22. Dezember 2024

Nach Urteil von Karlsruhe: Atomausstieg jetzt!

atomkraft nein dankeDer nach dem GAU von Fukushima beschlossene Atomausstieg in der Bundesrepublik ist »im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar«. Dieses Urteil fällte heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Allerdings sprachen die Richter den Atomkonzernen Entschädigungen für Reststrommengen zu, die den Konzernen 2002 durch »Rot-Grün«  zugeteilt, 2011 aber wieder gestrichen worden waren. Auch für Investitionen nach der zwischenzeitlich von der Merkel-Regierung beschlossenen Laufzeitverlängerung könnten Ausgleichszahlungen fällig werden.

Trotzdem bewerten die Atomkraftgegner das Urteil als Erfolg. Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt, kommentierte am Dienstag: »Statt der geforderten 19 Milliarden Euro werden die AKW-Betreiber nur einen dreistelligen Millionenbetrag als Entschädigung für den Atomausstieg erhalten. Karlsruhe hat die Klagen der Stromkonzerne zum großen Teil abgewiesen. Der Staat hat das Recht, Laufzeiten von Atomkraftwerken zu beschränken.

Die Bundesregierung sollte daraus Konsequenzen ziehen und alle noch laufenden Atomkraftwerke jetzt schon abschalten und nicht erst 2022. Denn die Reaktoren werden immer älter und störanfälliger. Für die Stromversorgung werden sie schon heute nicht mehr benötigt.«

Quellen: Bundesverfassungsgericht, .ausgestrahlt / RedGlobe

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