23. Dezember 2024

MP Haseloff drängt auf Syrienabschiebungen

PRO ASYL: Schutz­quo­ten bele­gen die Absur­di­tät der Idee des CDU-Poli­ti­kers

Sach­sen-Anhalts Minis­ter­prä­si­dent Hasel­off hat wenig Grund, über syri­sche Flücht­lin­ge öffent­lich nach­zu­den­ken. In sei­nem Bun­des­land leben genau 836 (FR vom 31.07.2018). Aber im Som­mer­loch kann Hasel­off es nicht las­sen, eine Schlag­zei­le zu pro­du­zie­ren. Man müs­se Men­schen auch nach Syri­en zurück­füh­ren, »wenn die Vor­aus­set­zun­gen dafür gege­ben sind.«

Davon, dass die Vor­aus­set­zun­gen gege­ben sind, geht Hasel­off offen­bar aus, indem er dar­auf ver­weist, dass die Kanz­le­rin ja gera­de »mit den Rus­sen« dar­über gespro­chen habe, »wie man das orga­ni­siert«. So for­mu­liert han­delt es sich bereits nicht mehr um die Fra­ge, wel­che syri­schen Flücht­lin­ge zu wel­chem Zeit­punkt mit wel­chen Sicher­heits- und Eigen­tums­ga­ran­ti­en zurück­keh­ren kön­nen. Inter­na­tio­na­ler Maß­stab hier­für wäre eine nach­hal­ti­ge Ver­bes­se­rung der Situa­ti­on, die eine Rück­kehr in Sicher­heit und Wür­de ermög­licht. Hasel­offs Anspruch scheint deut­lich redu­zier­ter: Es geht um die Abwick­lung von schnellst­mög­li­cher Rück­kehr samt Abschie­bun­gen. Das Aus­wär­ti­ge Amt (AA) hat­te bis­lang betont, dass die Bedin­gun­gen für eine groß­flä­chi­ge Rück­kehr nicht gege­ben sei­en und auf fort­be­stehen­de Ver­fol­gungs­ge­fahr hin­ge­wie­sen.

Nach See­ho­fer mit sei­nem »Mas­ter­plan«, der bereits mas­siv in die Kom­pe­tenz des AA ein­greift, tritt jetzt mit Hasel­off die verzwerg­te Fol­ge­ver­si­on des Neben­au­ßen­po­li­ti­kers aus den Kulis­sen. Der eigent­li­che Bun­des­au­ßen­mi­nis­ter hin­ge­gen hat es seit Amts­an­tritt vor­ge­zo­gen, flücht­lings­po­li­tisch abzu­tau­chen. Aber Hasel­off hat sei­ne Idee nicht aus der Luft gegrif­fen: Kanz­le­rin Mer­kel und Russ­lands Außen­mi­nis­ter Law­row bah­nen schon jetzt Wege nach Syri­en. Russ­land, eben noch als Alli­ier­ter und Luft­waf­fe des Assad-Regimes von der deut­schen Regie­rung kri­ti­siert, soll jetzt offen­bar Garant des Rück­kehr­pro­zes­ses wer­den. Bei vie­len Flücht­lin­gen dürf­te dies nach ihren Erfah­run­gen eher Ängs­te her­vor­ru­fen als besei­ti­gen.

»Infam und vor­sätz­lich ist Hasel­offs Inter­pre­ta­ti­on aktu­el­ler Sta­tis­ti­ken, die angeb­lich die Chan­cen­lo­sig­keit von syri­schen Asyl­su­chen­den in Deutsch­land bele­gen«, kri­ti­siert Bernd Meso­vic, rechts­po­li­ti­scher Lei­ter bei PRO ASYL. »Er nennt nur die Aner­ken­nungs­quo­te nach Arti­kel 16a GG, wenn er von jenen drei Pro­zent spricht, die einen ‚grund­ge­setz­lich garan­tier­ten Asyl­grund‘ hät­ten.« Tat­säch­lich wer­den mehr als 30 Pro­zent als Flücht­lin­ge im Sin­ne der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on aner­kannt und die meis­ten ande­ren erhal­ten den soge­nann­ten sub­si­diä­ren Schutz. Ins­ge­samt 99,7 Pro­zent aller Syrer*innen, über deren Asyl­be­geh­ren inhalt­lich ent­schie­den wur­de, haben einen Schutz­sta­tus erhal­ten (Stand: Juni 2018). Das spie­gelt die Situa­ti­on deut­li­cher wider als die zum jet­zi­gen Zeit­punkt absur­de Rück­kehr­de­bat­te. Hasel­offs krea­ti­ve Sta­tis­tik­in­ter­pre­ta­ti­on, die alle For­men des recht­li­chen Schut­zes mit Aus­nah­me des deut­schen Asyl­rechts aus­blen­det, fand sich bis vor kur­zem fast nur bei rechts­ex­tre­men Orga­ni­sa­tio­nen.

Zur Erin­ne­rung: In Syri­en wird noch gekämpft und wei­ter bom­bar­diert. Der IS ist erst kürz­lich wie­der mit töd­li­chen Atta­cken und Ent­füh­run­gen her­vor­ge­tre­ten, exis­tiert also wei­ter. Rebel­len­grup­pen unter­schied­li­cher Cou­leur hal­ten ande­re Tei­le des Lan­des. Ira­ni­sche und tür­ki­sche Trup­pen ste­hen auf syri­schem Boden. Ein poli­ti­scher Über­gangs­pro­zess, von dem die meis­ten EU-Staa­ten und Deutsch­land mate­ri­el­le Unter­stüt­zung für Syri­en abhän­gig gemacht haben, ist noch nicht im Gang – es sei denn, man hal­te die soge­nann­ten Asta­na-Gesprä­che (aktu­ell in Sot­schi zwi­schen Russ­land, Iran und Tür­kei) bereits für einen sol­chen.

Seit dem Beginn des Bür­ger­krie­ges 2011 sind über fünf Mil­lio­nen Syer*innen aus den ver­schie­dens­ten Grün­den ins Aus­land geflo­hen: Die meis­ten vor dem Assad-Regime, vor geziel­ter Ver­fol­gung als Oppo­si­tio­nel­le, vor Flä­chen­bom­bar­de­ments und Kampf­hand­lun­gen, vor bewaff­ne­ten Mili­zen, vie­le vor dem IS, wie­der ande­re vor der all­ge­mei­nen Unsi­cher­heit.

So unter­schied­lich, wie die Flucht­grün­de der Syrer*innen waren, so unter­schied­lich wer­den ihre Hoff­nun­gen auf eine Rück­kehr sein. Es gibt seit lan­gem Bin­nen­flücht­lin­ge, die inner­halb Syri­ens an ihre Wohn­or­te zurück­keh­ren. Es gibt auch Flücht­lin­ge, die aus dem Aus­land zurück­keh­ren, zum Bei­spiel aus dem Liba­non, wo der Druck zur Rück­kehr wächst und Prä­si­dent Aoun ganz offen erklärt, dass er eine Rück­kehr auch ohne eine poli­ti­sche Lösung for­cie­ren will. Die »frei­wil­li­ge« Rück­kehr ist bis­lang aller­dings ein Expe­ri­ment auf eige­nes Risi­ko. Vie­len Flücht­lin­gen ist die lan­ge Blut­spur des Assad-Regimes, die bereits vor dem Bür­ger­krieg begann, in Erin­ne­rung. Sie wer­den um kei­nen Preis in ein Syri­en unter Assad zurück­keh­ren wol­len.

Quelle:

Pro Asyl

Sachsen-Anhalt