BVerwG-Urteil zur BND-Internetüberwachung ist vertane Chance
„Erneut hat sich ein Höchstgericht verweigert, die ‚heiße Kartoffel‘ der massenhaften Überwachung des Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) anzufassen und in der Sache zu entscheiden“, erklärt André Hahn, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE und Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Geheimdienste, zum gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig.
Hahn weiter:
„Mit der Erklärung, DE-CIX als Betreiber des weltweit größten Internetknotens in Frankfurt am Main könne sich nicht auf das grundgesetzlich geschützte Fernmeldegeheimnis berufen, da er lediglich Vermittler von Telekommunikation sei, hat das Gericht den denkbar einfachsten Ausweg gewählt und die Klage aus eher formalen Gründen abgewiesen. Eine Entscheidung in der Sache ist aber dringend erforderlich. Die Überwachungspraxis des BND in Frankfurt, der auch grundgesetzlich geschützte rein innerdeutsche Verkehre unterliegen, war erstmals im Rahmen des BND/NSA-Untersuchungsausschusses bekannt geworden. Seitdem hält diese verfassungswidrige Praxis an, und es wurden alle Klagen dagegen zurückgewiesen. Das gestrige Urteil war somit eine erneute vertane Chance. Es ist zu wünschen, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht, dem die Angelegenheit jetzt wohl vorgelegt wird, mehr Traute haben und dem BND klare Grenzen aufzeigen.“
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