Razzia in Neuss: Rote Hilfe e.V. fordert Rückgabe beschlagnahmter kurdischer Bücher und CD’s
Am Morgenstunden des 8.03. drangen Polizeieinheiten in die Räumlichkeiten des Verlagshauses Mezopotamien und des Musikunternehmens MIR Multimedia in Neuss ein. Es wurden LKW Ladungen von Büchern, CD’s und Geschäftsunterlagen beschlagnahmt.
Den Geschäftsinhabern wird vorgeworfen, mit ihren Unternehmen die in der BRD seit 1993 verbotene PKK zu unterstützen.
Bereits wenige Tage zuvor bereits fünf Privatwohnungen und ein Büro der Partei DIE LINKE in Thüringen durchsucht worden.
Zu diesen Vorgängen erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.:
„Es ist inzwischen geradewegs voraussehbar. Kaum kommt wieder ein hochrangiger Politiker des AKP-Regimes in Berlin vorbei und poltert und jammert, die Bundesregierung gehe nicht genug gegen angebliche „Terroristen“ vor, gibt es Razzien und Einschüchterungsversuche. Die Durchsuchung in Thüringen ist wohl als eine solche einzuordnen. Mit der Beschlagnahmung von Büchern und CD’s in Neuss soll die kurdische Bewegung geschwächt und ein starkes Zeichen nach Ankara gesendet werden. Die Äußerungen der Bundesregierung, es bestehe der Verdacht, die Verlage richteten sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung und es würde gegen Feinde des Rechtsstaates vorgegangen, wirken geradezu lächerlich. Alle Welt weiß inzwischen, dass beim völkerrechtswidrigen Angriff auf Afrin in Nordsyrien Panzer aus deutschen Rüstungsbetrieben zum Einsatz kommen. Und was das türkische Regime, für das wieder so eindeutig Partei ergriffen wird, mit einem ‚Rechtsstaat‘ zu tun haben soll, dürfte wohl auch schwer zu erklären sein. Tausende politische Gefangene sitzen in türkischen Gefängnissen, viele weil sie den Krieg gegen die kurdische Bevölkerung in Afrin öffentlich kritisiert haben. Es ist wichtig und notwendig, sich gegen die vielen kleinen und großen Repressalien politisch und juristisch zur Wehr zu setzen. Die Rote Hilfe e.V. fordert ein Ende dieser Repressalien gegen die kurdische Bevölkerung und die sofortige Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände“.
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