22. Dezember 2024

Knast zahlt Bußgeld

Kein Knast für das rebellische Eichhörnchen. Montage: RedGlobeDa wollte wohl ein Gefängnis die ihm zugewiesene Gefangene nicht haben: 2013 wurde die Umweltaktivistin Cécile Lecomte, wegen ihrer häufigen spektakulären Aktionen auch bekannt als das »rebellische Eichhörnchen«, wegen einer Anti-Atom-Kletter-Aktion zu einem Bußgeld von 20 Euro verurteilt. Da sie sich weigerte, dieses zu bezahlen, erhielt sie eine Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft in der JVA Hildesheim (Abteilung der JVA für Frauen Vechta, Niedersachsen). Als sie heute Vormittag gegen 10 Uhr ihre eintägige Haft antreten wollte, wurde ihr überraschend mitgeteilt, dass das Bußgeld bereits bezahlt worden sei, sie müsse nicht in das Gefängnis. Erst auf wiederholte Nachfrage wurde ihr schließlich mitgeteilt, wer das Bußgeld übernommen hatte: Zum großen Erstaunen der anwesenden AktivistInnen war es die Hauptstelle der JVA in Vechta selber.

»Das ist ein guter Anfang. Wir fordern sämtliche JVA auf, in Zukunft alle Bußgelder zu übernehmen«, so eine der Unterstützerinnen. »Strafe als Konzept zum Umgang mit unerwünschtem Verhalten ist kontraproduktiv, insbesondere Haftstrafen erzeugen und verschärfen Probleme, anstatt irgendwem zu helfen. Zweck ist schlicht die Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung, wir hingegen setzen uns ein für eine Welt ohne Knast und Strafe.«

Die AktivistInnen gehen jedoch davon aus, dass die JVA Vechta das Bußgeld nicht aus grundsätzlich straf- oder haftkritischen Gründen übernommen hat, sondern weil ihr der Vorgang zu nervig war: Die Angestellten der JVA sowie am zuständigen Gericht in Dortmund mussten sich mit zahlreichen Anträgen und solidarischen Anrufen beschäftigen. Wer bei der JVA Vechta konkret im Endeffekt die Entscheidung getroffen hat, das Bußgeld zu bezahlen und der Justiz Nordrhein-Westfalen die 20 Euro zu überweisen, ist bisher nicht bekannt.

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