26. Dezember 2024

Außenministerium Russlands zum Beschluss der EU über die Aufnahme von russischen Staatsbürgern in Sanktionslisten

Durch den Beschluss des Rats für Auswärtige Angelegenheiten wurden am 21. Januar Einschränkungsmaßnahmen gegen russische Staatsbürger unter dem Vorwand ihrer Beteiligung am Vorfall in Salisbury im März 2018 getroffen. Damit wurde an unseren Landsleuten der von der EU vor kurzem „entwickelte“ Sanktionsmechanismus ausprobiert, der scheinbar auf die Bekämpfung der Anwendung und Verbreitung von chemischen Waffen gerichtet ist.

Die gegen Russland und unsere Staatsbürger erhobenen Beschuldigungen bezüglich des Skripal-Falls halten keiner Kritik stand. Die von den britischen Behörden entfachte Informationskampagne zu diesem Fall verfolgt in erster Linie innenpolitische Ziele. Kennzeichnend ist, dass ihr neuer Ausbruch mit einer weiteren Krisenwelle bei den Brexit-Verhandlungen zeitlich zusammenfiel.

Wir bestätigen eine prinzipielle Position über die Rechtswidrigkeit der Einführung einseitiger Einschränkungsmaßnahmen unter Umgehung des UN-Sicherheitsrats. Wir betrachten die Einrichtung und den Beginn des praktischen Funktionierens des oben erwähnten Mechanismus als Zeichen des fehlenden Respektes der Europäischen Union gegenüber dem Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen. Bemerkenswert ist, dass die Liste der Objekte der „chemischen“ Einschränkungen der EU in erster Linie von den Staatsbürgern Russlands sowie Syriens ergänzt wurde – zwei Staaten, die (im Unterschied beispielsweise zu den USA) eine vollständige Vernichtung ihrer C-Waffen-Arsenale unter Kontrolle der OPCW gewährleisteten. Damit zeigte Brüssel erneut Vernachlässigung der gemeinsam entwickelten Mechanismen der internationalen Zusammenarbeit. Ihre Auswechslung durch einseitige illegitime Strafinstrumente, darunter die Ausstattung des Technischen Sekretariats der OPCW mit attributiven Funktionen, kann die Steigerung der Willkür in den internationalen Beziehungen und die Erosion des Völkerrechts nach sich ziehen.

Wir behalten uns das Recht vor, Gegenmaßnahmen bezüglich dieser unfreundschaftlichen Aktion zu ergreifen.

Quelle:

Außenministerium der Russischen Föderation

Russland