Ramelow darf Nazis nicht Nazis nennen
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelos (Linke) darf Nazis nicht Nazis nennen. Das entschied der Thürinigische Verfassungsgerichtshof am Mittwoch nach einer Klage der NPD. Ramelow hatte im vergangenen Juni gegenüber dem MDR erklärt, er »appelliere an alle demokratischen Parteien und ihre Vertreter, dass es wirklich keine Gemeinsamkeiten auf der Basis von NPD-Anträgen geben darf«. »Die Nazis werden damit aufgewertet«, hatte Ramelow gewarnt. Durch diese Äußerungen habe Ramelow die »Chancengleichheit« der Neofaschisten und sein »Neutralitätsgebot« verletzt, so die Richter.
»Das Neutralitätsgebot gilt nur für amtliche Tätigkeiten von Amtsinhabern, nicht aber bei ihrem Tätigwerden als Privatperson oder als Parteipolitiker«, so der Gerichtshof. Die Äußerungen Ramelow seien ihm jedoch »als amtliche Äußerungen in seiner Funktion als Ministerpräsident zuzurechnen«. Für diese Einschätzung »ausschlaggebend« sein »die Nutzung staatlicher Ressourcen durch die Verlinkung des Interviews auf dem Twitter-Account der Thüringer Staatskanzlei und auf der Facebook-Seite des Freistaats Thüringen«. Das gelte auch »für die Bezeichnung als ›Nazis‹, die hier zur Begründung des unzulässigen Appells dient«. Das gelte unabhängig davon, »ob die Bezeichnung als ›Nazis‹ als negatives Werturteil generell unzulässig ist«.
Die Thüringer Linkspartei verurteilte das Urteil der Verfassungsrichter als »Maulkorb«. Die Richter hätten die Möglichkeit von Politikern eingeschränkt, »sich auch als Amtsperson zu aktuellen Fragen und gegen menschenverachtende, rassistische und undemokratische Inhalte von Parteien zu äußern«. »Diese Entscheidung kommt einem Maulkorb für Politikerinnen und Politiker gleich«, so die Landesvorsitzende der Partei in Thüringen, Susanne Hennig-Wellsow. »In der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus müssen die demokratischen Parteien und die Zivilgesellschaft eng zusammenstehen und gemeinsam vorgehen. Gerade in der aktuellen Zeit, in der Flüchtlinge verfolgt und verletzt werden, in der Unterkünfte von Kriegsflüchtlingen brennen, ist ein starkes Signal für Demokratie und Mitmenschlichkeit nötig«, so Hennig-Wellsow. Es sei ein »makabrer Treppenwitz der Geschichte«, dass sich die NPD auf Chancengleichheit und Neutralitätspflicht berufen könne, denn die NPD nutze die Parlamente lediglich als Bühne für ihre extrem rechte Hetze. »Faschismus und Nationalismus dürfen in Deutschland nie wieder eine Chance haben. 50 Millionen Tote im Zweiten Weltkrieg mahnen dazu.«
Quellen: Verfassungsgerichtshof Thüringen, Die Linke Thüringen / RedGlobe