Amnestiegesetz verfassungswidrig
Der Oberste Gerichtshof Venezuelas (TSJ) hat am Montag (Ortszeit) das am 29. März von der Nationalversammlung mit den Stimmen der rechten Oppositionsparteien verabschiedete »Gesetz über Amnestie und nationale Versöhnung« für verfassungswidrig erklärt. Damit entsprachen die Richter dem Veto gegen das Gesetz, das Präsident Nicolás Maduro am 7. April eingelegt hatte.
Das Gericht stellte fest, dass die Nationalversammlung zwar die Befugnis habe, eine Amnestie zu erlassen, und dass in der Verfassung und den Gesetzen keine Beschränkung dafür festgelegt wurde. Allerdings bedeute das nicht, dass das Parlament die Prinzipien der Verfassung verletzen dürfe, die in deren Artikeln 1, 2 und 3 festgelegt seien. So müsse eine Amnestie Grenzen beachten, die unter anderem der Respekt für die Menschenrechte und die Unabhängigkeit der Strafjustiz verlangen.
Neben mehreren formalen Fehlern bemängelten die Richter, dass die von der Rechten vorgesehene Amnestie auch gewöhnliche kriminelle Delikte freisprechen sollte, darunter sogar Taten des organisierten Verbrechens, die keinen Bezug zu politischen Delikten haben. Außerdem sollte die Amnestie Straffreiheit für Taten beinhalten, die durch völkerrechtliche Verträge verboten sind, die Venezuela ratifiziert hat.
In der Pressemitteilung des TSJ heißt es weiter, dass sich ein politischer Dialog nicht darauf stützen könne, begangene Verbrechen einfach zu vergessen, weil dies eine offensichtliche Verletzung der Rechte der Opfer bedeuten würde. Es sei nicht möglich, Respekt für die Menschenrechte zu fördern, indem man die Opfer von Menschenrechtsverletzungen unsichtbar mache und nationale wie internationale Regeln der Justiz verletze.
Quelle: TSJ / RedGlobe