27. Dezember 2024

Den Bürgerinnen und Bürgern wird Sand in die Augen gestreut

Befremdet aber wenig erstaunt ist die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) über die Namensänderung der Vorlage. So heisst die Nachfolgerin der «Unternehmenssteuerreform III» (USRIII) plötzlich «Steuervorlage 17» (SV17). Der Logik der bisherigen Reformen entsprechend hätte die Vorlage «Unternehmenssteuerreform IV» (USR IV) heissen müssen.

Warum wird nach der klaren Ablehnung der USRIII durch das Volk am 12. Februar 2017 jetzt die Vorlage so umbenannt? Und vor allem: Warum verschwindet das Wort «Unternehmen» aus der Bezeichnung der Vorlage? Die gleiche Taktik der Namensänderung, nämlich die USRIII nur «Steuerreform» zu nennen, wendeten auch die BefürworterInnen der USRIII in ihrer Abstimmungskampagne an. Es war der gescheiterte Versuch, den Bürgerinnen und Bürgern vor der Abstimmung Sand in die Augen zu streuen. Jetzt wendet der Bundesrat bei der neuen Vorlage auch diese Taktik an: Satt USR IV wird sie SV17 genannt – was für ein frappanter Unterschied! Es ist offensichtlich, dass der Bundesrat sich vor nichts scheut, um den Interessen der Grossunternehmen zum Durchbruch zu verhelfen. Dies ist aus demokratischer Sicht äusserst bedenklich und wird von der PdAS aufs schärfste verurteilt, umso mehr, als ein solches Vorgehen des Bundesrates nichts Neues ist: Am 24. Februar 2008 scheiterte das Referendum gegen die USR II mit 49.5 Prozent Nein-Stimmen denkbar knapp, 20’000 Stimmen gaben den Ausschlag. Im Abstimmungsbüchlein des Bundesrates zu dieser Volksabstimmung wurden die Steuerausfälle auf höchstens 933 Millionen Franken beziffert. Drei Jahre später, am 14. März 2011, musste der Bundesrat auf Druck des Parlaments jedoch zugeben, dass Bund, Kantone und Gemeinden wegen der USR II mit Steuerausfällen von über 7 Milliarden Franken in den nächsten 10 Jahren rechnen müssen. Steuerausfälle, die «tendenziell ansteigen und nicht zurückgehen» werden, wie Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf im Juni 2011 im Ständerat erklärte (Amtliches Bulletin vom 9. Juni 2011). Der Bundesrat hatte das Volk vor der Abstimmung schlicht angelogen! Das sieht auch das Bundesgericht so: Nationalrätin Margret Kiener Nellen und Nationalrat Daniel Jositsch reichten eine Beschwerde ein und forderten eine Wiederholung der Abstimmung. Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde ab. Jedoch ist im Urteil vom 20. Dezember 2011 zu lesen, dass der Bundesrat die «Stimmbürger hinters Licht geführt» hat.

Alter Wein in neuen Schläuchen

Auf die einzelnen Massnahmen (Instrumente) der SV 17, wie etwa die Einführung von Patentboxen, braucht nicht näher eingegangen zu werden, denn im Kern sind USR III und SV 17 identisch. Bekanntlich verliert der Wolf sein Fell, seine Gewohnheiten aber nie; so sollen die Unternehmenssteuern insgesamt gesenkt werden, dies ist auch bei der neuen Vorlage Sinn, Zweck und Ziel. Um dies zu erreichen, müssen die Kantone ihre Gewinnsteuersätze auf breiter Front senken können. Und so wie bei der USRIII soll auch die neue Vorlage den Kantonen die dazu nötigen Instrumente zur Verfügung stellen – also alles wie gehabt, alter Wein in neuen Schläuchen. Daher führt auch die «Steuerreform 17» zu massiven Steuerausfällen in den Kantonen und Gemeinden. Die Steuerausfälle auf Kantons- und Gemeindeebene waren einer der Hauptgründe, die zur Abfuhr der USR III führten. Angesichts dieser Tatsache kommt die SV 17 einer Provokation für die Abstimmungssieger gleich, denn die Vorlage ist ein erneutes Geschenk an die Grossunternehmen im Lande auf Kosten der breiten Bevölkerung. Dass dem so ist, beweist die Praxis und die Realität der letzten Jahre: Die Steuergeschenke an die Unternehmen durch die USR II aus dem Jahr 2008 wurden mit einem massiven Sozialabbau finanziert. Besonders zu nennen sind dabei die «Reformen» der Arbeitslosen- sowie der Invalidenversicherung, der Abbau im Bildungswesen und im öffentlichen Dienst. Dies wird bei der SR 17 nicht anders sein, davon ist die PdAS überzeugt, denn – wie bereits gesagt – Sinn, Zweck und Ziel der SR 17 sind identisch wie bei der USRIII. So wie die USR III lehnt die PdAS auch die SR 17 kategorisch ab, weil sie zu einer massiven Verschlechterung der Lebens- und Arbeitsbedingungen vieler Menschen in der Schweiz führen wird.

Schlussbemerkung und Forderungen

Den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen zu streuen und alten Wein in neue Schläuche zu giessen, ist eines demokratischen Staates unwürdig. Aber es beweist einmal mehr, wessen Interessen der Bundesrat vertritt: Jene der Grossunternehmen und nicht jene der breiten Bevölkerung. Für die PdAS ist klar: Die Reform muss für den Bund und die Kantone Einnahmen erbringen und nicht Steuerausfälle bewirken. Tut sie das nicht, bekämpfen wir sie! Um Mehreinnahmen für Bund und Kantone zu generieren, fordert die PdAS konkret:
– Erhöhung der Gewinnsteuer bei Kapitalgesellschaften
– Radikale Erhöhung der Grundstückgewinnsteuer
– Einführung einer Steuer auf Finanztransaktionen
– Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer
– Harmonisierung der Steuersätze von Gemeinden und Kantonen
– Erhöhung der Steuern der Grossvermögen

Partei der Arbeit der Schweiz

Ende November 2017

PdAS