Verfassungsgericht stoppt Polizeistaat – vorerst
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch das Komplettverbot des G20-Camps im Hamburger Stadtpark durch die Behörden gekippt. Die Richter ordneten an, dass die Hansestadt über die Duldung des im Stadtpark geplanten Protestcamps versammlungsrechtlich entscheiden müsse. Die Behörden hatten dem Camp den Charakter einer Versammlung abgesprochen und es unter Verweis auf ein grünanlagenrechtliches Verbot, auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen zu zelten, untersagt. Damit kamen sie nicht durch.
Die Karlsruher Richter wiesen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass kein Gegenstand der Entscheidung die Frage gewesen sei, ob und wieweit das Protestcamp in Blick auf die öffentliche Sicherheit beschränkt oder möglicherweise auch untersagt werden könne. Die Richter gaben dem Hamburger Senat detaillierte Hinweise, welche Schikanen sie für rechtmäßig halten. Die Hansestadt sei »jedoch mit einem angemessenen Entscheidungsspielraum auszustatten, der sie – soweit möglich in Kooperation mit dem Veranstalter – berechtigt, den Umfang des Camps so zu begrenzen und mit Auflagen zu versehen, dass eine nachhaltige Beeinträchtigung des Stadtparks durch langfristige Schäden hinreichend ausgeschlossen ist. Ist dies in einer dem Anliegen des Antragstellers entsprechenden Weise nicht möglich ‑ wie nach den Akten durchaus naheliegend ist und wie sich im Übrigen insbesondere im Blick auf (hier noch nicht berücksichtigte) Sicherheitsbelange ergeben kann -, kann sie ihm stattdessen auch einen anderen Ort für die Durchführung des geplanten Protestcamps zuweisen, der in Blick auf die erstrebte Wirkung dem Anliegen des Antragstellers möglichst nahe kommt. Auch insoweit ist sie zum Erlass von Auflagen befugt, die eine Schädigung der Anlagen des zugewiesenen Ersatzortes möglichst weitgehend verhindern, soweit erforderlich auch unter Beschränkung des Umfangs des geplanten Protestcamps.«
Quelle: Bundesverfassungsgericht / RedGlobe