26. Dezember 2024

Klassenjustiz zeigt Instrumente

dkp logo neuDurfte der Kommunist Michael Gerber die Bürger seiner Stadt darüber informieren, dass der Vorstand der kommunalen Entsorgungsfirma sich selbst Boni genehmigte und bei den Beschäftigten kürzte? Der Staatsanwalt hatte ihn wegen Geheimnisverrat angeklagt. Das Amtsgericht Bottrop sprach Gerber am Donnerstag frei, hält ein ähnliches Vorgehen aber in Zukunft für strafbar. Gerber sagte deshalb, das Urteil »schränkt die künftige Ausübung des freien politischen Mandats erheblich ein«. Patrik Köbele, Vorsitzender der Deutschen Kommunistischen Partei, schätzte ein: »Heute hat die Klassenjustiz nicht  zugeschlagen, aber sie hat die Instrumente gezeigt.«

Köbele weiter: »Michael Gerber wird diesmal nicht dafür bestraft, dass er öffentlich gemacht hat, wie die kommunale Entsorgungsfirma ›Best‹ in Bottrop bei den Beschäftigten gekürzt und dem Vorstand Boni ausgezahlt hat. Trotzdem: Die Logik des Urteils läuft darauf hinaus, dass Abgeordnete wie Gerber dabei behindert werden, öffentliche Unternehmen zu kontrollieren – die Richterin hält die Bereicherung des Vorstands für ein ›schutzwürdiges Geheimnis‹ und Gerber als Mitglied des ›Best‹-Verwaltungsrates für einen ›Amtsträger‹ mit besonderen Pflichten.« Abgeordnete, die sich der Transparenz verpflichtet fühlen, könnten also dafür bestraft werden, wenn es den hohen Herrschaften in der Stadt so passt. »Uns als Kommunisten hindern solche Drohungen nicht daran, die Geschäfte kommunaler Unternehmen  öffentlich zu machen, wenn das den arbeitenden Menschen nutzt«, so Köbele.

Im Kapitalismus werden Kommunen gedrängt, gezwungen und gelockt, Teile der Daseinsvorsorge zu privatisieren. »Das Urteil beweist: Das entzieht sie der öffentlichen Kontrolle. Kapitalismus und Demokratie passen eben nicht zusammen.«

Der Bottroper DKP-Ratsherr Gerber hatte 2016 in den Medien der DKP aus einer nichtöffentlichen Sitzung der städtischen Entsorgungsfirma »Best« berichtet, in deren Verwaltungsrat er sitzt. Der Vorstand wollte damals die Erfolgsbeteiligung der Beschäftigten von 150.000 Euro auf 100.000 Euro kürzen – die Vorstände selbst sollten aber weiterhin Boni von 7.000 bzw. 6.500 Euro bekommen. Nur die DKP stimmte dagegen. Die Richterin des Amtsgerichts Bottrop urteilte am Donnerstag, dass Gerber ein Geheimnis verraten habe, als er das öffentlich machte, weil er im Verwaltungsrat nicht nur Abgeordneter, sondern auch »Amtsträger« mit besonderen Pflichten sei. Weil er das aber nicht wusste – also einem »Verbotsirrtum« unterlegen habe – sprach sie ihn frei. »Die Einstufung eines frei gewählten Abgeordneten als Amtsträger ist mit meinem Demokratieverständnis nicht zu vereinen«, sagte Gerbers Anwalt Herbert Lederer nach dem Prozess. Gegen das Urteil kann die Staatsanwaltschaft Berufung oder Revision einlegen.

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