23. Dezember 2024

Weg frei für den ersten Tarifvertrag bei Ryanair in Deutschland

Die ver.di-Mitglieder bei Ryanair haben einem Eckpunktepapier für einen Tarifvertrag unter Anwendung von deutschem Arbeitsrecht mit sehr großer Mehrheit zugestimmt. Diese Vorvereinbarung hatte ver.di in der vergangenen Woche mit Ryanair abgeschlossen. Damit ist der Weg frei für den ersten Tarifvertrag für die rund 1.000 Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter bei Ryanair in Deutschland. Er betrifft sowohl die bei Ryanair angestellten Beschäftigten als auch die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Der Tarifvertrag, der bis Ende November endgültig ausverhandelt werden soll, hat eine Laufzeit von November 2018 bis Ende März 2021.

Die Regelungen im Eckpunktepapier sehen eine deutliche Erhöhung des Grundgehaltes sowie weitere Entgeltsteigerungen vor. Künftig gibt es für jede Flugbegleiterin/jeden Flugbegleiter eine Mindeststundengarantie von 600 Stunden. Das Grundgehalt steigt um 600 Euro. Zusätzlich hat ver.di eine weitere Gehaltserhöhung von 200 bis 250 Euro im Monat erreicht. (Ein Beispiel: Eine Flugbegleiterin, die bislang 825 Euro Grundgehalt erhielt, wird künftig rund 1.420 Euro Grundgehalt bekommen. Mit den zusätzlichen Entgelterhöhungen erreicht sie am Ende der Laufzeit rund 1.650 Euro Grundgehalt. Auf dieses Gehalt kommen noch Zulagen- und Flugstundenvergütungen, so dass sie insgesamt auf rund 2.300 Euro kommt).

„Es ist ein großer Erfolg, dass für alle Beschäftigten, inklusive der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, eine sehr deutliche substanzielle Erhöhung ihrer Einkommen, vor allem durch die Erhöhung des garantierten Grundeinkommens, erreicht werden konnte“, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle. Sie hob des Weiteren hervor, dass in einem Sozialplan für alle Stationen im Fall von Stationsschließungen oder der Reduzierung von Flugzeugen erstmals Abfindungsregelungen bei Versetzungen und Wiedereinstellungen vereinbart werden konnten. Das gilt auch für die ehemaligen Bremer Beschäftigten. Zudem müsse im Fall von geplanten Schließungen die Gewerkschaft ver.di einbezogen werden. „Ein ganz besonderer Erfolg der Verhandlungen ist auch die Umstellung der Verträge auf deutsches Arbeits- und Sozialrecht, dadurch erhalten die Beschäftigten unter anderem zukünftig Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und sie fallen unter den deutschen Kündigungsschutz“, so Behle weiter. „Das alles konnte nur durch den besonderen Mut der Beschäftigten erreicht werden, die trotz größter Widrigkeiten und Probleme für ihre Rechte gekämpft haben. Das verdient die größte Bewunderung.“

Aber keine Betriebsräte zugelassen

Dennoch gebe es einen großen Wermutstropfen, da Ryanair weiterhin keine Betriebsräte zulasse. „Wir setzen hierbei auf die Politik, die eine Gesetzesänderung beschließen muss, um eine Betriebsratsgarantie auch im Luftraum einzuführen“, betont die Gewerkschafterin. Bundesinnenminister Hubertus Heil habe sich schon jetzt vielfach zu diesem Thema geäußert und sich für die Gesetzesänderung eingesetzt, die bis Ende Dezember erzielt werden soll. Hier müsse die Politik durchsetzen, was der Lowcoster verwehren würde. Auch bezüglich der Leiharbeitsfirmen, bei denen der größte Teil der Kabinenbeschäftigten angestellt sei, gibt es weiterhin Probleme. Aus Sicht von ver.di würden die Leiharbeitsfirmen auf fehlender rechtlicher Grundlage operieren. Auch hier sei die Politik in der Verantwortung, gemeinsam mit dem Zoll müsse sie dieses kontrollieren und abstellen.

Quelle:

ver.di

 

Wirtschaft & Gewerkschaft