29. Dezember 2024

Sofortige Freilassung von Jesús Santrich!

Zehn Monate sind seit der willkürlichen Verhaftung des Vertreters für das Abgeordnetenhaus Jesús Santrich vergangen, ohne dass ihm in Kolumbien irgendetwas vorgeworfen wird. Viereinhalb Monate, seit dem die Übergangsjustiz (JEP) Kopien der Beweise der Vereinigten Staaten forderte, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der UN-Konvention gegen Drogenhandel mit Betäubungsmitteln und anderen Substanzen, die die Vorwürfe gegen ihn bekräftigen könnten, eine Person, der einer der engagiertesten Verhandlungspartner des Friedensabkommens war.

Die FARC erkennt es in ihrer Erklärung von gestern folgerichtig an. Jesús Santrich hat ein endloses Auslieferungsverfahren durchlaufen, das in maximal 120 Tagen hätte untermauert werden sollen, wie es der Übergangsartikel 19 der politischen Verfassung vorsieht. Er wurde zur Geisel der Feinde des Friedens und eines Generalstaatsanwalts, der willkürlich die Aufnahme des Vertreters für das Abgeordnetenhaus verhinderte sowie persönlich vor der JEP zu erscheinen.

Die offensichtliche juristische Inszenierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Friedensprozess zu destabilisieren, Desertion zu fördern, Rechtsunsicherheit zu säen, die JEP zu schwächen, das mit der gewaltigen Aufgabe geboren wurde, die Straflosigkeit in Kolumbien zu beenden, indem die Übergangsjustiz auf die Unabhängigkeit von Richtern und Beamten setzte und diese das verfassungsmäßige Mandat haben, damit es funktioniert. Stattdessen wird unser Genosse in absoluter Isolation gehalten, basierend auf einer vermeintlich hohen Gefahr, für Kolumbien und die Welt, die nicht dem Zustand eines fast Blinden und seinen bekannten gesundheitlichen Problemen entspricht.

Hinter all dem stehen dieselben politischen Kräfte, die sich dem Frieden widersetzten und bis heute die Übergangsjustiz auch juristisch zerstören wollen. Natürlich ist es auch ein verzweifeltes Manöver, die Freilassung Jesús Santrichs, wie es das Verfassungsgericht für den Fall angeordnet hat, dass die JEP die Garantie der Nicht-Auslieferung anwendet, zu verzögern.

Und das Unfassbare geschah, das man in noch keinem Auslieferungsprozess gesehen hat. Nach Abschluss der von der JEP bereits überhöhten Frist für die Bereitstellung der erforderlichen Informationen, ohne dass dies geschehen ist, wurde mitgeteilt, dass der durch den kolumbianischen Staat gestellte Antrag auf justizielle Zusammenarbeit seinen Empfänger, die USA, nie erreicht hat. Es handelt sich um einen Empfänger und um einen Prozess, der sich seit Jahrzehnten zwischen 200 und 300 Mal im Jahr wiederholt. Doch nun weiß keiner, wie das geschehen konnte. Ausgerechnet jetzt, wo die Freilassung wahrscheinlich gewesen wäre.

Die Folge dieses Verlustes waren nicht Sanktionen gegen die Verantwortlichen für diesen Unsinn, sondern eine Verlängerung des bereits umfangreichen Verfahrens zur Prüfung der Garantie der Nicht-Auslieferung durch die JEP für mindestens einen Monat. Also einen Zeitraum, in dem Santrich weiterhin inhaftiert wird, vorbehaltlich der Verletzung seiner verfassungsmäßigen Rechte.

Aufgrund dieser Zustände fordert nicht nur die FARC als Partei eine überzeugende Erklärung über die Umstände eines solchen außerordentlichen Verlustes und eine Klarstellung über die Gründe, warum der Brief nicht über die üblichen diplomatischen Kanäle durchgeführt wurde. Auch viele andere fragen sich, wie so ein Vorfall sein kann, bei einem so wichtigen Fall, in dem es nicht nur um den Friedensprozess, sondern um das Vertrauen allgemein geht.

Auch aus diesem Grund weist die FARC darauf hin, dass neben der schon langen und juristisch bisher nicht gerechtfertigten Verhaftung von Jesús Santrich auch die Verletzung der politischen Rechte ihrer Partei, des Prozesses der politischen Wiedereingliederung und des Friedensabkommens im Fokus stehen.

Nur eine Freilassung von Jesús Santrich kann das Ziel sein und diesem sollten sich alle fortschrittlichen Kräfte anschließen.

Quelle:

Kolumbieninfo – Widerstand in Kolumbien

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