24. November 2024

Zeugnis von Karl Marx wieder in der Humboldt-Uni

Karl MarxKarl Marx gehört zu den berühmtesten Studenten der Berliner Universität. Sein Studium der Jurisprudenz trat er 1836 an und besuchte acht Semester lang die Alma Mater Berolinensis, bevor er am 30. März 1841 sein Abgangszeugnis erhielt. Nach 66 Jahren wurde dieses Zeugnis nun an das Archiv der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) zurückgegeben.

Es befand sich – zusammen mit weiteren Studienunterlagen – bis 1952 an der HU. Auf Veranlassung des damaligen Rektors Walter Friedrich wurden die Originale dem Marx-Engels-Lenin-Institut (später Institut für Marxismus-Leninismus beim Zentralkomitee der SED) in Berlin übergeben. Das Institut war unter anderem für die historisch-kritische Herausgabe des Marx-Engels-Gesamtwerkes zuständig. Zehn Jahre später kam das Konvolut zwar zurück, die Originale waren jedoch durch Faksimiles ersetzt worden und blieben im Besitz des 1963 gegründeten Zentralen Parteiarchivs, das bis zu seiner Auflösung nach 1989 zahlreiche Memorabilien sammelte, die mit den Namensgebern des Institutes und der Arbeiterbewegung allgemein in Verbindung standen. Danach gingen die Unterlagen in das zuständige Bundesarchiv (Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR).

Bereits 1952 bedeutete die Herauslösung der Marx’schen Dokumente aus einem fadengehefteten Konvolut des Universitätsarchivs einen Bruch der archivischen Grundsätze. Dies konnte nun behoben werden. Das restaurierte Abgangszeugnis gibt Auskunft über Karl Marx und seine Studien an der Berliner Universität.

Marx‘ Erinnerungen an seine Berliner Zeit sind eher spärlich: Nicht auf Jura richtete er den Fokus seines Interesses – er besuchte nur wenige rechtswissenschaftliche Veranstaltungen – sondern vor allem auf Philosophie und Geschichte. Aus seinen Studienunterlagen geht der Besuch vereinzelter Vorlesungen der Philosophischen Fakultät hervor. Die Testate seiner Universitätsbesuche bescheinigten ihm eine regelmäßige Teilnahme oder Belegung von Vorlesungsreihen. Bei Juristen mit stark rechtsphilosophischer Ausrichtung, wie Eduard Gans und Georg Andreas Gabler, erhielt er eine „vorzüglich fleißige“ beziehungsweise „ausgezeichnet fleißige“ Teilnahme bestätigt.

Zwar waren solche Informationen bereits den Faksimiles zu entnehmen, doch können Kopien die Originale nicht ersetzen. „Es ist daher eine erfreuliche Nachricht, dass die Dokumentation des Studiums eines der bekanntesten deutschen Philosophen nun wieder dort aufbewahrt wird, wo sie hingehört“, sagt die Leiterin des Universitätsarchivs, Aleksandra Pawliczek.

Quelle: Humboldt-Universität / RedGlobe

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