21. November 2024

NPD »zu erfolglos für Verbot«

NPD-Verbot jetzt!Das Bundesverfassungsgericht hat heute zum zweiten Mal Verbotsanträge gegen die Neonazi-Partei NPD abgelehnt. Die kuriose Begründung der Richter ist, dass die NPD zwar ein »auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept« verfolge und »die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten ›Volksgemeinschaft‹ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen« wolle. Die Richter sind auch der Meinung, dass das politische Konzept der NPD die Menschenwürde missachte und »mit dem Demokratieprinzip unvereinbar« sei. All das reiche aber nicht für ein Verbot, weil es »(derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht« fehle, »die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt«. Deshalb sei der Verbotsantrag »unbegründet«.

In ihrer Begründung schreiben die Richter: »Die NPD weist eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus auf. Das Konzept der ›Volksgemeinschaft‹, die antisemitische Grundhaltung und die Verächtlichmachung der bestehenden demokratischen Ordnung lassen deutliche Parallelen zum Nationalsozialismus erkennen. Hinzu kommen das Bekenntnis zu Führungspersönlichkeiten der NSDAP, der punktuelle Rückgriff auf Vokabular, Texte, Liedgut und Symbolik des Nationalsozialismus sowie geschichtsrevisionistische Äußerungen, die eine Verbundenheit zumindest relevanter Teile der NPD mit der Vorstellungswelt des Nationalsozialismus dokumentieren. Die Wesensverwandtschaft der NPD mit dem Nationalsozialismus bestätigt deren Missachtung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.«

Trotzdem kein Verbot? Die Richter ignorieren das Grundgesetz! Dort heißt es in Artikel 139: »Die zur ›Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus‹ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.«

Wenige Minuten nach dem Urteilsspruch kritisierte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Karlsruher Richter. Auch wenn der Versuch eines Verbots erfolglos war, sei er ehrenwert gewesen, so der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow. Wer anführe, dass die NPD im politischen Leben kaum noch eine Rolle spiele, der irre. 338 kommunale Mandate habe die NPD inne, besonders im Osten Deutschlands. Allein in Sachsen verfüge sie über 80 Mandate. Malchow betonte: »Ich gebe unumwunden zu, dass ich es gut gefunden hätte, wenn der Partei die parlamentarische Plattform für ihr unheilvolles Wirken entzogen worden wäre. Dass die NPD zudem aus Steuermitteln mitfinanziert werden muss, solange sie legal ist, macht mich zornig.« Der Polizei habe der Karlsruher Verfassungsrichterspruch eine wesentliche Handhabe gegen rechtsextremistische Aktivitäten vorenthalten, sagte Malchow und verwies darauf: »Wir werden weiter mit sehr viel Personal NPD-Veranstaltungen und -Demonstrationen schützen müssen. Das hätten wir uns gerne erspart.«

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach erklärte: »Die NPD ist verfassungswidrig, dies hat das Bundesverfassungsgericht heute im Urteil zum Verbotsantrag der Bundesländer festgestellt. Damit ist klar, dass die NPD die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekämpft. Und das ganz offen: NPD-Funktionäre greifen Flüchtlingsunterkünfte an, bedrohen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker und äußern sich hemmungslos rassistisch, verfassungsfeindlich und antisemitisch. Und das auch in Kommunalparlamenten: Ihre Parteifunktionäre haben 338 Mandate, vor allem im Osten Deutschland.

Trotzdem hat das Verfassungsgericht festgestellt, dass die NPD eher unbedeutend ist und die verfassungsmäßige Ordnung nicht abschaffen kann. Aber auch wenn die NPD in diesem Verfahren nicht verboten wurde, müssen die Partei und ihre Aktionen weiter politisch und juristisch bekämpft werden. Dazu gehört auch, zu prüfen, ob die Zuschüsse für die Parteienfinanzierung eingeschränkt werden können. Wir als Gewerkschaften stehen weiter zu Weltoffenheit und für Vielfalt und Demokratie. Deshalb werden wir auch weiter die NPD und ihre Aktionen kritisieren und bekämpfen.«

Patrik Köbele, Vorsitzender der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP), erklärte am Dienstag: »Die NPD, eine aggressive, rassistische, faschistische Partei wird nicht verboten. Natürlich wäre das juristisch möglich gewesen – Artikel 139 des Grundgesetzes bedeutet, dass faschistische Organisationen in Deutschland verboten sind. Diese bürgerliche Demokratie ist immer dann ›wehrhaft‹, wenn die Regierung es für nötig hält, Linke und besonders Kommunisten zu überwachen, aus dem öffentlichen Dienst zu entlassen, zu verbieten. Die KPD ist bis heute verboten, die Berufsverbote gegen Kommunisten immer noch nicht beendet.

Die DKP fordert weiterhin ein Verbot der NPD und aller faschistischer Organisationen. Ein Verbot würde die NPD schwächen: Sie hätte es schwerer, ihre rassistische Hetze zu verbreiten, sie könnte keine Steuergelder für ihre Wahlkämpfe mehr kassieren. Das NPD-Urteil von Karlsruhe zeigt nur einmal mehr: Den Kampf gegen die Faschisten müssen wir auch gegen den so genannten Verfassungsschutz führen, auf die Gerichte dieses Landes sollten wir uns dabei nicht verlassen.«

Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, kritisiert die »Inkonsequenz« der Richter, die einerseits die NPD als verfassungsfeindliche und rassistische Partei benennen, dann aber wegen zu geringer Wirksamkeit nicht verbieten wollten. »Sinti und Roma gehören zum Feindbild der NPD. Zur Stärkung unseres demokratischen Rechtsstaates wäre eine Absage an die rechtsextreme Blut- und Bodenideologie durch ein Verbot sehr wichtig gewesen.« Er appellierte an die Regierungen des Bundes und der Länder, »alle rechtlichen Möglichkeiten, der NPD die öffentliche Finanzierung zu entziehen, auszuschöpfen«. Bürgermeister, die hetzerische NPD-Wahlplakate in ihren Städten abnehmen lassen, dürften nicht von den Gerichten gezwungen werden, sie wieder aufzuhängen. »Die Justiz muss im Rahmen ihrer Entscheidungen das von der Bundesregierung eingeholte Rechtsgutachten über den Umgang mit rassistischen Wahlkampfplakaten berücksichtigen: Rassistischen Wahlkampfplakaten kann und muss mit wirksamen Gefahrenabwehrmaßnahmen begegnet werden. Gerade jetzt, wo Menschenverachtung und Hass auch durch die immer stärker werdenden rechtspopulistischen Parteien ein Sprachrohr finden, sind neben dem zivilgesellschaftlichen Engagement alle staatlichen Institutionen gefragt, den demokratischen Rechtsstaat zu verteidigen«,so Rose weiter.

Quelle: Bundesverfassungsgericht, Gewerkschaft der Polizei / RedGlobe

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