29. Dezember 2024

Den Generalangriff auf die Privatsphäre abwehren!

Die Partei der Arbeit unterstützt das Referendum gegen das «Gesetz zur Überwachung von Versicherten». Auf gigantischen Druck der Versicherungslobby hat das Parlament das neue Gesetz verabschiedet. Geht es nach dem Willen der bürgerlichen Parteien, sollen Krankenkassen, AHV, IV oder SUVA die Versicherten mit Bild- und Tonaufnahmen im privaten Bereich überwachen können. Das neue Gesetz betrifft somit alle Bürgerinnen und Bürger, die unter Generalverdacht gestellt werden: Erlaubt sind neu verdeckte Foto- und Filmaufnahmen nicht nur auf öffentlichem Grund, sondern auch an Orten, die «von einem allgemein zugänglichen Ort frei einsehbar sind». Konkret: Ein Detektiv darf Garten, Balkon, Wohn- und Schlafzimmer überwachen, wenn die Sicht von der Strasse aus dies ermöglicht. Dabei reicht ein «begründeter Verdacht» der Versicherungen. Damit erhalten private Firmen für die Überwachung mehr Rechte als die Polizei für die Observation von potenziellen Terroristen, denn nur gerade für den Einsatz von GPS-Peilsender und Drohnen ist eine richterliche Verfügung notwendig.

Das neue Gesetz soll angeblich den Missbrauch bei den Sozialversicherungen bekämpfen. Offizielle Zahlen belegen jedoch, dass es sich beim Missbrauch um ein äusserst rares Phänomen handelt: Bei rund 220‘000 RentenbezügerInnen konnte die IV im Jahr 2016 bei 650 Personen einen Missbrauch feststellen, das entspricht gerade einmal drei Promille (!) der Gesamtzahl. Weiter sagen die Zahlen, dass jede dritte Überwachung von IV-BezügerInnen unbegründet war. Trotzdem beschliesst das bürgerlich beherrschte Parlament ein Gesetz, das auf eklatante Art und Weise gegen Artikel 13 «Schutz der Privatsphäre» der Bundesverfassung verstösst: Paragraph 1 hält fest: «Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.» Und Paragraph 2: «Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.»

Mit dem neuen Gesetzt werden die Schwächsten in der Gesellschaft ausspioniert, während das Parlament und die Regierung bei den Mächtigen und Reichen grosse Nachsicht walten lässt. So lehnen es die bürgerlichen Parteien seit Jahren konsequent ab, gegen die Steuerhinterziehung griffige und verstärkte Kontrollen zu beschliessen. Dadurch entgehen dem Staat Steuereinnahmen von Milliarden von Franken. Diese Tatsache ist in einen gesellschaftspolitischen Zusammenhang zu stellen. Dabei wird schnell klar, dass der Abbau von persönlichen Rechten einher geht mit dem massiven Sozialabbau, der seitens der Bürgerlichen vorangetrieben wird. Bestes und aktuelles Beispiel sind die vom Nationalrat beschlossenen Kürzungen bei den Ergänzungsleistungen in der Höhe von 700 Millionen Franken. Gleichzeitig plant der Bundesrat massive Steuersenkungen für die Unternehmen im Rahmen der «Steuerreform 17». Sie ist die Nachfolgerin der Unternehmenssteuerreform III (USR III), die im Februar 2017 deutlich vom Volk abgelehnt wurde. Auch die neue Reform würde zu Einnahmeverlusten von mehreren Milliarden Franken für Bund und Kantone führen.

Die Partei der Arbeit ruft alle auf, das Referendum gegen das «Gesetz zur Überwachung der Versicherten» zu unterschreiben und gegen die geplanten Kürzungen bei den Ergänzungsleistungen Widerstand zu leisten.

Partei der Arbeit der Schweiz
12. April 2018

 

Quelle:

Partei der Arbeit der Schweiz

Schweiz