamtkonzern – Verhandlungen über den von ver.di geforderten Anerkennungstarifvertrag zu den Tarifverträgen des baden-württembergischen Einzel- und Versandhandels. Aufgrund dieser Verweigerung hatte ver.di angekündigt, dass es bald auch in der Pforzheimer Amazon-Niederlassung zu Streiks kommen werde.

Quelle: ver.di / RedGlobe

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