22. November 2024

Seehofers neues »Masterplänchen« sorgt für Verwirrung und Chaos

PRO ASYL zu den ein­zel­nen Vor­schlä­gen zur »Beschleu­ni­gung des Dub­lin-Ver­fah­rens«

Das aktu­ell in der Öffent­lich­keit dis­ku­tier­te See­ho­fer-Papier vom 15. Okto­ber 2018 ent­hält Vor­schlä­ge des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums »zur Beschleu­ni­gung des Dub­lin-Ver­fah­rens«. Für Ver­wir­rung sorg­te, dass das Papier von den Medi­en als »5-Punk­te-Plan zur Beschleu­ni­gung von Abschie­bun­gen« auf­ge­grif­fen wur­de. Es folg­ten Rate­spie­le zwi­schen Demen­ti und Cha­os sei­tens des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums.

Nimmt man den Titel des Papiers ernst, beschäf­tigt es sich nicht all­ge­mein mit Abschie­bun­gen, son­dern ledig­lich mit der Abschie­bung jener Schutz­su­chen­der, für deren Asyl­ver­fah­ren nach der Dub­lin-Ver­ord­nung ein ande­rer EU-Mit­glied­staat zustän­dig ist. Mehr und schnel­le­re soge­nann­ter Dub­lin-Abschie­bun­gen bedeu­ten: Den Staa­ten an den euro­päi­schen Außen­gren­zen, die laut der Kon­struk­ti­on des (im Grun­de geschei­ter­ten) Dub­lin-Sys­tems in den meis­ten Fäl­len zustän­dig sind, wer­den per Rück­über­stel­lung wei­te­re Las­ten auf­ge­bür­det. Grie­chen­land, Bul­ga­ri­en, Ita­li­en sol­len mehr Schutz­su­chen­de auf­neh­men, unge­ach­tet des­sen, dass in die­sen Staa­ten ein men­schen­wür­di­ges Unter­brin­gungs- und Asyl­prü­fungs­sys­tem kaum exis­tiert.

Dass die Umset­zung die­ser Plä­ne nicht funk­tio­nie­ren kann, weiß das Bun­des­mi­nis­te­ri­um des Innern (BMI) selbst, denn im Papier heißt es: »Für eine posi­ti­ve Ent­wick­lung ist es von essen­ti­el­ler Bedeu­tung, dass die Mit­glied­staa­ten ein Asyl­ver­fah­ren ent­spre­chend der Asyl­ver­fah­rens und der Auf­nah­me-Richt­li­nie gewähr­leis­ten…« Obwohl die­se Gewähr­leis­tung euro­päi­sches Recht ist, wird die Umset­zung von eini­gen Staa­ten weit­ge­hend igno­riert. Wegen der kata­stro­pha­len Zustän­de in den meis­ten Staa­ten an den EU-Außen­gren­zen, wer­den Dub­lin-Abschie­bun­gen dort­hin immer wie­der von Gerich­ten unter­sagt.

In das maro­de Dub­lin-Sys­tem hin­ein sol­len Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­run­gen und eine Wer­bung für mehr Dub­lin-Char­ter­flü­ge nun der Bei­trag des Bun­des zur Effek­ti­vie­rung sein. »Man muss kein Hell­se­her sein, um zu pro­gnos­ti­zie­ren, dass das bei den Staa­ten mit den defi­zi­tärs­ten Zustän­den im Asyl­sys­tem kaum umsetz­bar ist«, kri­ti­siert Bernd Meso­vic, Lei­ter der Abtei­lung Rechts­po­li­tik bei PRO ASYL. »Aber Bun­des­in­nen­mi­nis­ter See­ho­fer dürf­te sich kaum grä­men, dass das Papier, im Gegen­satz zu den im Titel sug­ge­rier­ten Absich­ten, in der Öffent­lich­keit als Stra­te­gie­pa­pier für gene­rell effi­zi­en­te­re Abschie­bun­gen wahr­ge­nom­men wird. Das ver­stärkt den Druck auf Bun­des­län­der, die angeb­lich zu zöger­lich sind, gene­rell Ver­schär­fun­gen im Zusam­men­hang mit Abschie­bun­gen umzu­set­zen.«

Was nun für Dub­lin-Abschie­bun­gen geplant ist, könn­te Modell für alle sons­ti­gen Abschie­bun­gen wer­den.

Nacht­zeit­ver­fü­gun­gen: Aus­rei­se­pflich­ti­ge sol­len anzei­gen, wenn sie beab­sich­ti­gen, sich zwi­schen 00:00 und 06:00 Uhr nicht in ihrer Unter­kunft auf­zu­hal­ten. In Ver­bin­dung mit den fol­gen­den Maß­nah­men befürch­tet PRO ASYL, dass schon damit ein ers­ter Schritt Rich­tung rigo­ro­ser Über­wa­chung Aus­rei­se­pflich­ti­ger gemacht wird.

Elek­tro­ni­sches Chip­sys­tem zur Infor­ma­ti­on über abzu­ho­len­de Post: Ein Chip­sys­tem soll erfas­sen, ob und wann eine Per­son die Unter­kunft betritt oder ver­lässt. Damit soll auch die Zustel­lung von Post »gegen Emp­fangs­be­kennt­nis kon­se­quen­ter und tages­ak­tu­ell erfol­gen«. Ver­zö­ge­run­gen bei der Zustel­lung amt­li­cher Post gibt es durch­aus, aller­dings nicht nur wegen zeit­wei­li­ger Abwe­sen­hei­ten der Adres­sa­ten. Hier wirkt das Argu­ment vor­ge­scho­ben und wie die Vor­be­rei­tung eines wei­te­ren Schrit­tes zur voll­stän­di­gen Über­wa­chung. Schon im Papier ist ein Hin­ter­tür­chen in Bezug auf die Nut­zung ein­ge­baut: Nur »unter ande­rem« dient das Chip­sys­tem zur Infor­ma­ti­on über erhal­te­ne Post. Neben der Zugangs­kon­trol­le wird auch das Ver­las­sen des Gebäu­des elek­tro­nisch erfasst. In Ver­bin­dung mit mög­li­chen wei­te­ren Spei­cher­sach­ver­hal­ten erge­ben sich Fra­gen des Daten­schut­zes. Wer darf mit wel­cher Zweck­bin­dung auf die Daten zugrei­fen? Wie lan­ge wer­den wel­che Daten gespei­chert? Wie wer­den die Unter­ge­brach­ten über Ihre Rech­te im Rah­men des Daten­schut­zes infor­miert? Inwie­fern wer­den die Daten ander­wei­tig genutzt?

Fest­an­stel­lung von ärzt­li­chem Per­so­nal in Unter­künf­ten und AnkER-Ein­rich­tun­gen: Pro­ble­ma­ti­siert wird im Papier die bis­lang meist stun­den- oder tage­wei­se Beschäf­ti­gung von Ärz­ten in den Ein­rich­tun­gen vor Ort. Das hat sei­ne Grün­de, denn qua­li­fi­zier­te Ärz­te haben ein gerin­ges Inter­es­se an der Beschäf­ti­gung in sol­chen Ein­rich­tun­gen, wo der Erwar­tungs­druck von Behör­den­sei­te groß ist, sich als »Abschie­be­arzt« instru­men­ta­li­sie­ren zu las­sen. Fest­an­ge­stell­tes ärzt­li­ches Per­so­nal hät­te zwar mehr Zeit, Unter­su­chun­gen und Gut­ach­ten zur Rei­se­fä­hig­keit zu erstel­len. Nach unse­rer Erfah­rung wird die­se Zeit aber wohl nicht sel­ten dazu ver­wen­det wer­den, vor­ge­leg­te fach­ärzt­li­che Stel­lung­nah­men, bei­spiels­wei­se zur Rei­se­fä­hig­keit, argu­men­ta­tiv vom Tisch zu wischen, damit die Pati­en­ten abge­scho­ben wer­den kön­nen. Zusätz­lich sind die Anfor­de­run­gen an ärzt­li­che Attes­te durch die Geset­zes­än­de­run­gen der letz­ten Jah­re so ver­schärft wor­den, dass nie­der­ge­las­se­ne Fach­ärz­te im regu­lä­ren Pra­xis­be­trieb umfang­rei­che Stel­lung­nah­men kaum abfas­sen kön­nen. »Damit sitzt der in der Ein­rich­tung voll­be­schäf­tig­te Arzt am län­ge­ren Hebel. Abschie­bun­gen kran­ker Men­schen haben bereits in jüngs­ter Zeit zuge­nom­men«, so Meso­vic.

See­ho­fers Plan wird Dub­lin-Abschie­bun­gen nicht effi­zi­en­ter machen kön­nen, vie­le Aspek­te wer­den an Rea­li­tä­ten schei­tern. Das größ­te Abschie­be­hin­der­nis ist nach wie vor nicht wider­stän­di­ges Ver­hal­ten von Aus­rei­se­pflich­ti­gen oder ihr Unter­tau­chen, son­dern die man­geln­de Rück­über­nah­me­be­reit­schaft vie­ler Her­kunfts- und Dub­lin-Län­der.

Quelle:

Pro Asyl

Opposition