21. November 2024

Kiel weicht Tanzverbot an »stillen Feiertagen« auf

In Schleswig-Holstein wird das Sonn- und Feiertagsgesetz gelockert. Bereits ab dem kommenden November können Bürger des nördlichsten Bundeslandes an den beiden sogenannten »stillen Feiertagen« Totensonntag und Volkstrauertag abends in Diskotheken oder zu Konzerten gehen. Künftig gilt als »stille« Zeit an beiden Tagen nur noch der Zeitraum von 6 bis 20 Uhr. Bisher durften Läden, Discos und andere Vergnügungsstätten aus Rücksicht auf religiöse Begebenheiten sowie das Gedenken an die Toten an den »stillen Tagen« ab vier Uhr morgens nicht öffnen. Am Karfreitag bleiben von 2 Uhr morgens bis 2 Uhr des Folgetages öffentliche Veranstaltungen untersagt, die »nicht dem ernsten Charakter des Tages entsprechen«. Das Versammlungsverbot bleibt bestehen.

Die Debatte über eine Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage haben die Piraten im Landtag von Schleswig-Holstein angeschoben. Sie begründeten ihr Ansinnen mit der nicht mehr zeitgemäßen Sicht auf die »stillen« kirchlichen Feiertage. Junge Leute würden die Reglementierungen als Bevormundung empfinden. Darüber hinaus wiesen sie darauf hin, dass nur noch gut die Hälfte der schleswig-holsteinischen Bevölkerung einer Kirche angehören.

Der Deutsche Freidenker-Verband, Landesverband Nord e.V., begrüßt die als Kompromiss vereinbarte Gesetzänderung, zumal der DFV auch einen Gottesbezug in der Präambel der Landesverfassung ablehnt.

Quelle: DFV Nord / RedGlobe

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