Bottrop: DKP widerspricht AfD-Kandidatur zur Bundestagswahl
Für die DKP hat sich Ratsherr Michael Gerber am Freitag im Kreiswahlausschuss Bottrop/Gladbeck/Dorsten gegen eine Zulassung der AfD zur Bundestagswahl ausgesprochen. Wir dokumentieren nachstehend seine Erklärung:
Im Artikel 139 des Grundgesetzes heißt es: »Die zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.« Danach darf eine Partei wie die AfD mit ihrem ausländerfeindlichen, rassistischen und nationalistischem Positionen, nicht zur Bundestagswahl zugelassen werden.
Max Reimann, KPD-Vorsitzender, war als Mitglied des Parlamentarischen Rates an der Erarbeitung des Grundgesetzes beteiligt, hat aber mit Nein gestimmt, weil mit dem Grundgesetz die Teilung Deutschlands festgeschrieben wurde. Er sagte voraus: »Es wird jedoch der Tag kommen, da wir Kommunisten dieses Grundgesetz gegen die verteidigen werden, die es angenommen haben!«
Entsprechend haben sich die Kommunisten immer verhalten, gegen die Übernahme der Naziverbrecher in Staat und Wirtschaft, gegen die Wiederbewaffnung, gegen die Notstandsgesetze und Berufsverbote und aktuell gegen Aufrüstung, gegen die weltweiten Kriegseinsätze der Bundeswehr sowie deren Einsatz im Inneren.
Bundesweit macht die AfD mit ihrer nationalistischen und rassistischen Hetze Stimmung gegen Menschen auf der Flucht. Die AfD-Vorsitzende Frauke Petry und der NRW-Chef Marcus Pretzell, fordern den Einsatz von Schusswaffen gegen Flüchtlinge an den Grenzen. Die AfD ist in ihrer Stimmungsmache gegen Zuwanderer nicht von der NPD zu unterscheiden und ist offen für die Zusammenarbeit mit Faschisten. Die AfD will die Superreichen noch reicher machen, ist nur noch für Elitebildung und sie will die sozialen Rechte der Werktätigen streichen.
gez. Michael Gerber
28.07.2017
Quelle: news.dkp.de / RedGlobe