16. November 2024

Eine Steuernummer für jeden Roboter?

Nachdem die LSAP ihr Versprechen aus dem vorigen Chamberwahlkampf, eine »Reichensteuer« einzuführen, gebrochen hat, geht sie unter anderem mit der Idee, statt Umsatzsteuer auf die von Menschen geleistete Arbeit zu erheben, auch die von Robotern zu besteuern, in den Wahlkampf zu den Chamberwahlen am 14. Oktober.

Dabei ist die Idee weder neu noch sonderlich originell. Schon in der Vergangenheit wurden ähnliche Forderungen nach einer »Maschinensteuer« oder einer »Wertschöpfungsabgabe« erhoben. Die Befürworter versprachen, die Ausfälle von Lohnsteuern oder Sozialabgaben infolge der Automatisierung damit kompensieren zu können. Außerdem sollten die Nutznießer hoher Produktivitätsgewinne so stärker an der Finanzierung der mit dem technologischen Wandel einhergehenden »sozialen Kosten« beteiligt werden.

Wenn diese Ideen es bis heute nicht in die Steuergesetzgebung geschafft haben, dürfte das nicht nur am politischen Unwillen – dem in der Tat manch kluger Vorschlag wie z.B. der nach Einführung einer Tobin-Tax zur Besteuerung der Finanzspekulationen zum Opfer fällt – liegen. Vielmehr ist dies auch deshalb so, weil bei näherer Betrachtung die Umsetzung nicht die erhofften Wirkungen zeitigt.

Das belegt beispielsweise ein Vergleich zwischen Softwarekonzernen mit weit weniger profitträchtigen Industrieunternehmen. Während die Softwarehäuser, die zweifellos Gewinner der zunehmend digitalisierten Wirtschaft sind, selbst nur relativ wenig computerisierte Anlagen benötigen, kann das schon in kleineren Industrieunternehmen ganz anders aussehen. Fehlt es letzteren aber an der entsprechenden Marktmacht, so gehen die Produktivitätsgewinne in Form niedriger Preise letztlich an Großkunden oder über höhere Preise an die Lieferanten von Vorleistungen – wie eben unter anderem die Hersteller von Software. Zur schwachen Stellung am Markt käme dann obendrein noch die Belastung durch die Robotersteuer hinzu.

Es bleibt also mehr als fraglich, ob wirklich jene angemessen belastet würden, die den größten Profit aus der Digitalisierung von Industrieproduktion und Dienstleistungen ziehen. Wie alle anderen Gewinne auch, sollten Produktivitätsgewinne daher nicht da besteuert werden, wo ihre Entstehung zu vermuten ist, sondern da, wo sie als Unternehmensgewinne, Kapitaleinkünfte und Vermögen in Euro und Cent tatsächlich zu Buche schlagen. Man muß nicht jedem Roboter eine Steuernummer aufkleben und Spekulationen über seine Wertschöpfung anstellen.

Die Wiederbelebung solcher hinlänglich bekannten Steuern, die einen starken Bezug zu Gewinnen und Vermögen oder, wie bei der Gewerbesteuer, zur Wertschöpfung haben, tut es auch. Die wurden nämlich im Laufe der Zeit immer weniger zur Finanzierung des Gemeinwesens herangezogen, statt dessen wird der Staat immer stärker durch die Lohn- und die Umsatzsteuer (TVA) getragen.

Statt diesen Trend umzukehren, hat die Dreierkoalition aus DP, LSAP und Déi Gréng diese in jeder Hinsicht unsoziale Entwicklung noch verstärkt, indem sie die TVA-Sätze zum 1. Januar 2015 angehoben hat. In der Broschüre, mit der der OGBL in der Mitte der Legislatur für ein »Sozialpaket« geworben hat, heißt es noch immer zutreffend: »Einer der schlimmsten Widersprüche unseres Steuersystems ist der, der zwischen der Höhe der Lohnbesteuerung und der Besteuerung der Kapitaleinkünfte (Dividenden, Zinsen, Spekulationsgewinne, Stock-options u.a.m.) besteht«.

Oliver Wagner

Quelle:

Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek

Luxemburg