Die Welt verurteilt die Blockade gegen Kuba
Die Vollversammlung der Vereinten Nationen wird am heutigen Mittwoch mit der Resolution 70/5 ein weiteres Mal die seit Januar 1962 anhaltende Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade Kubas durch die Vereinigten Staaten von Amerika verurteilen, die Kuba bereits Schäden von umgerechnet mehr als 130 Milliarden US-Dollar verursacht hat. Eine Blockade ist wegen ihres extraterritorialen Charakters ausdrücklich kein Embargo, sondern im Völkerrecht als Kriegsakt vermerkt. Die USA, die diesen Antrag auf Verurteilung im vergangenen Jahr zum ersten Mal nicht abgelehnt, sondern sich dabei enthalten hatten, werden vermutlich wieder in ihre traditionelle, weltweite Isolierung zurückkehren und gegen die Verurteilung ihres illegalen, kriminellen Akts stimmen.
Die EU-Staaten werden mit ihrer in solchen Abstimmungen üblichen gemeinsamen Haltung gegen die Blockade abermals bestenfalls eine heuchlerische Position beziehen. Nicht nur, dass einige Mitgliedsländer die Blockade Kubas mit allen, zur Verfügung stehenden legalen und illegalen Mitteln aktiv unterstützen, sondern die EU-Kommission selbst scheint nicht einmal bereit zu sein, die eigenen Gesetze einzuhalten. Denn die Blockade darf auf EU-Gebiet ausdrücklich keine Wirkung haben; wer gegen diesen Ausschluss verstößt, hat sogar mit Strafen zu rechnen (EU-Verordnung 2271 vom 22.11.1996).
Dennoch wirkte sich die Blockade im Zusammenhang mit Hurrikan „Irma“, der Anfang September millionenschwere Schäden auf Kuba hinterlassen hat, noch einmal mehr aus – indem US-Präsident Donald Trump sie noch einmal unterstrich und gleichzeitig europäische Banken, wie die Postbank oder die ING, sich weigerten Transaktionen mit Bezug auf Kuba durchzuführen.
Als Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba fordern wir – ebenso wie die überwältigende Mehrheit der in den Vereinten Nationen organisierten Staaten – die USA nachdrücklich zur Beendigung der illegalen Blockade auf. Dazu gehört, dass in einem ersten Schritt die Europäische Union ihrer deklarierten Ablehnung der Blockade Taten folgen lässt und Maßnahmen gegen alle Unternehmen und Personen einleitet, die die Blockade gegen Kuba durch erhöhte Frachtkosten oder Verweigerung von finanziellen wie materiellen Transaktionen aktiv unterstützen.
Trotz einer vorbildlichen, gesamtgesellschaftlichen Konzentration auf deren Beseitigung, konnte Kuba die Schäden, die „Irma“ hinterlassen hat, noch nicht beheben. Während die Reparatur vieler Wohngebäude andauert, ist besonders die Landwirtschaft von massiven Ausfällen betroffen.
Die Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba bittet daher ihre Mitglieder und Freunde und alle Menschen guten Willens weiterhin um Spenden.
Bundesvorstand der Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba
Spenden erbitten wir mit dem Stichwort „Hurrikanhilfe“ auf unser Konto:
Bank für Sozialwirtschaft, Köln
IBAN: DE96 3702 0500 0001 2369 00, BIC: BFSWDE33XXX
Abzugsfähige Spendenquittungen sind über unsere Geschäftsstelle erhältlich.