PRO ASYL warnt vor Familiennachzugsverhinderungsgesetz
PRO ASYL: Syrische Flüchtlinge werden zerrieben, Familien für Jahre getrennt
PRO ASYL warnt vor Verabschiedung des Familiennachzugsverhinderungsgesetzes: Das Gesetz bringt Kriegsflüchtlinge in eine ausweglose Situation. Sie werden zerrieben zwischen einer Rückkehrverhinderungsstrategie von Assad und einer Ankommensverweigerungshaltung des Gesetzentwurfs.
Die größte Gruppe der Betroffenen sind Menschen, die vor dem Bürgerkrieg in Syrien flüchten. Machthaber Assad plant ihre de facto-Enteignung, denn aufgrund ihrer Abwesenheit können syrische Flüchtlinge keine Ansprüche bei der drohenden Enteignung geltend machen. »Assad ist es gleichgültig, ob es sich bei den Geflüchteten um Kriegsflüchtlinge oder in Europa anerkannte GFK-Flüchtlinge handelt«, sagt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Das syrische Regime behandelt Geflüchtete als Verräter und strebt eine komplette regimetreue Neuordnung der syrischen Gesellschaft an. Auf einer Geheimdienstliste des syrischen Regimes sollen mehr als 1,5 Millionen Namen verzeichnet sein; Millionen von geflüchteten SyrerInnen bangen darum, bei Rückkehr in die Fänge des Geheimdienstapparats zu gelangen. Eine Rückkehr und ein Leben mit der Familie im Verfolgerstaat zu forcieren, ist unzumutbar.
PRO ASYL fordert angesichts der unverändert desaströsen Lage in Syrien subsidiär Geschützten den Familiennachzug unverzüglich zu ermöglichen, da die Familieneinheit nicht im Herkunftsland hergestellt werden kann. (Zur umfassenden Stellungnahme von PRO ASYL geht es hier.) Der Gesetzentwurf beinhaltet weitreichende Einschnitte für die betroffenen subsidiär Schutzberechtigten, ihre engsten Angehörige und die deutsche und europäische Gesellschaft. Aus dem Grundrecht auf Familie wird ein Gnadenrecht des Staates. Der Gesetzentwurf ist unions-, völkerrechts-und verfassungswidrig. An der Realität vorbei und ohne belastbare Zahlen oder Schätzungen wird das Grund-und Menschenrecht auf Familie unverhältnismäßig eingeschränkt.
Der Entwurf geht zudem über den Koalitionsvertrag hinaus, ist widersprüchlich und kann keine fundierte Rechtfertigung aufweisen. Zusätzlich zu den humanitären Gründen sollen Integrationsaspekte besonders geprüft werden. Dies steht völlig außerhalb des Konzeptes von humanitären Gründen. Personen, die Integrationsleistungen vorweisen können, müssen außerhalb des Kontingents einen Anspruch auf Familiennachzug haben. Ihr Ausschluss ist nicht vom Gesetzeszweck gedeckt. Bei Integrationsleistungen ist der reguläre Familiennachzug zu gewährleisten.
Bereits die Einleitung eines Widerrufs-oder Rücknahmeverfahrens soll den Familiennachzug verhindern. Dies kann dazu führen, dass eine lange Prüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Realisierung eines Nachzugs blockiert. Dies gilt umso mehr, wenn man das im Zusammenhang mit dem Koalitionsvertrag liest, dass spätestens nach drei Jahren nach einer positiven Entscheidung Überprüfungen erforderlich sein sollen (KV, Zeile 4949 ff.).Mehrere hunderttausend Verfahren werden bei Realisierung dieses Vorhabens eingeleitet werden. Die Prüfung einschließlich möglicher Gerichtsverfahren verhindert so das Familienzusammenleben trotz Vorliegens humanitärer Gründe auf Jahre hinweg.
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