23. Dezember 2024

Schlichtungsamt wird immer häufiger mit Dossiers befasst

Zu den wichtigsten Errungenschaften der Schaffenden gehört zweifelsohne das Kollektivvertragsgesetz, das am 12. Juni 1965 in Kraft trat. Ein Vertrag, der bekanntlich zwischen der Direktion eines Unternehmens oder einem Patronatsverband und den Gewerkschaften abgeschlossen wird und vor allem Löhne und Arbeitsbedingungen festhält, zu denen unter anderem auch die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gehören. Besagter Kollektivvertrag ist sowohl für Unternehmer wie auch für Gewerkschaften und Belegschaften für die Dauer des Vertrags verbindlich.gen immer komplizierter werden, landen besagte Dossiers immer häufiger auf den Tisch des nationalen Schlichtungsamtes. Besonders ist dies der Fall, wenn in Lohnfragen das Patronat nicht bereit ist, den Fuß vom Bremspedal zu nehmen. Finanzielle Forderungen würden die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gefährden, heißt es in solchen Fragen immer wieder von Patronatsseite.

Doch damit nicht genug. Auch viele Zugeständnisse aus früheren Jahren möchten die Unternehmer abgeschafft sehen. So wurden bereits in so manchen Betrieben die Einstiegslöhne gekürzt und Lohntabellen außer Kraft gesetzt. In anderen Firmen wiederum stößt die Forderung der Gewerkschaften, Lohntabellen einzuführen, die Erfahrung und Betriebszugehörigkeit berücksichtigen sollen, immer häufiger auf Widerstand und Ablehnung.

Eine Entwicklung, die seit Jahren schon zu Recht auf schärfste Kritik stößt. Zumal ein jeder, also auch das Patronat, darüber im Bilde sein müsste, dass es für Erwerbstätige völlig demotivierend ist, wenn schon nach nur wenigen Jahren Erfahrung und Betriebszugehörigkeit das Ende der Lohnskala erreicht ist. Es kann nicht sein, dass Arbeiter mit 20 oder 30 Jahren Betriebszugehörigkeit mit dem gleichen, vielfach niedrigen Lohn abgespeist werden wie Arbeitskollegen, die dem Betrieb erst seit wenigen Jahren angehören.

Mit am schlimmsten in den Verhandlungen ist allerdings, wenn ersichtlich wird, dass das Patronat von Beginn an nicht die geringste Bereitschaft zeigt, über Lohnforderungen zu diskutieren, diese vom ersten Tag an völlig auf taube Ohren stoßen. Was, gelinde ausgedruckt, respektlos den Schaffenden gegenüber ist, meinte uns gegenüber ein Verhandlungssekretär, da der Forderungskatalog ja in der Regel zuvor sowohl mit den Personaldelegationen wie auch mit den Beschäftigten im Betrieb abgesprochen wird.

Wie rücksichtslos das Patronat inzwischen in Verhandlungen bei Lohnfragen auftrete, so unser Gesprächspartner weiter, merke man nicht allein daran, dass lineare Lohnaufbesserungen immer schwerer, ja sogar kaum noch durchzusetzen sind, sondern auch daran, dass von Patronatsseite immer häufiger versucht wird, Jahresprämien künftig individuell verrechnen zu wollen und die Höhe von Gratifikationen, Urlaubsgeld oder Produktivitätsprämien von den Fehlstunden eines jeden (absentéisme) abhängig zu machen. Was in der Praxis so aussehen soll : bei x-Tagen Krankenschein (soll im Kollektivvertrag festgehalten werden) soll die Prämie um x Euro gekürzt, im Extremfall sogar völlig gestrichen werden.

Doch damit nicht genug : die Arroganz und Rücksichtslosigkeit der Unternehmer geht noch weiter. So möchte das Patronat jede Art von Zuschüssen, besonders jene die nicht im Arbeitsrecht festgehalten sind, stufenweise abgeschafft sehen. Verständlich also, dass Kollektivverhandlungen immer schwerer zu führen sind und besagte Dossiers immer häufiger vor dem Schlichter landen.

g.s.

Quelle:

Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek

Luxemburg