26. Dezember 2024

Sinnlose Freiheitsstrafen abschaffen, Gefängnisse entlasten

„Die Justizvollzugsanstalten müssen schnellstens entlastet werden. Aktuell befinden sich etwa 5000 Menschen in Gefängnissen, um ihre Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist kriminalpolitisch sinnlos und juristisch fragwürdig, sie gehört abgeschafft“, erklärt Niema Movassat, verfassungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zu den aktuellen Ergebnissen der Umfrage der Funke Mediengruppe bei den Justizministerien.

Weiter erklärt er:

„DIE LINKE hat dazu einen Gesetzesentwurf (BT-Drucksache 19/1689) zur Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe vorgelegt. Wer heute seine Geldstrafe nicht bezahlen kann, muss ins Gefängnis. Dies ist verfassungsrechtlich höchst problematisch. Denn kurze Freiheitsstrafen sollen laut Gesetz vermieden werden. Sie haben keinen Resozialisierungseffekt, ganz im Gegenteil schaffen sie erst den Kontakt zu einem kriminellen Milieu in den Gefängnissen. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist ein diskriminierendes Instrument für finanziell arme Menschen, sie kommt überwiegend bei Bagatelldelikten zur Anwendung, wie zum Beispiel dem Schwarzfahren oder Ladendiebstählen. Wer seine Geldstrafe nicht begleichen kann, sollte stattdessen gemeinnützige Arbeit leisten dürfen. Die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe würde die Gefängnisse deutlich entlasten.

Grundsätzlich stellt sich auch die Frage, womit die steigende Zahl der Gefangenen in Anbetracht der sinkenden Kriminalitätsstatistiken zu erklären ist. Hier wäre eine Evaluation sinnvoll.“

Quelle:

Bundestagsfraktion Die Linke

 

Opposition