26. Dezember 2024

Nachholbedarf

Wenn man von Nachholbedarf spricht, geht es in der Regel darum, einen Rückstand, den es seit längerem gibt, aufzuholen.

Einen solchen Nachholbedarf, von dem in der jüngeren Vergangenheit viel die Rede war, gibt es beim gesetzlichen Mindestlohn. Das ist inzwischen weitgehend bekannt, weil die Salariatskammer dies mit Zahlen untermauerte und berechnete, dass der Nachholbedarf mehr als 20 Prozent beträgt.

Doch einen Nachholbedarf feststellen und daraus eine soziale, beziehungsweise eine politische Forderung ableiten, sind zwei verschiedene paar Schuhe, wie die Diskussion um eine Mindestlohnerhöhung deutlich machte. Denn obwohl die Berechnungen der Salariatskammer von niemandem angefochten wurden – es sei denn von Patronatsvertretern, die das aus grundsätzlicher Obstruktion heraus taten –, gab es sehr unterschiedliche Reaktionen.

Die KPL forderte eine Erhöhung von 20 Prozent, der OGBL eine solche von 10 Prozent (aber ohne darin etwaige, zusätzliche Steuervergünstigungen einzuschließen), während die Regierung es bei 100 Euro belassen will und das dann auch noch weitgehend über die Steuertabelle, so dass das Kapital kaum zur Kasse gebeten wird.

Abgesehen vom Mindestlohn, gibt es im sozialen und arbeitsrechtlichen Bereich viel Nachholbedarf, weil es zu großen Veränderungen kam, ohne dass parallel dazu die Rechte und Arbeitsbedingungen der Lohnabhängigen entsprechend angepasst wurden.
Das trifft auch auf die Arbeitszeiten zu. Infolge der Produktivitätssteigerung kann heute ein bestimmtes Produkt in weitaus weniger Zeit hergestellt werden. Eigentlich das beste Argument für höhere Löhne und kürzere Arbeitzeiten, umso mehr die Erhöhung der Produktivität nicht nur auf den technischen Fortschritt, sondern vor allem auf eine intensivere Ausbeutung der Arbeitskraft der Lohnabhängigen zurückzuführen ist. Diese Ausbeutung ist in Luxemburg noch höher als ins unseren Nachbarländern und in allen anderen EU-Ländern.

Doch in der Praxis hat das Kapital es nicht nur geschafft, sich den größeren Teil des Mehrwerts aus der Produktivitätsentwicklung anzueignen, sondern auch die Arbeitszeiten so abzuändern, dass Extraprofite anfallen, zum Beispiel durch unregelmäßige, auf die Bedürfnisse der Profitmaximierung ausgerichtete Arbeitszeiten und nicht bezahlte Überstunden.

Schützenhilfe erhielt das Kapital dabei immer wieder von den Regierenden, die keineswegs »neutral« sind. Beispiele dafür sind das PAN-Gesetz und eine Reihe von Flexibilisierungsmodellen, die inzwischen dazu geführt haben, dass aus der gesetzlichen 40-Stundenwoche ein regelrechter Schweizer Käse wurde.
Die Kompensationen für die Lohnabhängigen blieben in der Regel weit hinter den Vorteilen für das Kapital zurück, so dass die Arbeitsbedingungen sich verschlechterten, während die Ausbeutung größer wurde. Die Gefahr besteht, dass diese Entwicklung sich mit der Digitalisierung noch beschleunigen wird.

Daher drängt sich die Einschränkung des Flexibilisierungswahns und die Einführung der gesetzlichen 35-Stundenwoche ohne Lohnverlust auf. Wie anders wäre dem Nachholbedarf beizukommen?

Doch auch das ist eine Frage des Kräfteverhältnisses und wird nur möglich sein, wenn die Lohnabhängigen und ihre Organisationen an einem Strang ziehen.

Ali Ruckert

Quelle:

Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek

Luxemburg