23. Dezember 2024

Was im Wahlprogramm der KPL drin steht und was nicht

Als erste Partei hatte die KPL zu den Chamberwahlen am 14. Oktober 2018 ein Wahlprogramm veröffentlicht. Anschließend hat die Partei dann noch, nach Zusammenkünften mit verschiedenen gesellschaftlichen Organisationen, Ergänzungen vorgenommen. Das waren weniger ganz neue Programmpunkte, als vielmehr Forderungen, welche die KPL bereits zum einen oder anderen Zweitpunkt aufgegriffen hatte, die aber aus den unterschiedlichsten Gründen nicht sofort für das Wahlprogramm zurückbehalten wurden.

Wer nie an einem Wahlprogramm mitgearbeitet hat, kann vielleicht nur schwer ermessen, welche Anstrengungen über mehrere Monate erfordert sind, um ein solches Programm aufzustellen und die Haltung der Partei in möglichst vielen wichtigen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen zusammenzufassen. Dabei geht es um die Gesamtausrichtung und die Schwerpunkte, die gesetzt werden, aber auch um möglichst präzise Formulierungen bei konkreten Fragen.

Der Wahlkampf, wie er inzwischen in Luxemburg geführt wird, hat allerdings nicht immer, aber immer öfter überhaupt nichts mehr mit inhaltlichen Auseinandersetzungen zu tun, sondern reduziert sich oft auf eine Vermarktung von einzelnen Kandidaten und möglichst gut formulierte, medienwirksame Oberflächlichkeiten, so dass das Interesse für Wahlprogramme in den Hintergrund rückt.

Doch auch mit bestimmten willkürlichen Hervorhebungen, beziehungsweise gezielten Weglassungen, kann man, unabhängig davon, ob das beabsichtigt wird oder nicht, in der Öffentlichkeit einen völlig falschen Eindruck aufkommen lassen, so dass die Wähler irregeführt werden. Am gestrigen Dienstag berichtete zum Beispiel das »Luxemburger Wort«, das die Kommunisten ohnehin die meiste Zeit links liegen lässt, beziehungsweise totschweigt, in der Rubrik »Wahlprogramme im Überblick« davon, »die LSAP, Déi Lénk und die Piraten wollen, dass auch Arztrechnungen nicht mehr vorgestreckt werden müssen«. Wer das Wahlprogramm der KPL nicht kennt, und das werden die allermeisten »Wort«-Leser sein, wird natürlich nicht wissen, dass auch die KPL in ihrem Wahlprogramm für den »Tiers payant« eintritt und dessen Verallgemeinerung bereits seit mindestens zwei Jahrzehnten zu ihrem Forderungsprogramm gehört.

Nicht ganz richtig, wenn auch nicht im geringsten mit dem vorgenannten Bespiel zu vergleichen, ist eine Feststellung im »d’Lëtzebuerger Land«, das im Zusammenhang mit einer Aussage des OGBL-Präsidenten zu möglichen Warnstreiks schreibt, dazu müsste Artikel 163-2 (5) des Arbeitsrechts geändert werden, der bis zur Feststellung der Nicht-Einigung jeden Streik verbietet, aber davon stehe »in keinem Wahlprogramm ein Wort«.

Das stimmt insofern nicht, als im Wahlprogramm der KPL »die Beseitigung aller Einschränkungen beim Streikrecht« gefordert wird. Und solcher Einschränkungen, welche die Sozialpartnerschaft zwischen Kapital und Arbeit möglich machte, gibt es nicht wenige auf gesetzlicher Ebene.

Nun ist dies keineswegs ein Plädoyer dafür, die Tages- und Wochenpresse, unabhängig welcher Couleur, nicht zu lesen, sondern eine Anregung, sich aus erster Hand über die Forderungen der KPL zu informieren, indem man deren Wahlprogramm liest.

Dann braucht man sich nicht von anderen sagen zu lassen, was man über die Kommunisten zu denken hat. Und ein aufmerksames Studium des Wahlprogramms kann es erleichtern, am 14. Oktober den Kreis über ­Liste 5 zu schwärzen.

Ali Ruckert

Quelle:

Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek

Luxemburg