Null Drogen… und Vorsicht bei Aufträgen
Ob versteckt in Hohlräumen, geschluckt oder im Gepäck getarnt, es gibt immer noch Leute, die Drogen ins Land einführen. Und so wie deren Strategien immer ausgefeilter wurden, so haben sich auch die Zollbehörden immer auf den neuesten Stand gebracht. Die Statistiken sprechen da eine deutliche Sprache.
Laut den jüngst von der Obersten Zollbehörde der Republik (AGR) bekanntgegebenen Daten wurden im letzten Jahr 57,4 kg Drogen sichergestellt und bis Mai dieses Jahres sind 5,4 kg und 84 Kokainkapseln sowie 1.080,6 g synthetische Cannabinoide entdeckt worden.
Oberst William Pérez González, stellvertretender Leiter der AGR, sprach die Veränderungen an, die auf diesem Gebiet in einem Kontext stattgefunden haben, der durch einen Anstieg bei der Herstellung und dem Konsum von Drogen gekennzeichnet ist, nachdem eine Reihe Länder den Konsum von Marihuana straffrei gemacht haben.
„Unsere Hauptaufgabe ist es, eine unpassierbare Mauer für Drogen zu bilden, denn in Kuba haben wir, was dieses Problem angeht, null Toleranz“, sagte er.
„Im Unterschied zu früheren Zeiten“, führte Pérez González aus, „hatte der größte Teil der beschlagnahmten Drogen Kuba zum Ziel, ist die Zahl der Ausländer und Frauen dabei angestiegen und es sind 11 Herkunftsländer ausgemacht worden, hauptsächlich in der Region.“
Bei der Pressekonferenz kam auch der Prozess der technologischen Modernisierung bei der kubanischen Zollbehörde entsprechend den internationalen Standards zur Sprache, der erheblich zur Wirksamkeit der Kontrollen beigetragen hat.
GEFÄHRLICHES ERWEISEN VON „GEFALLEN“
Die Bekämpfung diverser Netze illegalen Warenandels, die vom Ausland aus operieren, ist ein weiterer Schwerpunkt bei der Arbeit der Zollbehörde.
Als Ergebnis dieser Operationen wurden 113 Fälle entdeckt, in die 29 illegale Paketdienste involviert waren, es kam zu vier Anzeigen wegen Schmuggels und es wurden über drei Tonnen unterschiedliche Waren konfisziert.
Laut Oberst William Pérez handelt es sich dabei um Agenturen, die keine Verträge mit kubanischen Unternehmen haben, die dazu befugt sind, derartige Aktivitäten auszuüben und deswegen Passagiere gegen Bezahlung für den Warentransfer benutzen.
Er betonte, dass dieser Auftragstransfer, der international verboten ist, ein hohes Risiko in sich berge, denn in der Mehrzahl der Fälle würden die Passagiere des Inhalt des Gepäcks nicht kennen; aber wie jeder wisse, schütze Unwissenheit nicht vor Strafe.
Seiner Meinung nach entwickle sich die Angelegenheit komplizierter, denn sie weise Spuren von Organisation und Straflosigkeit auf und im Innern des Landes sei die Existenz von Verkettungen mit anderen illegalen Aktivitäten wie z.B. Handel mit Drogen nachgewiesen; daher sei dies der Hauptfaktor, der Korruptionsvorfälle in der AGR hervorrufe.
Zu verschiedenen Gelegenheiten hat die Zollbehörde die Passagiere vor der Gefahr gewarnt, die damit verbunden ist, mit Paketen und Waren zweifelhafter Herkunft zu reisen.
„Im Sinne einer schnelle Abfertigung an unserer Grenze, empfiehlt es sich, davon abzusehen, sich einer Importkette von Waren anzuschließen, die diese nicht-autorisierten Agenturen durchführen, um Geschäfte zu machen und sich zu bereichern“.
DIESELBEN NORMEN MIT IMMER WIEDER AUFTRETENDEN UNKLARHEITEN
Auch wenn die von der kubanischen Zollbehörde aufgestellten Normen, sofern es sich um nicht gewerbliche Einfuhren handelt, seit 2014 keine Änderungen erfahren haben, herrscht darüber immer wieder bei der Bevölkerung Unklarheit.
Dazu sagte die zweite Chefin der AGR Idalmis Rosales Milanés, dass laut gültiger Regulierung, jeder Reisende das Recht habe, Einfuhren im Wert bis zu 1000 Pesos durchzuführen. Diese Zahl betrifft das Gepäck, das der Reisende mit sich führt und das nicht begleitete Gepäck, das an den Teminals am Flughafen oder Hafen ankommt.
Was die Fristen der Abholung nicht begleiteten Gepäcks angehe, hätten die Reisenden an Flughäfen dafür 30 Tage nach Ankunft im Land zur Verfügung und für Gepäck, das auf dem Seeweg ankomme, 60 Tage.
Die Formalitäten, die die Haushaltsgegenstände betreffen, rufen ebenfalls immer Unsicherheiten hervor. Laut Rosales Milanés hat jede Person, die vorhat, in Kuba zu wohnen, das Recht ihr Eigentum hierher zu bringen, wenn sie über ein Einwanderungszertifikat verfügt, unabhängig von dem Datum, an dem sie den Ausweis erhält.
Nach Erhalt des Zertifikats gesteht das Gesetz ihr sechs Monate zu, den Haushalt zu überführen. Dieser muss aus dem Land stammen, in dem die Person wohnhaft war und darf nichts darüber hinaus enthalten wie z.B. Baumaterial, Ersatzteile für Autos etc.
Dabei wies Idalmis Rosales für weitere Information auch auf die Website der Zollbehörde (www.aduana.gob.cu hin.
WAS MUSS EIN REISENDER WISSEN, DER ÜBER LUFT ODER MEER IN KUBA EINREIST DURCHREIST ODER DAS LAND VERLÄSST ?
-Bei der Einreise muss er erklären, dass er keine Drogen, Betäubungsmittel oder psychotrope Substanzen mit sich führt oder im Gepäck hat.
-Falls er ein Medikament zu sich nimmt, dass solche Stoffe enthält, muss er ein fakultatives Rezept mit sich führen.
-In Kuba bestehen Gesetze, die schwere Strafen für Drogenhandel vorsehen, sowohl für denjenigen, der vorhat, sie ins Land einzuführen, wie für denjenigen, der damit die Grenze überquert.
-Die Personen, die mit einer kleinen Dosis für den Konsum entdeckt werden, werden bestraft und ihnen kann in bestimmten Fällen die Einreise ins Land verboten werden.
-Man sollte keine Aufträge oder Gepäckstücke für andere Personen annehmen, denn als Passagier ist man nicht autorisiert, diese zu transportieren.
EINIGE ILLEGALE AGENTUREN, DIE IDENTIFIZIERT WURDEN
Gemäß den Daten der Zollbehörde gehören zu diesen illegalen Agenturen: XAEL Habana, Cubamax Travel, Viajes Coppelia, Habana Air, Central America Cargo, Cubatrax, Mi Número Local (früher Cuba Llama), Tocororo Travel, Caribean Cargo, Cuba Tours Envios und Caribe Express.
Quelle: