DGB unterstützt Rehabilitierung der Opfer des Paragrafen 175
Anlässlich des vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Gesetzentwurfes zur Rehabilitierung der Opfer des § 175 Strafgesetzbuch in der Bundesrepublik sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann am Sonntag in Berlin: »Der DGB appelliert an die Bundesregierung, schnell zu handeln und einen entsprechenden Gesetzentwurf unverzüglich in den Bundestag einzubringen. Das Gesetz muss noch in dieser Legislaturperiode kommen. Alle Parteien sind aufgefordert, einvernehmlich an der Rehabilitierung der Opfer des § 175 und ihrer Angehörigen mitzuarbeiten.
Auch wenn Unrecht sich mit Geld nicht wieder gutmachen lässt, ist es höchste Zeit, dass die mehrheitlich hochbetagten Opfer endlich entschädigt werden. Ihre Rehabilitierung ist überfällig. Sie ist wichtig, weil der demokratische Rechtsstaat damit korrigiert, was menschenrechtswidrig und Ausdruck größter Intoleranz war: die Kriminalisierung von Homosexuellen.
Das Gesetz sollte sämtliche menschenrechtswidrigen strafrechtlichen Ungleichbehandlungen von Homosexualität umfassen, die bis zur endgültigen Abschaffung des § 175 im Jahr 1994 stattgefunden haben. Gebraucht wird eine Lösung, die Rechtsfrieden schafft und sich an den Maßstäben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte orientiert. Da viele Betroffene nicht mehr leben, begrüßt es der DGB, dass an ihrer statt eine Kollektiventschädigung an die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld fließen soll.«