22. Dezember 2024

Über die Einbestellung von ausländischen Botschaftern ins Außenministerium Russlands

Am 30. März waren die Leiter der diplomatischen Missionen Australiens, Albaniens, Deutschlands, Dänemarks, Irlands, Spaniens, Italiens, Kanadas, Lettlands, Litauens, Mazedoniens, Moldawiens, der Niederlanden, Norwegens, Polens, Rumäniens, der Ukraine, Finnlands, Frankreichs, Kroatiens, Tschechiens, Schwedens und Estlands ins Außenministerium Russlands einbestellt worden.

Ihnen wurden Protestnoten überreicht und erklärt, dass als Antwort auf die unbegründeten Forderungen der ausgewiesenen Staaten nach einer Ausweisung russischer diplomatischer Mitarbeiter auf der Grundlage der unbewiesenen Anschuldigungen Großbritanniens gegenüber Russlands aufgrund des sogenannten „Falls der Skripals“ die russische Seite die entsprechende Anzahl von Mitarbeitern der diplomatischen Einrichtungen dieser Länder in der Russischen Föderation zu „persona non grata“ erklärt.

Unter Berücksichtigung dessen, dass Belgien, Ungarn, Georgien und Montenegro im letzten Moment entschieden haben, sich den aufgezählten Ländern anzuschließen, behält sich Russland das Recht auf Gegenmaßnahmen in Bezug auf diese Staaten vor.

Quelle:

Außenministerium der Russischen Föderation

Russland