26. Dezember 2024

KiK flüchtet sich in Verjährung

ParagraphKeine Chance auf Gerechtigkeit? Das Landgericht Dortmund wird die Sachfragen zum Fabrikbrand bei einem pakistanischen Zulieferer des deutschen Textilunternehmens KiK im September 2012 nicht verhandeln. Das Gericht wies die Klage von vier pakistanischen Betroffenen, die die Mitverantwortung von KiK für den mangelnden Brandschutz in der Fabrik klären sollte, wegen Verjährung ab. KiK hatte vor der Klage einem Verjährungsverzicht zugestimmt, sich aber etwa zwei Jahre nach Einreichung der Klage auf den Standpunkt gestellt, der Verzicht sei unwirksam. Ohne diesen Einwand von KiK wären die Sachfragen geklärt worden. Die Klage – vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) angestoßen und von medico international unterstützt – war die erste dieser Art in Deutschland. Das Verfahren sollte klar machen: Transnationale Unternehmen sind auch für die Arbeitsbedingungen in ihren Tochter- und Zulieferbetrieben im Ausland verantwortlich.

„Als Hauptkunde der Fabrik war KiK nicht bloßer Abnehmer, sondern der Boss und damit mitverantwortlich für den mangelnden Brandschutz“, sagte Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Pakistaner vor Gericht vertrat. „KiK hat sich in die Verjährung geflüchtet und damit verhindert, dass das Gericht die Sachfragen sowie wichtige Fragen der Haftungspflicht deutscher Unternehmen klärt.“ Ob die Kläger in Berufung gehen, wollen sie nach Auswertung der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden.

Klägerin Saeeda Khatoon, deren Sohn bei dem Fabrikbrand starb, sagte: „KiK hat sich der rechtlichen Verantwortung für den Tod von 258 Menschen entzogen. Aber immerhin hat sich ein Gericht in Deutschland dem Fall beschäftigt.“ Deswegen sei das Verfahren wichtig gewesen – unabhängig von dem Urteil. Gemeinsam mit der Ali Enterprises Factory Fire Affectees Association (AEFFAA), der Organisation der Betroffenen, will sie weiter für menschenwürdige Arbeitsbedingungen in den Lieferketten der globalen Textilindustrie kämpfen.

Miriam Saage-Maaß vom ECCHR betonte die grundlegende Bedeutung des Verfahrens: „Deutsche Unternehmen aller Branchen haben die Klage gegen KiK genau verfolgt. Rechtsexperten in Deutschland, Großbritannien und der Schweiz griffen die Argumentation auf. Allen ist klar: Das aktuelle Recht wird der globalisierten Wirtschaft nicht gerecht.“

Thomas Seibert von medico international ergänzte: „Um die Menschen- und Arbeitsrechte durchzusetzen, reichen freiwillige Selbstverpflichtungen von Unternehmen nicht. Die Politik muss Gesetze für eine echte Unternehmenshaftung schaffen.“

„Das Scheitern der Klage gegen KiK ist ein Schlag ins Gesicht der pakistanischen Opfer. Die Bundesregierung muss bestehende Gesetzeslücken schließen, um Konzerne für Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferketten haftbar zu machen“, erklärt Michel Brandt, für die Fraktion Die Linke Obmann im Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestags. „Das Urteil beweist erneut: deutsche Unternehmen kommen bei Verstößen gegen Arbeits- und Menschenrechten entlang ihrer Lieferketten ungestraft davon. Diese betäubende Ungerechtigkeit darf sich nicht wiederholen. Die Bundesregierung muss endlich ihrer menschenrechtlichen Verantwortung nachkommen und verbindliche Regeln für Konzerne schaffen.

Die Linke fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht umzusetzen. Bei Verstößen müssen Betroffene jederzeit die Möglichkeit haben, deutsche Unternehmen haftbar zu machen. Auch muss sie sich dafür einsetzen, dass völkerrechtliche Gesetzeslücken durch ein Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte, einen sogenannten Binding Treaty, geschlossen werden. Das bedeutet, dass sie den ‚Binding Treaty‘, der bereits seit fünf Jahren bei den Vereinten Nationen verhandelt wird, nicht länger blockieren darf. Die Bundesregierung muss sich aktiv und konstruktiv daran beteiligen, ein auf die Interessen der Opfer ausgerichtetes Abkommen auszuarbeiten.“

Pakistan