22. Dezember 2024

30. August 2018 – Aktionstag gegen Abschiebungen und Gedenken an die Opfer der Abschiebungshaft

PRO ASYL: Rechts­wid­ri­ge Ver­hän­gung von Abschie­bungs­haft ist an der Tages­ord­nung

Die Abschie­bungs­haft ist wie­der auf dem Vor­marsch, nach­dem über vie­le Jah­re hin­weg die Zahl der Abschie­bungs­häft­lin­ge ver­gleichs­wei­se gering gewe­sen war. Die Inbe­trieb­nah­me neu­er Haft­an­stal­ten ord­net sich ein in die im Okto­ber 2016 von der Bun­des­kanz­le­rin gefor­der­te »natio­na­le Kraft­an­stren­gung« zum Voll­zug von mehr Abschie­bun­gen.

Mit der stei­gen­den Zahl von Abschie­bungs­haft­plät­zen wächst nach allen Erfah­run­gen die Wahr­schein­lich­keit, dass vor­han­de­ne Plät­ze auch belegt wer­den. Hier­zu leis­tet eine Jus­tiz ihren Bei­trag, die in kaum einem ande­ren Bereich sehen­den Auges so häu­fig rechts­wid­rig ent­schei­det wie bei der Ver­hän­gung von Abschie­bungs­haft. Bei­spie­le: Ein Jahr lang von Anfang August 2016 bis Ende Juli 2017 haben Mit­ar­bei­ten­de des Nie­der­säch­si­schen Flücht­lings­ra­tes mehr als 200 Abschie­bungs­haft­ge­fan­ge­ne bera­ten und 124 Haft­ver­fah­ren beglei­tet (aktu­ell steht das Pro­jekt vor dem Aus). In 42 Pro­zent die­ser Ver­fah­ren wur­de nach erneu­ter gericht­li­cher Prü­fung fest­ge­stellt, dass die Inhaf­tie­rung zu Unrecht erfolgt war. Zu ähn­li­chen Zah­len kommt der Ver­ein »Hil­fe für Men­schen in der Abschie­be­haft Büren e.V.« für den Zeit­raum von Mai 2015 bis Dezem­ber 2017 nach Unter­su­chung von 119 abge­schlos­se­nen Ver­fah­ren. In 60 Pro­zent der Fäl­le stell­te sich die Inhaf­tie­rung gericht­lich attes­tiert als rechts­wid­rig her­aus. Wer den Rechts­staat dafür lobt, dass er die Ursprungs­ent­schei­dun­gen kor­ri­giert hat, der soll­te beden­ken: Die Fest­stel­lung, dass sie unrecht­mä­ßig inhaf­tiert waren, hilft den Betrof­fe­nen, die oft vie­le Tage ihres Lebens ihrer Frei­heit beraubt wur­den, nur wenig. Die Mehr­zahl der Ent­schei­dun­gen erging im Nach­hin­ein.

Ekla­tan­te und von den Ober­instan­zen spä­ter gerüg­te Rechts­feh­ler legen die Schluss­fol­ge­rung nahe: In vie­len Köp­fen der Amtsrichter*innen stand die Ent­schei­dung zur Inhaf­tie­rung bereits vor­her fest. Man­che Betrof­fe­ne erhiel­ten gar erst Gele­gen­heit, sich zur Sache zu äußern, nach­dem sie längst inhaf­tiert waren. Mit der Renais­sance der Abschie­bungs­haft wächst das Risi­ko, dass sich in immer mehr Abschie­bungs­haft­an­stal­ten das abspielt, was seit Jahr­zehn­ten als Pro­blem bekannt ist: Ein Kon­glo­me­rat aus Psy­chost­ress, Ver­zweif­lung, Ent­täu­schung und ver­letz­ten Gerech­tig­keits­ge­füh­len zieht eine Palet­te von Reak­tio­nen nach sich, die von Aggres­sio­nen gegen das Per­so­nal über Selbst­ver­let­zun­gen und Hun­ger­streiks bis zu schwe­ren psy­chi­schen Erkran­kun­gen und Sui­zi­den reicht. Im Zeit­raum von 1993 bis 2010 haben sich nach Recher­chen der »Anti­ras­sis­ti­schen Initia­ti­ve Ber­lin« im Durch­schnitt drei bis vier Men­schen pro Jahr in Abschie­bungs­haft das Leben genom­men. Auch aus den Fol­ge­jah­ren sind Sui­zi­de bekannt, die zum Teil mit erheb­li­chem Behör­den­ver­sa­gen ein­her­gin­gen.

Der bekann­tes­te Fall geschah aber noch viel frü­her: Vor 35 Jah­ren stürz­te sich am 30. August 1983 der poli­ti­sche Flücht­ling Kemal Altun im Alter von 23 Jah­ren aus dem Fens­ter eines Gerichts­saals in Ber­lin, wo über sei­ne Aus­lie­fe­rung an die Tür­kei ver­han­delt wur­de. Der Schock dar­über war einer der Initi­al­zün­dun­gen für die Grün­dung vie­ler zivil­ge­sell­schaft­li­cher Orga­ni­sa­tio­nen, die sich für das Asyl­recht, gegen Abschie­bun­gen und Abschie­bungs­haft ein­set­zen. Seit 1983 sind noch drei wei­te­re Todes­fäl­le an einem 30. August, die in unmit­tel­ba­ren Zusam­men­hang mit Abschie­bungs­maß­nah­men ste­hen, bekannt gewor­den. Daher machen seit 2001 Flücht­lings­in­itia­ti­ven mit einem bun­des­wei­ten Akti­ons­tag gegen Abschie­bungs­haft am 30. August auf die Situa­ti­on auf­merk­sam. An meh­re­ren Orten fin­den Ver­an­stal­tun­gen statt, zum Bei­spiel in Ber­lin und Büren.

Zivil­ge­sell­schaft­li­che Orga­ni­sa­tio­nen und Initia­ti­ven ste­hen heu­te vor alten und neu­en Auf­ga­ben: Die Kon­tak­te zu den Abschie­bungs­häft­lin­gen her­zu­stel­len, sich gegen Haft­be­din­gun­gen zu wen­den, die sich auch heut­zu­ta­ge wie­der vie­ler­orts denen der Straf­haft annä­hern, obwohl Abschie­bungs­haft kei­ne Straf­haft ist und sein darf. Vor allem aber ist dage­gen anzu­ge­hen, dass Abschie­bungs­haft­plät­ze wei­ter aus­ge­baut wer­den. Statt der viel zitier­ten »ulti­ma ratio« wird Abschie­be­haft so zu einer als »nor­mal« emp­fun­de­nen Maß­nah­me. In die­sem Kli­ma wer­den auch rechts­wid­ri­ge Ent­schei­dun­gen der Amts­ge­rich­te zur Nor­ma­li­tät.

Quelle:

Pro Asyl

Deutschland