Fest der Familie – aber nicht für syrische und irakische Flüchtlinge
PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachsen sind bestürzt über die dramatischen Schicksale aufgrund des lahmgelegten Familiennachzugs
Vor rund einem Jahr war die verzweifelte Situation syrischer Familien das Topthema von Sondierungs- und Koalitionsgesprächen. Ein Jahr später beklagt PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt eine »erbarmungslose Gleichgültigkeit. Deutschland feiert Weihnachten als Fest der Familie – die Verzweiflung getrennter Flüchtlingsfamilien aus der syrisch-irakischen Krisenregion ist völlig aus dem Blick geraten.«
PRO ASYL warnt vor einer dramatischen Fehleinschätzung der Situation in Syrien und Irak. Der IS ist noch immer militärisch stark und in der Lage Terror zu verbreiten. Der syrische Diktator Assad ist für seine Brutalität gegenüber Oppositionellen und solchen, die er dafür hält, gefürchtet. Diese Region wird nach dem Abzug der US-Truppen zu einem noch größeren Pulverfass, denn es ist völlig unabsehbar wie sich die Gemengelage weiterentwickelt. PRO ASYL und der niedersächsische Flüchtlingsrat halten daher die anhaltende Indifferenz und Gefühllosigkeit angesichts der Not der Familien für unverantwortlich.
Die Menschenrechtsorganisationen kritisieren die verschleppte Bearbeitung von Visumsanträgen durch die Auslandsvertretungen sowie die Ausländerbehörden: Nach Auskunft des Auswärtigen Amts sind seit August 2018 bis Ende November 2018 insgesamt 1562 Visa an Angehörige von subsidiär geschützten Flüchtlingen ausgegeben worden. PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordern die Bundesregierung auf, wenigstens die politisch verabredete Quote zu erfüllen und die restlichen 3.438 Visa für das Jahr 2018 zu erteilen. Überdies muss bei allen Fällen, bei denen Minderjährige von den Eltern getrennt sind, unverzüglich der Nachzug ermöglicht werden. Dies gebietet das Grundgesetz und die UN-Kinderrechtskonvention, zu der sich die GroKo auch im Koalitionsvertrag explizit bekannt hat. »Kindeswohl hat Vorrang vor migrationspolitischem Kalkül! Kinder gehören zu ihren Eltern und umgekehrt!«, fordert Burkhardt.
Zum Hintergrund:
Mit dem am 15. Juni 2018 beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte hat die Bundesregierung das Recht auf Familienleben für Angehörige dieser Schutzberechtigen kategorisch abgeschafft und durch ein Gnadenrecht ersetzt. Das Prüfungsverfahren für die Vergabe der monatlich bis zu 1.000 Visa erfolgt auf drei Ebenen und ist ein bürokratisches Monster.
In den ersten vier Monaten hätten über das einer Lotterie gleichende Verfahren zumindest 4000 Visa erteilt werden sollen. Tatsächlich wurden 4.927 Anträge auf Erteilung eines Visums von den Auslandsvertretungen »positiv geprüft« und an die Ausländerbehörden in Deutschland übersandt. Lediglich 2.031 Anträge wurden von den Ausländerbehörden positiv beschieden und an das Bundesverwaltungsamt (BVA) weitergeleitet. Das BVA hat fast alle Anträge (2.026) anerkannt und dies den Auslandsvertretungen übermittelt. Bis Ende November wurden 1562 Visa ausgegeben.
August: 42 von 853
September: 147 von 914
Oktober: 499 von 1536
November: 874 von 1624
Gesamt August bis November 2018: 1.562 von 4.927
PRO ASYL und der niedersächsische Flüchtlingsrat machen in diesem Zusammenhang auf einen dramatischen Einzelfall aufmerksam, der im Rahmen des gemeinsamen Familiennachzugsprojekts von Karim Alwasiti betreut wird.
A.K. ist im Jahr 2015 mit 13 Jahren aus Syrien nach Deutschland geflüchtet, weil er in einen Schusswechsel zwischen der IS und Widerständlern geraten ist. Er wurde angeschossen, ist verletzt in einen Nachbarort gekommen und dann mit seinem Cousin von dort aus nach Deutschland geflohen. Heute ist er 16 Jahre alt.
In Deutschland traf er seinen Bruder R. wieder, er ist 26 Jahre alt und ebenfalls seit 2015 in Deutschland. Er wurde vom IS gefangen gehalten, gefoltert, dann mit Auflagen frei gelassen. Danach hat er Syrien verlassen. Inzwischen wohnt er mit seinem Bruder A. K. in Niedersachsen. R. K. geht seit November als Maurer arbeiten. Inzwischen arbeitet er in einer ortsansässigen Firma und hat auch die Chance, dort eine Ausbildung zu machen.
R. K. hat für seinen Bruder die Vormundschaft und Versorgung übernommen. Er ist bemüht, alles gut zu regeln, nur ist er nicht in der Lage, die Eltern zu ersetzen, was ihm und seinem Bruder zu schaffen macht. R. K. ist dabei, seinen Führerschein zu machen. Der Arbeitgeber ist sehr von seiner guten Arbeit und gewissenhaften Haltung angetan. Aber die Betreuung seines jüngeren Bruders überfordert ihn offenkundig:
A. K. geht mittlerweile in die Berufsbildende Schule und kann ziemlich gut Deutsch sprechen. Die Lehrer stellten aber fest, dass er einfach nicht belastbar ist, sehr oft erschöpft wirkt, stottert und dem Unterricht zeitweise schwer folgen kann. Daraufhin wurde er zu Fachleuten geschickt und bekam die Diagnose, dass eine Posttraumatische Belastungsstörung vorliege. Nun wird er von einem Logopäden unterstützt, 2-mal im Monat bekommt er eine Beratung bei einer Kinderpsychologin. Er wird zusätzlich von einer Privatperson in Deutsch unterstützt. Er nimmt diese Angebote alle sehr gewissenhaft wahr, aber es fällt ihm sehr schwer, weil er ständig migräneähnliche Kopfschmerzen hat. Seine Verfassung wird sukzessive schlechter. Daher sind seine Chancen in der Schule einen Abschluss zu machen gefährdet. Auch die angestrebte technische Ausbildung wird für ihn als Ziel immer schwieriger zu erreichen sein.
Das Krankheitsbild drückt sich auch aus in einem sozialen Rückzugsverhalten: A. K. hat keine nennenswerten sozialen Kontakte oder Freunde und bleibt meist zu Hause. Wegen seiner Schusswunde kann er nicht am Sportunterricht teilnehmen. Der Junge schläft schlecht, nachts weint er viel. Er isst und trinkt wenig, weil er sich so schlecht dabei fühlt zu wissen, dass seine Familie in Syrien hungern muss und er hier alles hat. Er braucht seine Eltern, um aus einem stabilen und vertrauten Umfeld heraus seine Kriegstraumata verarbeiten zu können.
Im Oktober 2016 wurde A. K. – im Unterschied zu seinem Bruder R. K., der als Flüchtling anerkannt wurde – nur subsidiärer Schutz zuerkannt. Ein Klageverfahren für die Anerkennung als Flüchtling ist seitdem anhängig. Aufgrund der von der Bundesregierung für zunächst zwei Jahre verhängten Nachzugssperre für subsidiär Geschützte war ein Familiennachzug zunächst rechtlich ausgeschlossen. Die Hoffnung des Jungen, dass seine Eltern und Geschwister aus einem Notlager in Nordsyrien nach Ablauf der Aussetzung am 17.03.2018 im Rahmen des Familiennachzugs einreisen könnten, zerschlug sich mit der faktischen Abschaffung des Familiennachzugsrechts und der gesetzlichen Neuregelungen.
Am 25.01.2018 stellte er einen Antrag auf Familiennachzug im Rahmen der Härtefallreglung (Antrag in der Anlage). Eine Antwort liegt bis heute nicht vor.
Darüber hinaus haben die Eltern bereits am 02.08.2017 einen Antrag auf Vorsprache zur Beantragung des Familiennachzugs in Beirut gestellt. Wann sie einen Termin für die Antragstellung bekommen, ist vor dem Hintergrund der 22.000 dort gestellten Anträge auf die Terminvergabe offen.
Die Familie K. (Eltern und vier Geschwister, die Jüngste fünf Jahre alt) ist 2012 aus ihre Heimat Deir Al-Zor vertrieben worden, als das Haus wie die ganze Stadt im Krieg zerstört wurde. Zurzeit lebt die Familie in einem Lager unter sehr schwierigen Bedingungen mittellos vor der libanesischen Grenze in einem Zeltlager. Aufgrund der existenziellen Notlage der Familie haben beide Brüder bereits angedeutet, dass sie es nicht mehr aushalten könnten hier zu sein. Wenn nicht endlich etwas passiere bezüglich des Härtefallantrages, der von seinem 16-jährigen Bruder A. K. gestellt wurde, deutet R.K. an, dann würden sie nach Syrien zurück gehen, um ihre Familie in irgendeiner Weise zu unterstützen.
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