24. Dezember 2024

Wohnunterstützung: Unklare Lage für tausende Studierende

KPÖ SteiermarkSeit 1. September gibt es in der Steiermark die Wohnbeihilfe nicht mehr. Eine große Gruppe von Betroffenen stellen die steirischen Studierenden dar. Tausende werden nach aktuellem Stand die Wohnunterstützung verlieren. Dafür gibt es aber keine klare Entscheidungsgrundlage, kritisiert die KPÖ, die in der Landtagssitzung am 18. Oktober diesbezüglich eine Dringliche Anfrage einbringen wird.

Studierende wurden ursprünglich generell von der neuen Wohnunterstützung ausgeschlossen, soferne sie keine Studienbeihilfe beziehen. Diese Regelung wurde von Landesrätin Kampus im Sommer wieder zurückgenommen. Seither herrscht aber Unklarheit darüber, unter welchen Umständen Studierende eine Unterstützung erhalten können.

Die Einbeziehung des Elterneinkommens in das Haushaltseinkommen, „wenn Studierende über ein Jahreseinkommen von weniger als € 10.000,- verfügen“ (Informationstext Land Steiermark) sowie durch die Einberechnung der Familienbeihilfe und der Studienbeihilfe bedeutet, dass ein großer Teil der Studierenden die Beihilfe verlieren wird oder bereits verloren hat. Das führt zu einer massiven Verschlechterung der finanziellen Situation tausender Studentinnen und Studenten in der Steiermark, die schon jetzt einen Großteil ihres meist bescheidenen Budgets für Miete und Betriebskosten ausgeben.

Das Steiermärkische Wohnunterstützungsgesetz und die dazugehörige Verordnung vom 22. August 2016 lassen vieles offen und führen zu einer unklaren Rechtssituation für Studierende. In beiden Texten finden sich weder die Unterhaltsverpflichtung, die Regelung bei Wohngemeinschaften, noch das definierte Jahreseinkommen (bei Wegfall der Einbeziehung des Elterneinkommens), wieder.

Tausende Studierende werden zu Semesterbeginn im Unklaren darüber gelassen, ob sie sich um eine neue Wohnung umschauen müssen. Die KPÖ wird in der Landtagssitzung deshalb eine Dringliche Anfrage an Soziallandesrätin Kampus richten, in der die Rechtsgrundlage sowie die tatsächliche Vorgangsweise bei Anträgen von Studierenden geklärt werden soll.

Die KPÖ führt vor Beginn der Sitzung am 18. Oktober zwischen 9.15 und 9.45 Uhr eine Protestkundgebung vor dem Landhaus durch.

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