Abstimmung vom 10. Juni 2018: Parolen der PdA
1. Volksinitiative vom 1. Dezember 2015 «Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)»: JA
Die PdA hat ein kritisches Ja beschlossen. Hier die ausführliche Stellungnahme dazu.
2. Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS): JA
Das Gesetzt sieht unter anderem vor, den Zugang von ausländischen Anbietern von Online-Casinos zu verbieten. Mit Geldspielen gehen aber auch Gefahren wie Spielsucht, Betrug oder Geldwäscherei einher. Deshalb legt der Staat klare Regeln fest. Insbesondere schützt er KonsumentInnen und verpflichtet die Anbieter, zum Ausgleich für die schädlichen Auswirkungen der Geldspiele Abgaben zu entrichten. Diese Abgaben kommen der AHV/IV, dem Sport, der Kultur und sozialen Zwecken zugute. Die StimmbürgerInnen haben 2012 einen entsprechenden Verfassungsartikel deutlich angenommen. Das neue Gesetz setzt diesen Verfassungsartikel um und lässt neue Spiele zu, namentlich im Internet. Die Regeln bleiben unverändert: Auch Anbieter von solchen Spielen müssen Abgaben zugunsten der Allgemeinheit leisten und den Spielerschutz sicherstellen. Das Gesetz will den Schutz vor den Gefahren des Geldspiels stärken. Dagegen wurde von verschiedenen Jungparteien (Junge FDP, Junge SVP, Junge Grüne) das Referendum ergriffen, weil ihnen das Gesetz zu weit geht, sie sprechen von einer «Internetzensur».
Die PdA ist der Meinung, dass Geldspiele grundsätzlich sehr problematisch sind, insbesondere für junge Menschen – aber natürlich nicht nur – und im Grund ganz zu verbieten sind. Die PdA hat unter anderem aus diesem Grund die JA Parole beschlossen, d.h. sie unterstützt das Referendum nicht.
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