22. Dezember 2024

Erfolg gegen Amazon

ver.diDas Verwaltungsgericht Augsburg hat am 14.4.2016 entschieden, dass die Genehmigung der Regierung von Schwaben für Sonntagsarbeit am 18.12.2015 beim Versandhändler Amazon rechtwidrig war. Damit bestätigte das Gericht die Urteile des Verwaltungsgerichts Augsburg, sowie des Oberverwaltungsgerichts München aus dem Dezember 2015, die in Eilverfahren entschieden wurden.

»Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist ein deutliches Zeichen für den Schutz des arbeitsfreien Sonntags bei Amazon und stellt klar, dass die Hürden für Unternehmen hoch sind, Sonntags zu beschäftigen«, sagte Thomas Gürlebeck, ver.di Sekretär für den Handel in Augsburg. Nach Meinung des Gewerkschafters ist auch Kritik an dem Gewerbeaufsichtsamt berechtigt: »Die Behörden, hier die Regierung von Schwaben, muss aus seiner Sicht konsequenter und genauer die Notwendigkeiten für Sonntagsarbeit prüfen. An den Haaren herbei gezogene Begründungen wie mögliche Kundenunzufriedenheit dürfen nicht dazu führen, dass Schutzbestimmungen für ArbeitnehmerInnen zur Makulatur werden. Sollte so eine Genehmigungspraxis Schule machen, bedeutet das nichts anderes als eine Aushebelung des Grundgesetzes. Nachdem ver.di auch 2015 im Weihnachtsgeschäft zu Streiks aufgerufen hat, gab das Gewerbeaufsichtsamt sein Neutralitätsgebot auf«, kritisiert Gürlebeck die Behörde.

Amazon begründet die aus ihrer Sicht notwendige Sonntagsarbeit u.a. mit dem abgegebenen Lieferversprechen an die Kunden. Auch werde der Standort Graben von der Muttergesellschaft in Luxemburg in Wettbewerb mit den anderen deutschen und europäischen Amazonstandorten gesetzt. »Es ist schon unglaublich, wie Amazon hier versucht hat, die selbstgewählte Unternehmensstruktur als Begründung zu nehmen. Das ganze Jahr verhält sich Amazon in Deutschland wie ein Konzern und dann wenn es um Sonntagsarbeit geht, tut man so, als ob man in Graben ein eigenständiges Unternehmen sei«, so Gürlebeck. Der Gewerkschaftssekretär stellt klar: »Tatsächlich ist es so, dass Amazon mit diesem Antrag, auf die im Weihnachtsgeschäft angekündigten und durchgeführten Streiks reagiert hat, um so die liegengebliebenen Päckchen versenden zu können.«

»Amazon ist nur eines der vielen negativen Beispielen, wie Handelskonzerne versuchen, den Sonntag als Ruhetag abzuschaffen. Es wird bewusst die Missachtung und Unterwanderung des Grundgesetzes seitens der Konzerne in Kauf genommen. Dies dürfen und werden wir uns nicht gefallen lassen und kämpfen weiter für den Sonntag als arbeitsfreien Tag, denn der Sonntag ist und bleibt unser gesellschaftlicher Zeitanker«, so Thomas Gürlebeck.

Quelle: ver.di Bayern / RedGlobe

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