22. Dezember 2024

Streikbruch bei der Charité Facility Management: ver.di sieht Gesetzesbruch

verdiBereits am Freitag, dem 21. Oktober hatte ver.di massive Streikbruchtätigkeiten durch angebliche Werkvertragsnehmer während deines Warnstreiks bei der Charité Facility Management (CFM) in Berlin öffentlich gemacht. ver.di geht von verdeckter Leiharbeit aus. Nun liegen ver.di Arbeitszeitnachweise eines Leiharbeiters in der Logistik vor, nach denen dieser am Donnerstag, 20. Oktober von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr (bei einer Stunde Pause) gearbeitet hat. Am Freitag hat laut dieses Nachweises derselbe Beschäftigte um 6:00 Uhr morgens wieder die Arbeit aufgenommen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden vor, die in Ausnahmefällen auf maximal 10 Stunden verlängert werden kann. Darüber hinaus schreibt das ArbZG eine Ruhezeit von mind. 11 Stunden vor. Der betroffene Beschäftigte wurde damit fünf Stunden länger beschäftigt als gesetzlich zulässig. Die vorgeschriebene Ruhezeit wurde um drei Stunden unterschritten.

Für ver.di bestätigt dieser Fall Berichte von CFM-Beschäftigten über ähnliche Vorfälle aus anderen Bereichen, für die ver.di aber noch keine dokumentierten Beweise vorliegen. „Wir gehen aber auf Grund der uns vorliegenden Berichte von einer hohen Dunkelziffer aus“, erklärt ver.di Verhandlungsführer Kalle Kunkel. „In einem sensiblen Betrieb wie dem Krankenhaus Beschäftigte derart übermüdet arbeiten zu lassen, ist hochgradig unverantwortlich, sowohl den Patienten und Patientinnen als auch den Beschäftigten gegenüber“, so Kunkel weiter.

ver.di hat den Fall beim zuständigen Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) angezeigt.

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