Brasiliens Generalkonsulin will keinen Betriebsrat
Während die ganze Welt gespannt auf den Beginn der Olympischen Spiele in Brasilien wartet, findet im Münchner Generalkonsulat des Landes ein Wettbewerb der anderen Art statt: Die Generalkonsulin verweigert dem Betriebsrat ihre Anerkennung und untersagt den Beschäftigten ihr Grundrecht auf gewerkschaftliche Organisation.
Erst im Frühjahr wählten die nicht mit hoheitlichen Aufgaben betrauten Angestellten der in der Münchner Sonnenstraße gelegenen Vertretung ihren Betriebsrat. Die mehrheitlich in ver.di organisierten Beschäftigten nahmen zu 100 Prozent an der Betriebsratswahl teil. Bereits wenige Monate später droht das Aus für den Betriebsrat – wenn es nach der Generalkonsulin geht. Die untersagte per Dienstanweisung „sämtliche Betriebsrats- sowie Gewerkschaftsaktivitäten“ und will den Betriebsrat wegen seiner bisherigen Tätigkeiten sanktionieren. Sie stützt sich dabei auf eine „Verbalnote“ des Auswärtigen Amtes. Dieses teilte zwar der Generalkonsulin auf Anfrage mit, dass grundsätzlich alle Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften einschließlich der Tarifautonomie Deutschlands zu beachten seien, „erachtet“ aber zeitgleich die Organisationsfreiheit Brasiliens bei Einrichtung und Ausgestaltung seiner Vertretung als vorrangig, sodass „weder Verhandlungen mit ver.di noch gewerkschaftliche Aktivitäten innerhalb des Generalkonsulatsgebäudes sowie der Zutritt von Gewerkschaftsfunktionären zur Vertretung geduldet werden müssen.“
„Das ist doch absurd“, erklärte dazu Gewerkschaftssekretär Florian Pollok von ver.di München: „Das ist wie das Schwimmen freizugeben, aber das Nasswerden zu verbieten“, so Pollok. Eine gut bezahlte Konsulin verstecke sich zu Lasten der Angestellten hinter ihrer diplomatischen Immunität. Dabei wird in dem Konsulat gar keinen diplomatischen Aufgaben nachgegangen, sondern es kümmere sich lediglich um die Angelegenheiten der Brasilianischen Gemeinde Münchens, ähnlich einem Bürgerbüro.
Der Gewerkschaft liegt auch ein Dekret des Präsidialamts Brasilien vor, demzufolge die lokale Gesetzgebung des jeweiligen Landes in den dortigen Konsulaten anzuwenden sei. Zudem sei in den Arbeitsverträgen der Konsulatsangestellten deutsches Arbeitsrecht als vertragliche Grundlage festgehalten.
„Das Ziel der Konsulatsbeschäftigten – hierzu zählen Fahrer, Sachbearbeiterinnen und Übersetzer – ist eine gerechte Bezahlung auf dem Niveau des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst“, so Pollok. Eine Aufgabe, der sich der Betriebsrat und die ver.di-Betriebsgruppe gewidmet hätten. Betriebsrat und ver.di leiten daher nun juristische Schritte ein.
Quelle: ver.di Bayern / RedGlobe