Gericht verbietet Gewerkschaftsarbeit
Nach monatelanger Arbeit und wiederholten Konflikten mit dem Unternehmer kündigte ein Mitarbeiter seinen Arbeitsvertrag im Gastronomiebetrieb. Der fehlende Lohn und die ausstehenden Urlaubstage werden gewöhnlich nach einer Einigung ausbezahlt oder verrechnet. Als dies nach mehrfacher, auch schriftlicher Nachfrage nicht zustande kam, entschloss sich der aus Italien stammende Kollege, seinen Fall gemeinsam mit seiner Gewerkschaft öffentlich zu machen.
»Besonders Menschen, die nicht oder wenig deutsch sprechen, passiert so etwas leider sehr oft. Arbeitgeber gehen davon aus, dass der Mitarbeiter sich aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht wehren kann oder es bei kleineren Summen einfach gut sein lässt«, berichtet der Gewerkschaftssekretär Markus Weise.
In der Basisgewerkschaft FAU Berlin organisieren sich seit einigen Jahren verstärkt auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne deutschen Pass. Ihre Situation ist häufig besonders prekär, da sie nur über rechtswidrige oder gar keine Verträge verfügen, als Freelancer arbeiten oder mit dem Status eines Praktikanten. Gerade wenn es dann um den Verlust geringer Beträge geht, wird es für sie mühsam, diese einzuklagen.
Mit der Urteilsbegründung des Berliner Gerichtes wird gerade das Recht des Einzelnen auf arbeitsrechtliche Unterstützung drastisch eingeschränkt. »Auch die individuellen Rechte unserer Mitglieder wollen wir natürlich durchsetzen. Unsere Wahl der Arbeitskampfmittel ist dabei vielleicht manchmal unkonventionell, aber wirksam. Rechtlich ist das gedeckt durch beispielsweise die Versammlungsfreiheit«, erklärt Weise.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Basisgewerkschaft per einstweiliger Verfügung angegriffen wird. Wegen der sehr niedrigen Hürde zur Erlangung einer einstweiligen Verfügung sind sie ein beliebtes Mittel geworden, um Gewerkschafts- und Meinungsfreiheit einzuschränken. Die FAU Berlin wird weiter gegen die Verfügung vorgehen.