23. November 2024

Verfassungsgericht stoppt Volksbegehren gegen CETA

Stop CETADer Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) hat heute das Volksbegehren »Stop CETA!« für unzulässig erklärt. Damit dürfen die bayerischen Bürgerinnen und Bürger nicht über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada abstimmen. Durch das Begehren sollte die bayerische Landesregierung verpflichtet werden, im Bundesrat gegen die Ratifizierung von CETA zu stimmen und so das den Interessen der Konzerne dienende Abkommen zu verhindern.

In zwölf von 16 Bundesländern sind mit den Grünen oder den Linken Parteien an der Regierung beteiligt, die CETA kritisch gegenüberstehen. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind Volksinitiativen angelaufen, die diese Mehrheit gegen CETA absichern sollen. »Wir stehen in Bayern mit dem Widerstand gegen dieses unfaire Handelsabkommen längst nicht allein auf weiter Flur«, erklärt deshalb Maritta Strasser von Campact. »Das beweist das erfolgreiche Volksbegehren in Österreich ebenso wie die zahlreichen anderen europäischen Initiativen gegen CETA.« In den Niederlanden wird derzeit ein Referendum vorbereitet, Belgien will CETA nur unter Auflagen zustimmen, die bisher nicht erfüllt sind, und auch in Irland wäre eine Volksabstimmung möglich. Insgesamt müssen 28 nationale Parlamente und 14 Regionalparlamente zustimmen – und die stehen dem Freihandelsabkommen längst nicht alle unkritisch gegenüber. »Wir haben weiterhin gute Chancen, CETA über die nationalen Parlamente zu stoppen. Die heutige Entscheidung ist ein Rückschlag, bedeutet aber keinesfalls das Aus für unseren Protest. Wir werden uns auch in Zukunft für faire Handelsabkommen stark machen«, sagt Erna Groll von der Katholischen Arbeitnehmerbewegung.

Für die Initiatoren des Volksbegehrens – Bund Naturschutz, Campact, Katholische Arbeitnehmer Bewegung, Mehr Demokratie und Umweltinstitut München – ist die Entscheidung der bayerischen Verfassungsrichter nicht nachvollziehbar – berief sich das Volksbegehren doch auf einen Artikel in der Bayerischen Verfassung, der 2014 mit der Absicht entwickelt wurde, die Souveränität des Freistaats in Europa zu stärken. »Die Ablehnung unseres Volksbegehrens durch Innenministerium und Verfassungsgerichtshof bremst die Anwendbarkeit des neuen Verfassungsartikels schon im ersten Versuch massiv aus und marginalisiert damit auch dessen Zweck: Mehr direkte Demokratie und eine stärkere demokratische Legitimation für europäische Entscheidungen«, kritisiert sagt Susanne Socher von Mehr Demokratie.

»Wir hätten dieses Volksbegehren gewonnen«, ist sich Karl Bär vom Umweltinstitut München sicher, »denn die Menschen in Bayern wissen, dass CETA ihnen mehr Schaden als Nutzen bringen wird«. Schon im Vorfeld konnte ein flächendeckendes Netz an lokalen Bündnissen aufgebaut und zahlreiche Unterstützer gewonnen werden. Für den Zulassungsantrag war es gelungen, an nur einem Tag über 50.000 Unterschriften zu sammeln – mehr als doppelt so viele wie nötig. Das erfolgreiche Volksbegehren in Österreich zeigt zudem die Aktualität des Themas und den Wunsch der Bevölkerung, über CETA mitzuentscheiden.

»Der Protest gegen CETA wird unabhängig von den heutigen Entscheidungen in Bayern und Straßburg weitergehen. Wir arbeiten weiter auf allen Ebenen, dass CETA von der Staatsregierung im Bundesrat nicht ratifiziert wird, denn für den Umwelt- und Verbraucherschutz wie für die bayerische Landwirtschaft hätte CETA gravierende Nachteile«, sagt Richard Mergner vom Bund Naturschutz in Bayern.

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