27. Dezember 2024

Prozess gegen Friedensaktivisten in Cochem

ippnwDie mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnete Ärzteorganisation IPPNW hat sich im Vorfeld des Prozesses gegen neun FriedensaktivistInnen am 18.
September 2017 in Cochem mit einem Appell an den Richter Gerd Michel gewandt.

Die AktivistInnen waren im September 2016 in den
Atomwaffenstützpunkt Büchel eingedrungen, um gegen die nukleare Teilhabe der Bundesregierung zu demonstrieren. Der IPPNW-Vorsitzende Dr. Alex Rosen
erklärte in einem Brief an das Amtsgericht Cochem: „Wir setzen darauf, dass Sie mit ihrem Urteil deutlich machen, dass Atomwaffen als grausamste und zerstörerischste aller Massenvernichtungswaffen nicht mit unserem Recht und unseren Werten vereinbar sind. Ein friedlicher Protest gegen diese völkerrechtswidrigen Massenvernichtungswaffen ist nicht nur moralisch richtig, sondern auch notwendig, wenn die Prämisse des Grundgesetzes aufrechterhalten soll, in dem sich das deutsche Volk „zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ bekennt. (Art. 1, Abs. 2,GG)“

Im NATO-Bündnisfall ist vorgesehen, dass die ca. zwanzig B61-Atombomben in Büchel von der US-Armee an die deutsche Luftwaffe übergeben wird. Deren Piloten sollen diese Massenvernichtungswaffen dann über gegnerischen Städten abwerfen. Solche Einsätze werden in Büchel regelmäßig trainiert, obwohl sich Deutschland als Unterzeichner des Nichtverbreitungsvertrags verpflichtet hat, keine Atomwaffen zu besitzen oder einzusetzen und obwohl klar ist, dass der Einsatz von Atomwaffen die massenhafte Ermordung der Zivilbevölkerung zur Folge hat und damit ein Kriegsverbrechen im Sinne der Genfer Konventionen darstellt.

Dass die US-Atomwaffen aus Deutschland abgezogen werden sollen, hatte der Bundestag bereits im Jahr 2010 fraktionsübergreifend beschlossen. Die deutsche
Bundesregierung ignoriert diesen Beschluss jedoch kontinuierlich.

Die Stationierung der US-Atomwaffen in Deutschland widerspricht geltendem Völkerrecht, sobald der im Juli verabschiedete Atomwaffenverbotsvertrag von 50 Staaten unterzeichnet und ratifiziert ist. Einen Tag, bevor der Verbotsvertrag in den Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung ausliegt, findet nun der Prozess gegen die AbrüstungsaktivistInnen statt.

Friedensorganisationen wie die IPPNW, ICAN (Internationale Kampagne für die Abschaffung von Atomwaffen) und die Juristenvereinigung gegen
Atomwaffen IALANA gehen davon aus, dass der Verbotsvertrag zu einer zunehmenden internationalen Stigmatisierung und Ächtung von Atomwaffen führen wird.
Deutschland kann dem Vertrag erst beitreten, wenn die NATO-Atomwaffen aus Deutschland abgezogen sind. Die Bundesregierung hatte die Atomwaffenverbotsverhandlungen boykottiert und will den Vertrag nicht unterzeichnen, obwohl sich laut einer aktuellen Umfrage 71 Prozent der Bevölkerung für einen Beitritt aussprechen.

Der Prozess beginnt am 18. September 2017 um 13.30 Uhr im Amtsgericht Cochem und ist öffentlich. Ab 13 Uhr veranstalten FriedensaktivistInnen eine Mahnwache vor dem Gericht.

Friedensbewegung