26. Dezember 2024

ver.di gegen stundenlange Dauerbeschallung mit Weihnachtsmusik

Um die vorweihnachtlichen Endlosschleifen von Jingle Bells, Oh, du Fröhliche, Last Christmas und Stille Nacht in den Geschäften auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, weist die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die betroffenen Betriebsräte auf neue Regeln des Bundesarbeitsministeriums für die Arbeitsstätten hin. Danach darf der Lärm in den Einzelhandelsgeschäften 70 Dezibel (dbA) nicht überschreiten. Wird Musik gespielt und gibt es Durchsagen, was in den Läden üblich ist, müssen bis zu 6 Dezibel abgezogen werden, so dass das Maximum bei 64 Dezibel liegt. Das ist etwa die Beschallung durch einen Fernseher in Zimmerlautstärke.

Betriebsräte und Beschäftigte sollten Arbeitgeber, die Musik in Richtung Disco-Lautstärke aufdrehen, auf die neuen Regelungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hinweisen, rät ver.di. Denn nach den Regeln ist der Arbeitgeber verpflichtet, „Maßnahmen festzulegen, umzusetzen und eine Wirksamkeitskontrolle durchzuführen“, die den Missstand abstellen. Dazu gehören beispielsweise die deutliche Reduzierung der Hintergrundmusik und der Durchsagen, Schalldämmungselemente insbesondere in Kassenebereichen sowie an Service- und Infopoints. Um negative Stressfolgen zu reduzieren, können zum Beispiel auch Arbeitsunterbrechungen von etwa zehn Minuten alle zwei Stunden vereinbart werden. Um alljährliche Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zu vermeiden, empfiehlt die Gewerkschaft, die Abmachungen in einer Betriebsvereinbarung festzuhalten. Die neuen Regeln gelten ganzjährig für jede Art von Beschallung.

„Die meisten Kunden haben sicher großes Verständnis für Schutzmaßnahmen der gestressten Verkäuferinnen und Verkäufer sowie des Kassen- und Servicepersonals. Denn die stundenlange Dauerbeschallung mit zu lauter Weihnachtsmusik hat gesundheitliche Folgen, von Blut-hochdruck über negativen Stress bis zur Erhöhung der Herzfrequenz. Das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen nimmt dadurch um 20 Prozent zu“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger. „Wenn Weihnachtsmusik gesundheitsgefährdend ist, hat sie ihren Sinn verfehlt“, so Nutzenberger.

Hier der Link zur Bundesanstalt für Arbeitsrecht und Arbeitsmedizin und zu den technischen Regeln für Arbeitsstätten:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR-A3-7.html

Quelle:

ver.di

 

Wirtschaft & Gewerkschaft