26. Dezember 2024

Arbeitsmedizin reorganisieren

1994 trat das Gesetz über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Kraft, im Jahr 2004 wurde die Arbeitsmedizin Bestandteil des »Code du travail«. Gab es bis Ende des letzten Jahrhunderts Arbeitsmediziner nur in wenigen großen Unternehmen – offiziell gab den ersten 1948 in der Stahlindustrie – so bestehen heute acht arbeitsmedizinische Dienste in der Privatwirtschaft und seit 2004 auch einer im öffentlichen Sektor.

Nicht nur die Zahl der Arbeitsmediziner wuchs seither, auch deren Aufgabenbereich hat geändert. Früher bestand die Hauptaufgabe des einstigen sogenannten »Schmelzdokters« eigentlich nur darin, die Beschäftigten des Unternehmens medizinisch zu betreuen, Das ist heute anders. Zu seinen Aufgaben gehört auch im präventiven Bereich aktiv zu sein.

Seine Arbeit beschränkt sich somit nicht mehr nur auf medizinische Betreuung, Untersuchungen und Gutachten, ob der Beschäftigte in der Lage ist, seinen Posten auszuüben oder nicht, auch Umfeld und Beschaffenheit des Arbeitsplatzes gehören heute zu seinem Aufgabenbereich. Sowohl den arbeitenden Menschen wie auch den Gewerkschaften und dem Patronat hat er in dieser Hinsicht mit Rat und Tat beizustehen.

Einfach ist diese Aufgabe nicht, da Theorie und Praxis zwei Paar Schuhe sind. Nicht zuletzt auch deshalb, weil sich zahlreiche Unternehmer immer wieder recht schwer tun in die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu investieren. Ohne Zweifel weiterhin die Ursache zahlreicher Unfälle. Fakt ist, dass die zu hohe Unfallfrequenz in aller Deutlichkeit zeigt, dass es, 25 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, immer noch zahlreiche Defizite in punkto Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gibt.

Ein weiterer großer Mangel ist die nach wie vor fehlende Gesetzgebung bei psychosozialen Problemen wie Burnout oder Mobbing. Dabei haben aufgrund der zunehmenden Flexibilisierung und Deregulierung der Arbeitszeitregelung Druck, Stress, Konkurrenzkampf und Arbeitsintensität derart zugenommen, dass Erschöpfung und psychische Erkrankungen immer häufiger die Ursache von Krankschreibungen sind. Bereits seit vier Legislaturperioden ist ein solches Gesetz in der Diskussion. Den vielen Worten und Versprechen ließ allerdings noch keine Regierung Taten folgen. Was, gelinde ausgedruckt, als skandalös zu betrachten ist.
Das gleiche gilt für die Anerkennung von Berufskrankheiten. So kann beispielsweise nicht weiter geduldet werden, dass Luxemburg, im Gegensatz zu unseren drei Nachbarländern, weiter zu den Ländern gehört, in denen Rückenerkrankungen nicht als Berufskrankheit anerkannt sind.

Ist die Arbeitsmedizin dabei, ihre Seele zu verlieren? Eine Frage, die man mit Ja beantworten könnte, wann man beispielsweise die Entwicklung bei den Rettungsdiensten (CEGIDIS) sieht. Bis 2001 waren 16 Mediziner für die Betreuung von Feuerwehr, Jugendfeuerwehr und Rettungsdienste – immerhin mehr als 7.000 Personen – zuständig. Heute sind es deren nur mehr zwei. Da kann doch von Sicherheit und Gesundheit nicht mehr die Rede sein.

Die Arbeitsmedizin muss unbedingt reorganisiert, ausgebaut – es fehlen mindestens 12 gelernte Arbeitsmediziner – und aus den Fittichen des Patronats gelöst werden. Die Aufsplitterung der Arbeitsmedizin nach Wirtschaftsbereichen muss aufgehoben und durch die Schaffung einer einzigen Struktur ersetzt werden, die unabhängig vom Patronat arbeitet.

In punkto Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bleibt also noch viel zu tun.

gilbert simonelli

Quelle:

Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek

Luxemburg