Hausverbot für Gewerkschafter
Die uckermärkische Verkehrsgesellschaft mbH hat einem Gewerkschaftssekretär der ver.di ein Hausverbot erteilt. Hierbei handelt es sich um den zuständigen Gewerkschaftssekretär für den Nahverkehr, der dort die Tarifverhandlungen führt und sich engagiert für die Mitglieder und Beschäftigten einsetzt.
Der Geschäftsführer Lars Boehme bemüht nun fadenscheinige Gründe, um einen ihm offensichtlich unbequemen Gewerkschafter aus dem Unternehmen fernzuhalten. So sei beim Aushang einer Einladung zu einer Informationsveranstaltung der Gewerkschaft über die laufende Tarifrunde „ein besonderer Hinweis“ unterblieben, „ dass zu dieser Veranstaltung ausdrücklich nur Gewerkschaftsmitglieder kommen dürfen“. Die Geschäftsführung sei daher davon ausgegangen, dass auch der Personalleiter des Unternehmens dort „ein gern gesehener Gast“ sei, was sich offensichtlich nach Auffassung der anwesenden Arbeitnehmer nicht bewahrheitete und zu verbalen Streitigkeiten führte.
ver.di hat den Geschäftsführer am 29. März schriftlich aufgefordert, das Hausverbot zurückzunehmen. Stattdessen wurde nun auf allen Betriebshöfen durch einen Aushang der Geschäftsführung über das Hausverbot informiert und der Gewerkschafter diffamiert. So seien seine „unvergesslichen und unnachahmlichen Auftritte bei Betriebsversammlungen gegenwärtig“. ver.di wird dieses Hausverbot gerichtlich überprüfen lassen. ver.di-Landeschefin Susanne Stumpenhusen sagte hierzu: „Das Zugangsrecht einer Gewerkschaft zum Betrieb ist verfassungsrechtlich geschützt und ein Geschäftsführer kann sich nicht aussuchen, welche Gewerkschafter bei ihm gern gesehen sind und welche nicht.“ ver.di fordert den Geschäftsführer Herrn Boehme erneut auf, das Hausverbot zurückzunehmen und zu einer sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit zurückzukehren. „Wenn Herr Boehme den öffentlichen Konflikt mit ver.di sucht, bedauern wir das ausdrücklich. Uns ist daran allerdings nicht gelegen“, so Landeschefin Stumpenhusen weiter.