23. November 2024

Zum Bericht des Auswärtigen Amtes über die Lage in Afghanistan

PRO ASYL for­dert Neu­be­wer­tung aller in den letz­ten bei­den Jah­ren abge­lehn­ten afgha­ni­schen Asyl­an­trä­ge

PRO ASYL begrüßt, die im Lage­be­richt des Aus­wär­ti­gen Amtes (AA) vom 31. Mai vor­ge­nom­me­ne Neu­be­wer­tung des soge­nann­ten inter­nen Schut­zes als Annä­he­rung an die Rea­li­tät.

In den letz­ten bei­den Jah­ren ist die Ableh­nung afgha­ni­scher Asyl­su­chen­der rapi­de gestie­gen – in der Regel begrün­det mit dem Hin­weis, Ver­folg­te hät­ten an einem ande­ren Ort in Afgha­ni­stan Schutz fin­den kön­nen (Aus­weich­mög­lich­keit). Im Jahr 2017 wur­den die Anträ­ge von 56.316 Afgha­nin­nen und Afgha­nen abge­lehnt, vom 01.01. bis 30.04.2018 waren es 3768. Die Ableh­nungs­quo­te stieg von 22,3 Pro­zent im Jah­re 2015 auf 39,4 Pro­zent im Jah­re 2016 und auf 52,6 Pro­zent im Jah­re 2017. »Trotz vom Bun­des­amt fest­ge­stell­ter Ver­fol­gung wur­den Schutz­su­chen­de zu Tau­sen­den zu Unrecht abge­lehnt, denn die Aus­weich­mög­lich­keit ist und war eine Fata Mor­ga­na, dem Wil­len zu ‚kon­se­quen­ter Abschie­bung‘ geschul­det. Das Aus­wär­ti­ge Amt hat dem Popu­lis­mus nun die Legi­ti­ma­ti­on ent­zo­gen« so Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL. PRO ASYL for­dert die Fol­gen der rechts­wid­ri­gen Ableh­nun­gen zum Gegen­stand der Bera­tun­gen der Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz von Bund und Län­dern zu machen. Die IMK fin­det vom 04. bis 06.Juni statt. Gerich­te wer­den über­las­tet, weil das BAMF basie­rend auf einer fal­schen Lage­be­ur­tei­lung Zehn­tau­sen­de zu Unrecht abge­lehnt hat. 71.342 aus 2017 stam­men­de Gerichts­ver­fah­ren zu Afgha­ni­stan sind anhän­gig (Bun­des­tag­druck­sa­che 19 /1371). UNHCR, PRO ASYL und ande­re Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen haben seit Erschei­nen des im Okto­ber 2016 ver­öf­fent­lich­ten und bis jetzt gül­ti­gen Lage­be­richts fun­dier­te Kri­tik geübt. Schon damals war er ver­al­tet und ent­sprach nicht der Rea­li­tät in Afgha­ni­stan.

PRO ASYL for­dert auf­grund des nun bekannt gewor­de­nen Lage­be­richts vom 31.05.2018 eine Neu­be­wer­tung aller in den letz­ten Jah­ren abge­lehn­ten Anträ­ge von Asyl­su­chen­den aus Afgha­ni­stan. Die Kon­fe­renz der Innen­mi­nis­ter von Bund und Län­dern muss sich mit die­ser The­ma­tik befas­sen. Bis­lang steht Afgha­ni­stan aber nicht auf der Tages­ord­nung.

PRO ASYL for­dert zudem einen Abschie­be­stopp nach Afgha­ni­stan. »Wir müs­sen davon aus­ge­hen, dass sowohl die ableh­nen­den Asyl­be­schei­de als auch die Abschie­bungs­ent­schei­dun­gen auf­grund die­ser Neu­be­wer­tung der Lage halt­los sind« so Burk­hardt. Bis­lang wur­de pau­schal behaup­tet, jun­ge afgha­ni­sche Män­ner könn­ten zurück­keh­ren und in Groß­städ­ten am Ran­de des Exis­tenz­mi­ni­mums leben. Obwohl ver­folgt, wur­den sie im Asyl­ver­fah­ren abge­lehnt, die Abschie­bung ange­droht. Das AA spricht nun davon, dass die Absorp­ti­ons­fä­hig­keit der genutz­ten Aus­weich­mög­lich­kei­ten, vor allem im Umfeld grö­ße­rer Städ­te, durch die hohe Zahl der Bin­nen­ver­trie­be­nen und der Rück­keh­rer aus dem Iran und Paki­stan bereits stark in Anspruch genom­men sei. Aus­weich­mög­lich­kei­ten hin­gen vom Grad der sozia­len Ver­wur­ze­lung, der Eth­nie und der finan­zi­el­len Lage ab. Für eine Viel­zahl der nach Deutsch­land geflo­he­nen Afgha­nen gibt es des­halb nun auch regie­rungs­amt­lich fest­ge­stellt kei­ne Aus­weich­mög­lich­keit – weder in Kabul, dem Ziel­ort der Abschie­bun­gen, noch man­gels siche­rer Rei­se­we­ge in der Her­kunfts­re­gi­on oder anders­wo in Afgha­ni­stan. Die soge­nann­ten inlän­di­schen Aus­weich­mög­lich­kei­ten gibt es für die Betrof­fe­nen in der Rea­li­tät schlicht­weg nicht und sie wären auch nicht erreich­bar, so PRO ASYL. Inlands­flü­ge exis­tie­ren zwar, sind aber für Abge­scho­be­nen nicht bezahl­bar, die Über­land­stras­sen von den Tali­ban kon­trol­liert – was nun auch das AA ein­deu­tig fest­stellt. Soweit im Lage­be­richt auf die frei­wil­li­ge Rück­kehr aus dem Iran und Paki­stan gewie­sen wird, han­delt es sich um Rück­kehr im Fami­li­en­ver­band an ange­stamm­te Orte, wo ein Leben gesi­chert erscheint. Für nach Euro­pa Geflo­he­ne heißt dies klipp und klar: sie sind in einer kom­plett ande­ren Lebens­si­tua­ti­on.

Quelle:

Pro Asyl

Afghanistan