25. November 2024

3 weitere Journalisten in der Türkei verurteilt

Am 28. September 2016 unterschrieb der Präsident Erdogan das Dekret mit der Nummer 668 im Rahmen der seit dem Putschversuch im Juli geltenden Notstandsgesetze und verbot den regierungskritischen Fernsehsender Hayatin Sesi (vormals Hayat TV) sowie 12 weitere linke, Erdogan-kritische und kurdische TV-Stationen, darunter auch einen kurdischen Kinderkanal und 11 Radiosender. Der Vorwurf gegen Hayatin Sesi lautete wie üblich in der Türkei: „Propaganda einer Terrororganisation“. Später folgten Verbote weiterer Medien, politischer und philosophischer Zeitschriften und sogar einer Kulturzeitschrift. Die Staatsanwaltschaft ging einen Schritt weiter und nahm die Begründung zur Schließung als Beweis dafür, um dem Sender auch noch eine Geldstrafe aufzubürden. Büros, Computer und Kameras wurden beschlagnahmt, die Konten gepfändet und hohe Geldstrafen gegeben. Nun, fast zwei Jahre nach Schließung, wurden die beiden früheren Miteigentümer Mustafa Kara und Ismail Gökhan Bayram sowie der Chefredakteur Gökhan Cetin mit jeweils drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre gefordert. Bis zu einem Berufungsurteil bleiben die 3 Journalisten auf freiem Fuß.

In der Türkei sitzen derzeit 183 Journalisten im Gefängnis.

Wir, die Föderation Demokratischer Arbeitervereine (DIDF) verurteilen die lächerlichen Anschuldigungen und Begründungen der AKP-Administration und ihrer Justizbehörden, die darauf abzielen, jede kritische Stimme verstummen zu lassen. Die Maßnahme, fast zwei Jahre nach der Schließung jetzt auch noch Gefängnisstrafen auszusprechen, ist nichts außer Unterdrückung und Repression. Es reicht Erdogan und seiner Regierung nicht, jegliche Kritiker mundtot zu machen, sie wollen wieder und wieder bestrafen und die Menschen und kritische Institutionen finanziell ruinieren und persönlich brechen.

Es darf nicht als Straftatbestand gelten, wenn nach einem Attentat berichtet wird und wenn Interviews mit Menschen ausgestrahlt werden, die ihre Meinung über die Hintergründe erläutern. Es kann nicht als Straftatbestand gelten, die Aussagen der Angehörigen von Opfern eines Attentats auf Bildschirmen zu zeigen. Kurz, es kann kein Straftatbestand sein, dass berichtet wird, was die Aufgabe eines Nachrichtensenders ist.

Wir fordern die Bundesregierung auf, keine schmutzigen Deals mit Erdogan abzuschließen. Presse- und Meinungsfreiheit darf nicht für wirtschaftliche und strategische Interessen geopfert werden. Wenn Erdogan am 28. und 29. September nach Deutschland kommt, werden wir ihn mit Protest empfangen und für die Meinungsfreiheit in der Türkei auf die Straßen gehen.

Bundesvorstand DIDF

Köln, 22.09.2018


Sowohl die Begründung als auch die Anklage an sich hat nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun und zeigt, mit welchen Mitteln Erdogan und seine AKP Kritiker mundtot machen wollen. Aus den Fingern gesogene „Beweise“ und deren lächerliche Begründungen zeigen, was Erdogan von Presse- und Meinungsfreiheit hält.

Zunächst wird die Live-Berichterstattung des Senders während und nach dem Selbstmordattentat des Islamischen Staates am 10. Oktober 2015 am Bahnhof von Ankara als Straftat eingestuft. Hayatin Sesi berichtete über den Anschlag auf eine Friedensdemo, bei dem 109 Erdogan-Gegner getötet wurden, verurteilte an Ort und Stelle diesen feigen Anschlag und forderte eine schnelle Aufklärung. Der Sender stellte während der Live-Übertragung auch die Frage, warum keine Sicherheitskräfte mehrere Hundert Meter im Umkreis der Explosion zu sehen waren, als die Bombe hochging. Immerhin sei es sehr unüblich, dass man nicht etliche Polizeikontrollen und -schikane über sich ergehen lassen müsse, bis man am Kundgebungsort ankäme. In der Anklageschrift wird betont, dass der Sender an diesem Tag trotz des verhängten Sendeverbots, den ganzen Tag darüber berichtet habe und deswegen gegen die Anweisung der „Regulierungsbehörde für den privaten Rundfunk“ (RTÜK) verstoßen habe.

Die herangeführten „Beweise“ für die Anschuldigung sind genauso lächerlich: „Terrorpropaganda“ wird damit begründet, dass …

  • … Bilder einer verletzten Frau gezeigt werden, die umhüllt in einem Demo-Transparent weggetragen wird, wobei man nicht mal genau erkennt, welcher Organisation dieses Transparent gehört.
  • … Bilder einer Handykamera gezeigt werden, die die Momente kurz vor, während und nach der Explosion einer Bombe aufgenommen hat.
  • … Menschen, die nach der Explosion in Panik weglaufen oder nach Freunden oder Angehörigen zu suchen, gezeigt werden. Somit erfülle der Sender laut Staatsanwaltschaft den Straftatbestand, eine Terrororganisation zu unterstützen, in dem er die Panik und das Chaos unzensiert auf die Bildschirme bringe.

Eine weitere Anschuldigung gegen den Sender und die Betreiber ist die Berichterstattung über ein anderes Attentat am 13. März 2016 in Ankara, bei dem 35 Menschen starben. Die Straftat dabei bestehe darin, dass Angehörige der Opfer interviewt wurden und diese ihren Schmerz und ihre Wut öffentlich zur Sprache brachten. Ebenfalls wurde dem Sender vorgeworfen, dass die Zahl der Opfer genannt wurde. Ein Angehöriger hatte während eines Interviews seiner Trauer und seinem Verlust luftgemacht, in dem er die Politik der Regierung als die Ursache von Terroranschlägen bezeichnete und den Rücktritt von Verantwortlichen forderte.

Eine weitere Anschuldigung ist der Bericht über den IS-Anschlag am 19. März 2016 am Taksim Platz in Istanbul, bei dem 4 Menschen starben und 36 Menschen verletzt wurden. In der Anklageschrift steht, dass die Video-Aufnahmen ohne jegliche redaktionelle Bearbeitung und Zensur ausgestrahlt wurden, so dass man Sanitäter, die die Verletzten versorgten, erkennen und hören könne. Und „all dies wurde trotz verhängtem Sendeverbot ausgestrahlt“, so der Vorwurf. Diese Berichte gelten in Erdogans Türkei als Beweis für den Straftatbestand „Propaganda für eine Terrororganisation“ betrieben zu haben, also in dem Falle für den Islamischen Staat, da deren Ziel, Angst einzujagen, verbreitet worden sei!

 

Quelle:

DIDF

Türkei