23. Dezember 2024

Italien bricht Völkerrecht und schickt Schutzsuchende in libysche Folterlager zurück

„Nach Angaben der Seenotrettungs-NGO Open Arms fand in der Nacht auf Dienstag eine völkerrechtlich verbotene Zurückweisung von 108 von einem unter italienischer Flagge fahrenden Boot aufgegriffenen Schutzsuchenden nach Libyen statt. Diese Zurückweisung stellt juristisch einen Bruch der Antifolterkonvention und moralisch ein Verbrechen gegen Schutzsuchende dar – die Zurückgewiesenen werden in den Bürgerkrieg und die schrecklichen Lager in Libyen zurückgeschickt“, kommentiert Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, eine sogenannte push-back-Aktion durch ein italienisches Handelsschiff im Mittelmeer.

Jelpke weiter:

„Sowohl die EU-Menschenrechtskonvention als auch die Genfer Konvention verbieten solch ein Vorgehen, das hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in seinem Hirsi-Urteil 2012 klargestellt. Sollte dieses Vorgehen mit Wissen italienischer Behörden stattgefunden haben, dann erwarte ich eine sofortige politische Verurteilung und juristische Konsequenzen für die Verantwortlichen. Es kann nicht sein, dass Boote von Nichtregierungsorganisationen, die Flüchtlinge retten, beschlagnahmt und ihrer Besatzung der Prozess gemacht wird, und Kapitäne von Handelsschiffen, die Flüchtlinge zurück in libysche Folterlager verfrachten, straffrei davonkommen.“

Quelle:

Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag

Libyen