Schlichtungsergebnis für Unikliniken Düsseldorf und Essen
„Die Vereinbarung ist ein Meilenstein für die Entlastung von Beschäftigten in Krankenhäusern“, sagte ver.di-Verhandlungsführer Wolfgang Pieper, im ver.di-Bundesvorstand für Tarifpolitik des öffentlichen Dienstes zuständig. „Wir haben es geschafft, eine für beide Häuser bedeutende Zahl an neuen Stellen durchzusetzen.“ Dies sei ein erster, großer Schritt, der gleichwohl nicht bedeute, dass alle Stellen neu geschaffen würden, die für eine gute Versorgung der Patienten und Patientinnen notwendig wären. „Regelungen der Tarifvertragsparteien zur Entlastung der Beschäftigten ersetzen keine gesetzlichen Vorgaben zur Personalausstattung für eine gute und sichere Patientenversorgung“, erklärte Sylvia Bühler, im ver.di-Bundesvorstand für das Gesundheitswesen zuständig. Insofern sende die Schlichtungsvereinbarung auch das Signal an die Politik, endlich entschlossen zu handeln und den Kliniken Vorgaben zu machen.
Mehr Stellen
Im Einzelnen sieht das Ergebnis der Schlichtung folgendes vor: An beiden Unikliniken werden jeweils 180 Vollkraftstellen zusätzlich geschaffen, aufgeteilt in 140 Vollkraftstellen für die Pflege am Bett und im Funktionsdienst (etwa OP) sowie 40 Vollkraftstellen in anderen Bereichen (etwa Krankentransport). Davon werden 50 Stellen noch im Jahr 2018, weitere 65 Stellen zum 30. Juni 2019 sowie weitere 65 Stellen zum 31. Oktober 2019 geschaffen.
Personalbedarf ermitteln und einhalten
Die Kliniken führen zudem verpflichtend Verfahren zur Ermittlung des Personalbedarfs für alle Pflegeorganisationsbereiche ein, mit denen Regelbesetzungen für jede Schicht bestimmt werden. Bei absehbarer drohender Unterschreitung der Soll- bzw. Regelbesetzungen müssen die Kliniken Springer einsetzen oder weniger Patienten neu aufnehmen. Kann bei kurzfristigem Personalausfall innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Schichten oder drei Schichtarten an drei aufeinanderfolgenden Tagen kein Ersatz bereitgestellt werden, sind Patientenverlegungen, Abbestellungen von Patienten, Bettenschließungen oder weniger Operationen zu veranlassen.
Bessere Ausbildungsbedingungen
Für die Ausbildung gilt: Auszubildende werden im Dienstplan zusätzlich geplant und sind nicht auf die Regelbesetzung der Pflegefachkräfte anzurechnen. Für alle Auszubildenden ist eine direkte Zusammenarbeit unter Aufsicht einer Fachkraft des angestrebten Ausbildungsberufes sicherzustellen.
Die Beschäftigten entscheiden in einer Urabstimmung
Dem Schlichtungsergebnis hat die ver.di-Schlichtungskommission bereits zugestimmt. Die Beschäftigten der Kliniken werden aktuell über das Schlichtungsergebnis informiert. Anschließend entscheidet die ver.di-Tarifkommission über ihre Empfehlung zum Schlichtungsergebnis, über das in der kommenden Woche die Beschäftigten in einer Urabstimmung abstimmen. Sollte die Tarifkommission die Annahme des Schlichtungsergebnisses beschließen, wird ab Samstag nicht mehr gestreikt.
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